Regel 13:1a gilt auch bei Vergehen von Offiziellen

Will man als Schiedsrichter einen unmittelbar zuvor erarbeiteten „Pluspunkt“ gleich wieder verlieren, muss man manchmal nur die Bestimmungen der Regel 13:1a außer Acht lassen ...

Spaß beiseite: Ein eindeutiges Beispiel dafür, dass man als Schiedsrichter immer voll konzentriert sein muss, ist in der heutigen Videoszene zu sehen.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Bei Ballbesitz seiner Mannschaft reklamiert ein Offizieller. Welchen Grund es hierfür gibt und ob er bereits mehrfach eine Entscheidung der Schiedsrichter in unsportlicher Weise kommentiert hat, ist nicht bekannt – steht hier auch nicht zur Debatte. Jedenfalls sieht man, wie der Offizielle gestenreich eine Ungleichbehandlung – aus seiner Sicht – durch die Schiedsrichter kritisiert.

Der Feldschiedsrichter unterbricht daraufhin das Spiel und verwarnt den Offiziellen. So weit, so gut! Dann aber lässt der Schiedsrichter das Spiel mit Freiwurf für die Mannschaft des fehlbaren Offiziellen fortsetzen. Gemäß den Bestimmungen der Regel 13:1a ist das eine fehlerhafte Spielfortsetzung. Es hätte mit Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft in Höhe des Auswechselraums der fehlbaren Mannschaft fortgeführt werden müssen (siehe Regel 13:6 Abs 1).

Unterbricht der Schiedsrichter das Spiel, wenn die ballbesitzende Mannschaft eine Regelwidrigkeit begeht, die zum Verlust des Ballbesitzes führen muss, ist das Spiel mit einem Freiwurf für die andere Mannschaft fortzusetzen. Der in Regel 13:1a aufgeführte Katalog entsprechender Regelwidrigkeiten nennt auch Regel 8:7. Das unsportliche Verhalten des Offiziellen ist dort unter a) aufgeführt.

Hinsichtlich des Ausführungsorts ist gemäß Regel 13:6 Abs. 1 der Ort der Regelwidrigkeit zu beachten. In unserem Videobeispiel befindet sich dieser in der Nähe der Auswechselmarkierung der fehlbaren Mannschaft.

Zusätzlicher Hinweis

Die in Regel 13:6 nach Absatz 1 aufgeführten ergänzenden Hinweise sind im vorliegenden Fall nicht von Belang. Zum einen lag hier eine Regelwidrigkeit vor, sodass ein Bezug zu den Bestimmungen der Regel 13:4 unzulässig ist. Ferner hat sich hier die angreifende Mannschaft regelwidrig verhalten. Die ergänzenden Hinweise beziehen sich jedoch auf Fälle, in denen sich die abwehrende Mannschaft regelwidrig verhält.