Hier gibt es nichts zu diskutieren: Der „Haltegriff“ des russischen Verteidigers gegen Jannik Kohlbacher muss mit einer Hinausstellung geahndet werden! (Foto: imago/Rene Schulz)

Progressive Maßnahmen bei der Männer-WM 2019

Die zum Anfang dieses Jahres von Dänemark und Deutschland gemeinsam ausgetragene Handball-Weltmeisterschaft der Männer hat auch viele begeistert, die nicht zu den „Hardcore-Fans“ unserer Sportart zu zählen sind. Ausverkaufte Sporthallen in deutschen Spielorten und zu Terminen, bei denen unsere Nationalmannschaft nicht aktiv war, sprechen für sich.

In der Kritik stand aber auch die Anwendung der progressiven Bestrafung durch die Schiedsrichter – und dass bereits nach dem Eröffnungsspiel: „Zu kleinlich, zu schwankend, zu verunsichert, nicht berechenbar“, waren nur einige der geäußerten Negativ-Beurteilungen. Mit etwas zeitlichem Abstand soll folgend ein Versuch unternommen werden, objektive Daten (Quelle: IHF- und DHB-Spielprotokolle) und Informationen mit den persönlichen Erfahrungen, Eindrücken und Einschätzungen abzugleichen.

Chronik der Regeländerungen seit 2005

Zur Einordnung ist es erforderlich, sich die Sachverhalte aus der Vergangenheit anzusehen und die sich eventuell daraus ergebenen Trends. Daneben ist oft auch der Vergleich mit anderen Events hilfreich, um ein abgerundetes Bild zu erhalten. Im Bereich des DHB bietet sich dafür allemal ein Vergleich mit den Männer-Profiligen an. In der Folge betrachten wir deshalb die Männer-Weltmeisterschaften ab 2005, die mit folgenden Regelfassung gespielt wurden:

  • Die 19. Männer-WM 2005 fand zu Beginn des Jahres statt – es galt die Regelfassung aus 2001.
  • Mit der Regeländerung im August 2005 kam für die Schiedsrichter eine Vielzahl kleinerer, aber auch einschneidender Veränderungen zum Tragen. In einer Auflistung wurden diese – nicht nur – für die Schiedsrichter vom seinerzeitigen DHB-Schiedsrichterlehrwart Hans Thomas (verstorben 2011) zusammengefasst und verständlich vermittelt. Mit diesen Regelbestimmungen sind die Weltmeisterschaften 2007 und 2009 ausgetragen worden.
  • Erst im Jahr 2010 gab es die nächste bedeutende Veränderung in den Handballregeln. Mit dem damaligen IHF-Schiedsrichterwart Manfred Prause konnte kurzfristig eine Kompaktinformation zur deutschen Fassung der neuen IHF-Regeln verfasst werden. Insgesamt drei Weltmeisterschaften (2011, 2013 und 2015) wurden mit diesem Regelwerk bestritten.
  • 2016 erwartete die Handballwelt eine kleine Regeländerung mit enormer Auswirkung auf die Spielkultur. Es war nicht mehr erforderlich, jederzeit einen Torwart auf dem Spielfeld zu haben. Der 7. Feldspieler (der bisher nur mit einem Überziehleibchen eingesetzt werden konnte) war geboren.
  • Für die WM 2019 ist anzumerken, dass im Sommer 2018 seitens der IHF Ergänzungen zu den Guidelines und Interpretationen herausgegeben wurden, die für das Spielgeschehen ebenso von Bedeutung waren (siehe „Guidelines“), wie die den eingesetzten Schiedsrichtern im Vorfeld der WM vermittelten Auslegungsrichtlinien zur Verwarnung (Regel 8:3) und zur direkten Hinausstellung (Regel 8:8).


REGELÄNDERUNGEN 2005

  1. Direkt auszuführender Freiwurf NACH Spielende (+ 2 HZ inkl. Verlängerungen bei Pokalspielen):
    - Nur die angreifende Mannschaft darf einen Spieler (z. B. einen besonders großen Werfer) einwechseln.
    - Die abwehrende Mannschaft darf nicht mehr auswechseln.
    - Die Mitspieler des Werfers müssen (wie die Abwehrspieler) 3 m Abstand zum Werfer einhalten (undurchsichtiges Gedränge um den Ball entfällt somit).

  2. Beim 7-m-Entscheidungen muss die Spielzeit nicht angehalten werden, also kein „Automatik-Time-out“. Nur bei Werfer- oder Torwartwechsel sollte Time-out gegeben werden.

  3. Unterbricht der Zeitnehmer das Spiel, muss er auch die Uhr sofort anhalten. Alle nachfolgenden Aktionen mit Ausnahme von Strafen sind ungültig.

  4. Der Mannschaftsverantwortliche hat mehr Pflichten. Er ist dafür zuständig, dass sich in seinem Auswechselbereich nur die im Spielprotokoll eingetragenen Personen aufhalten. Bei Fehlern wird er dafür eine Strafe (ab Verwarnung) bekommen.

  5. Bei Verletzungsunterbrechung dürfen maximal zwei Sportkameraden der betroffenen Mannschaft (= im Spielprotokoll eingetragene Spieler oder Offizielle) den Verletzten behandeln. Sollte einer von ihnen stattdessen auf dem Spielfeld Anweisungen an seine Spieler geben oder sich mit dem SR oder Gegenspielern beschäftigen, wird er zukünftig bestraft (ab Verwarnung).

  6. Bei „Kreiseintritt“ durch einen Ballbesitzer gibt es nun Abwurf durch den Torwart. Früher musste u. U. mühselig korrigiert werden, jetzt kann das Spiel schneller direkt aus dem Torraum weitergeführt werden, ohne die korrekte Fehlerstelle zu suchen.

  7. Anlauf außerhalb des Spielfeldes, um z. B. mehr Schwung beim Wurf von Außen zu haben: Der betroffene Spieler wird vorher „gebeten“, diese falsche Stellung zu korrigieren. Dies wird aber im Wiederholungsfall sofort mit Freiwurf für den Gegner geahndet.

  8. Wenn ein Spieler, der sich im Sprung in der Luft völlig schutzlos befindet, durch eine Abwehraktion gefährdet wird, kann dieses „kleine, harmlos aussehende“ Foul weit reichende Verletzungsauswirkungen haben, die bis zum sehr langfristigen Ausfall dieses Spielers führen können. Die Schiedsrichter sollen diese Auswirkungen unbedingt berücksichtigen und den fehlbaren Spieler nach gemeinsamer Beratung disqualifizieren.

  9. Schnelle Mitte: der Werfer muss mit dem Ball auf der Mittellinie stehen! Ein Laufen oder Rennen ist nicht gestattet.

  10. Geht der Ball an die Decke oder einen Gegenstand über dem Spielfeld gibt es nun Einwurf, statt bisher Freiwurf.

  11. Alle Würfe, die ohne Anpfiff falsch ausgeführt werden, müssen in jedem Fall korrigiert und dann angepfiffen werden. Wird dann ein Fehler gemacht, gibt es normalerweise Freiwurf für den Gegner. Sollte der Ball allerdings bei einem nicht angepfiffenem Wurf zufällig unmittelbar in den Händen des Gegners landen, geht das Spiel weiter (Vorteil).

  12. Manchmal wird ein Schiedsrichter vor dem Spiel von einem Sportkameraden, der noch nicht im Spielbericht eingetragen ist, unsportlich oder schlimmer angemacht. Bisher hatte der Schiedsrichter keine Handhabe, wenn dieser Spieler später nachgetragen wurde. Jetzt kann er ihn auch später, sobald er nachgetragen wird, entsprechend bestrafen.

  13. Die Person „Spielführer/Kapitän“ wurde abgeschafft, da er nur eine Aufgabe hatte: die Wahl/das Losen vor Spielbeginn. Jetzt kann diese Formalia vor dem Spiel von einem Offiziellen oder einem anderen teilnahmeberechtigten Spieler wahrgenommen werden. Die lästige Kenntlichmachung mittels „Tape oder Armbinde“ entfällt somit.

  14. In der letzten Spielminute wird bei knappen Spielständen manchmal der Torwart zugunsten eines 7.Feldspielers herausgenommen, das Tor steht z. B. also manchmal leer. Nach einem Tor versucht die Mannschaft aus diesem Grund schnell zum Anwurf zu kommen, während die andere Mannschaft (ohne etatmäßigen Torwart) fast immer diesen schnellen Anwurf „mit allen Mitteln“ grob verhindern will oder verhindert. Die darauf folgende Disqualifikation im „Erfolgsfalle“ kann zukünftig mit einer Spielsperre versehen werden.

  15. Pfiff aus den Zuschauerreihen: Leider hat diese Unsportlichkeit in den letzten Jahren zugenommen. Sollte durch einen solchen Pfiff ein Spieler, der sich mit Ball völlig frei vor dem Torwart befindet, den Wurf abbrechen, werden die Schiedsrichter auf 7-m für ihn entscheiden müssen. Außer Ärger bringt das also nie etwas! Gleiches gilt, wenn in einer solchen Phase z. B. das Licht ausfällt.

  16. Passiv – eine sehr schwierige Regel? In den letzten Jahren hat es folgende Neuerungen gegeben:
    - wenn eine Mannschaft ohne Druck auf das gegnerische Tor spielt, wird das Warnzeichen gegeben. Begeht in dieser Phase die abwehrende Mannschaft an Foul, das mit einer Strafe (ab Verwarnung) geahndet wird, so ist die Passiv-Phase der anderen Mannschaft aufgehoben, sie kann also das Spiel erneut ruhig (ohne Passivwarnzeichen) aufbauen.
    - Ebenso beginnt ein neuer Angriff mit ruhigem Beginn und ohne Passivwarnzeichen, wenn während des Passivwarnzeichens die angreifende Mannschaft einen Torwurf ausführt und der Ball vom Torwart abgewehrt wird oder an Pfosten/Latte prallt UND zur werfenden Mannschaft zurückkommt.
    - gelegentlich kommt es vor, dass Spieler z. B. in Unterzahl „Zeit schinden“ wollen, indem sie bewusst einen falschen Ausführungsort wählen, mit der Gewissheit, dass der Schiedsrichter dies korrigieren wird. Zukünftig wird in solch krassen Fällen sofort mit dem Freiwurfanpfiff das Warnzeichen gezeigt werden. Die Schiedsrichter sind entsprechend geschult.
    - Wird nach einem Torerfolg der Ball trotz Aufforderung durch den Schiedsrichter der Ball nur sehr zögernd zum Mittelpunkt gebracht, wird der Schiedsrichter mit dem Anpfiff das Warnzeichen „Passiv“ zeigen. Diese Regelung hat sich seit einigen Jahren im DHB-Bereich schon bewährt.
    - Nach dem Anzeigen des Passivwarnzeichens hat die betroffene Mannschaft ca. 5 lange Sekunden Zeit, um eine Temposteigerung zu erzielen, bzw. eine erkennbare Angriffsaktion zu beginnen. Erst danach, also mehr oder weniger lange nach diesen 5 Sekunden, kann auf Passiventschieden werden.

  17. Es gibt Offizielle/Trainer, die während des Spiels den eigenen Auswechselraum verlassen und sich unter die Zuschauer mischen. Von dort wird dann verbal mitunter unqualifiziert gegen die Schiedsrichter weiter agiert. Diese Kameraden unterstehen nach wie vor der Straffähigkeit durch die Schiedsrichter.

REGELÄNDERUNGEN 2010

Eine Kompaktinformation zur deutschen Fassung der neuen IHF-Regeln

Neben einer Reihe von redaktionellen Änderungen, notwendigen Anpassungen der aufgeführten Regelverweise, sind in der neuen Fassung des IHF-Regelwerks auch Klarstellungen enthalten, die eine einheitlichere und verbesserte Anwendung des Regelwerks bewirken sollen. Ferner ist es aufgrund der Erkenntnisse der letzten Jahre in einigen Regelbereichen auch zu strukturellen und substanziellen Änderungen der Regeln gekommen.

Die nachfolgende komprimierte Darstellung orientiert sich deshalb an der Bedeutung der Veränderung, anstatt eine chronologische Betrachtung vorzunehmen.

Regeln 8 und 16: Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten sowie Strafen
In diesen elementaren Bereichen des Regelwerks sind grundlegende Änderungen vorgenommen worden.
Eine der bedeutendsten Änderungen der Regel 8 besteht darin, dass nunmehr Kriterien zur Beurteilung von Fouls und Unsportlichkeiten aufgezeigt werden, anstatt Beispiele für einzelne Wertungsstufen von Regelwidrigkeiten und Unsportlichkeiten aufzulisten.

Dies gibt sowohl Spielern und Trainern, als auch Schiedsrichtern die Möglichkeit, regelkonformes Verhalten besser zu erkennen und den Aufbau sowie die Zielsetzung des Regelwerks hinsichtlich der Ahndung regelwidrigen Verhaltens nachvollziehen bzw. anwenden zu können.

Abgeleitet aus der zuvor beschriebenen grundsätzlichen Neuausrichtung der Regeln 8 und 16 haben sich folgende weitere Änderungen ergeben:

(1) Die Definition der progressiv zu bestrafenden Regelwidrigkeiten wurde abgeändert um eine klare Unterscheidung zu erreichen zwischen Regelwidrigkeiten, die im ‚klassischen„ Sinne bestraft werden (angefangen mit einer gelben Karte, usw.), und denen, die unmittelbar mit einer Hinausstellung oder aber Disqualifikation geahndet werden müssen. Beide Möglichkeiten gab es bisher auch, jedoch sahen die Regeln dafür keine Kriterien oder Anleitung vor.

(2) Es gibt nunmehr die Differenzierung zwischen der herkömmlichen Disqualifikation (die keine Meldung und keine weiteren Maßnahmen nach sich zieht) und der Disqualifikation wegen grobem Fehlverhalten, das zu melden ist und weitere Disziplinarmaßnahmen nach sich zieht. Hierzu wurden allgemeine Kriterien zur Unterscheidung in das Regelwerk eingefügt.

(3) Der bisherige Ausschluss auf Grund einer Tätlichkeit fällt nunmehr unter die ‛Disqualifikation mit obligatorischer Meldung und weiterer Bestrafung“. Der hauptsächliche Grund hierfür ist, dass der Ausschluss im modernen Handball als nicht realistische Form der Bestrafung angesehen wird und zudem in der Praxis auch nur selten angewandt wurde, obwohl insbesondere für derartige und ähnliche Vergehen weitere Strafen nach dem Spiel angebracht sind.
In diesem Zusammenhang ist auch das bisherige Handzeichen für Nr. 15 für den „Ausschluss“ entbehrlich geworden, sodass das neue Regelwerk nur noch 17 Handzeichen enthält.

(4) Die gefährliche und in der Vergangenheit bisweilen auch umstrittene Situation, in der ein Torwart mit einem Spieler zusammenprallt, der einen Gegenstoß läuft, war grundsätzlich bereits durch die Bestimmungen der Regel 8:5 abgedeckt. Aufgrund der bisherigen Formulierung und einer fehlenden eindeutigen Erläuterung haben sich allerdings in der Praxis Probleme ergeben. Um zukünftig ernsthafte Verletzungen zu vermeiden, mussten die Regelbestimmungen in dieser Hinsicht ergänzt werden.

(5) Die bisher in den Erläuterungen 5 und 6 enthaltenen Hinweise und Erklärungen zum „unsportlichen Verhalten“ und „grob unsportlichen Verhalten“ sind nunmehr mit den klarstellenden Kriterien und den beispielhaften Situationen in die Regel 8 eingebaut worden. Zusätzlich ist ein neuer Abschnitt aufgenommen worden, der meldepflichtige Disqualifikationen aufgrund „besonders grob unsportlichem Verhalten“ definiert.

Erläuterung Nr. 4: Passives Spiel
Nach Einführung des „Warnzeichens“ in der Saison 97/98 hat sich die einheitliche Handhabung des passiven Spiels durch die Schiedsrichter auf allen Ebenen verbessert. Neben der Notwendigkeit, das „Warnzeichen“ zum richtigen Zeitpunkt anzuzeigen, umfasst eine regelgerechte Anwendung des „passiven Spiels“ aber auch nachvollziehbare Entscheidungen nach der Anzeige des Warnsignals. Hier bietet die ergänzte Neufassung der Erläuterung weitere Anleitungen und Hinweise, die auch in dieser Hinsicht zu einer weiteren Vereinheitlichung führen sollen.

Der Erläuterungstext zum Abschnitt „Handhabung des Warnzeichens“ ist aus redaktionellen Gründen zwar vor den Abschnitt „Nach Anzeigen des Warnzeichens“ gerückt, inhaltlich jedoch nahezu unverändert geblieben.

Eine deutliche Ergänzung und Differenzierung haben die Anleitungen und Hinweise zur Handhabung des „passiven Spiels“ im Bezug auf die erforderlichen Beurteilungen nach Anzeige des Warnzeichens erfahren. Abgerundet werden diese Regelbestimmungen durch einen zusätzlich aufgenommenen Anhang (Abschnitt E), in dem beispielhaft, Merkmale zu in diesem Zusammenhang einschlägigen Stichworten, wie Tempoverschleppung, 1:1-Aktionen ohne räumlichen Vorteil und regelgerechter aktiver Abwehrspielweise, aufgezeigt werden.

Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Textfassung dieser Erläuterung findet sich in der Anlage 3.

Erläuterung Nr. 7: Eingreifen/Unterbrechung durch den Zeitnehmer/Delegierten
Nach mehrfachen Ergänzungen und Änderungen in den Jahren 2001 und 2005 hat dieser Erläuterungstext bedauerlicherweise zu Verwirrungen geführt. Deshalb ist er komplett neu verfasst worden, um die gewünschte Klarheit zu erhalten. Er ist nunmehr, wegen der bereits erwähnten Übernahme der ehemaligen Erläuterungen für unsportliches Verhalten in die Regel 8, unter der Nummer 7 zu finden.

Die in der Anlage 4 enthaltene Gegenüberstellung der alten und neuen Fassung zeigt die Veränderungen im Detail. Sie zeigt auch die neue Gliederung der Erläuterung zwischen Unterbrechungen wegen Wechselfehlers und aus anderen Gründen. Dabei differenziert sie nochmals zwischen den Befugnissen eines Zeitnehmers und den eines offiziellen Delegierten.

Regel 4: Mannschaften, Spielerwechsel, Ausrüstung Spielerverletzung
Die Regel- und Schiedsrichter-Kommission sowie die Technik- und Methodik-Kommission haben mit Bedauern festgestellt, dass ihre Entscheidung aus dem Jahre 2005, die Funktion des Mannschaftskapitäns nicht mehr als verpflichtend anzusehen, teilweise auf Unverständnis gestoßen ist.

Obwohl ausführliche und mehrfache Erläuterungen veröffentlicht wurden, ist das Missverständnis aufgekommen, dass das Amt des Mannschaftskapitäns verboten sei; was niemals beabsichtigt war oder so kommuniziert wurde.

Im neuen Regeltext wird deshalb die Funktion des Mannschaftskapitäns wieder an zwei Stellen (Regel 4:9 Abs. 4 [indirekt] und Regel 17:4 [direkt]) erwähnt.Der bisherige Regeltext bezüglich der erlaubten Spielernummern auf der Spielkleidung war nicht mehr zeitgemäß. Die zunächst klare Vorschrift wurde zudem nach und nach in den Rang einer Empfehlung abgeändert. Deshalb ist nunmehr praxisnah und für moderne Medien tauglich, vorgeschrieben worden, dass es sich um ganze Zahlen von 1 bis 99 handeln muss.

Durch die Aufnahme von Kopftüchern aus elastischem Material in den Katalog der von Spielern erlaubt zu tragen Gegenständen wurde regeltechnisch den religiösen Bedürfnissen vieler Mitgliedsnationen der IHF entsprochen.
Gleichermaßen wurde aber auch Klargestellt, dass Spieler, die gefährliche Gegenstände tragen oder an sich haben, nicht mitspielen dürfen.

Weitere nennenswerte Änderungen und Ergänzungen in chronologischer Reihenfolge

Vorwort
Die Spielregeln treten nunmehr mit Wirkung vom 01. Juli in Kraft.

Regel 5:10   
Die Bestimmung betrifft nunmehr nur noch den sich Richtung Spielfeld bewegenden Ball. Der im Torraum liegende Ball fällt unter Berücksichtigung der Regel 12:1 nicht mehr unter diese Bestimmung.

Regel 6:2c   
In Verbindung mit der Fragestellung, ob durch das Betreten des Torraums eine klare Torgelegenheit vereitelt wurde (und nur für diesen Fall) ist eine Ergänzung aufgenommen worden, unter dem Begriff „Betreten“ nicht das bloße Berühren der Torraumlinie, sondern ein deutliches Eintreten versteht.

Insofern ist auch keine Diskrepanz zur Formulierung in der Regel 6:1 gegeben.

Regel 6:5 Abs. 3    
Es wurde eine kleine Ergänzung aufgenommen, die darauf hinweist, dass ein Ball, der sich in der Luft über dem Torraum befindet, grundsätzlich spielbar ist, wenn dabei die Bestimmungen der Regeln 7:1 und 7:8 beachtet werden.

Regel 7:3 Komm.   
Der bisherige Kommentierungstext wurde als entbehrlich bewertet (entsprach inhaltlich den vorstehenden Regelbestimmungen) und wurde durch einen Kommentar ersetzt, der Hinweise zu besonderen Situationen im Verhalten mit dem Ball gibt.

Regel 9:1 Abs. 3
Im Regeltext wurde der Delegierte mit aufgenommen.

Regel 13:4    
Der bisherige Hinweis auf die Regel 13:2 konnte entfallen, da in den hier beschriebenen Situationen immer auf Freiwurf entschieden werden muss.

Regel 15:9    
Ein eingefügter ergänzender Hinweis betrifft den Zeitpunkt des zu ahndenden Fehlverhaltens der Abwehrspieler.

Regel 17:9    
Durch den ergänzend eingefügten Hinweis wird den Kontinental- und nationalen Verbänden die Möglichkeit eröffnet, abweichende Regelungen zu treffen.

Regel 17:14    
Diese neue Bestimmung stellt eine regeltechnische Öffnungs-klausel für die Nutzung neuester Kommunikationsmittel dar.

Erl. Nr. 3    
Im Absatz 4 wurde auf den bisherigen Hinweis zum Verhalten des Zeitnehmers bei außergewöhnlichen Störungen verzichtet.

Im Absatz 7 sind nun neben den Regelwidrigkeiten auch die Unsportlichkeiten erwähnt.

Erl. Nr. 6a    
Die Regelerläuterung wurde um den Fall einer unmittelbar möglichen bzw. bevorstehenden Ballannahme ergänzt, wenn kein Gegenspieler mehr in der Lage ist, dies mit zulässigen Mitteln zu verhindern.

Erl. Nr. 6b    
Die hier vorgenommene Ergänzung greift den bereits in den Ausführungen zu den Regeln 8 und 16 unter Punkt 4 aufgeführten Fall des regelwidrigen Verhaltens eines Torwarts beim Tempogegenstoß auf. Hier ist zukünftig, unabhängig von der Position der übrigen Abwehrspieler immer auf 7-Wurf zu entscheiden (siehe auch Kommentar zur Regel 8:5).

AWR Nr. 1    
Der Absatz 2 beschreibt den Abstand der Auswechselbänke zur Mittellinie nunmehr ergänzend auch als Beginn der Coachingzone.

AWR Nr. 3    
Erfahrungen aus den vergangenen Spielzeiten haben zu der Ergänzung geführt, dass farbliche Gestaltungen der Kleidung, die zu Verwechselungen führen kann, nicht erlaubt sind

AWR Nr. 5    
Neben einer formalen Bestimmung (siehe AWR Nr. 1) finden sich im Regelwerk erstmals ausführliche Hinweise zur Coachingzone die bisher im Regelwerk nicht erwähnt war.

Insbesondere wird das den Offiziellen erlaubte Verhalten ausführliche und präzise beschrieben.
Ebenso gibt es Hinweise, in welchen Fällen das Verlassen der Coachingzone gestattet ist.

Außerdem wurde eine für Spieler einschränkende Bestimmung zum Verhalten beim Aufwärmen gestrichen, da hierzu die Erläuterung unter dem entsprechenden Erlaubnishinweis bereits präzise Ausführungen enthält.

AWR Nr. 7 + 8    
Diese Ziffern konnten an dieser Stelle des Regelwerks entfallen, da eine inhaltliche Übernahme der Bestimmungen in die neue Erläuterung Nr. 7 erfolgte.
Teile der bisher aufgeführten Regelungen waren und sind darüber hinaus üblicherweise auch in entsprechenden Durchführungsbestimmungen und ergänzenden besonderen Vorschriften sowie speziellen Anweisungen für Schiedsrichter enthalten.

REGELÄNDERUNGEN 2016

Torwart als Feldspieler
Regel 4:1 Absatz 3, Regeln 4:4-5-6-7
Zu beachten ist, dass die Regel 4 hinsichtlich der Bestimmungen des Ersatzes eines Torhüters, durch einen Feldspieler, voll gültig bleibt. Allerdings wird die folgende Regelerweiterung eingefügt:

  1. Eine Mannschaft kann gleichzeitig mit sieben Feldspielern auf dem Spielfeld sein. Dies ist der Fall, wenn nein Feldspieler einen Torwart ersetzt. Er muss nicht zwingend ein Laibchen in der Farbe des Torwarttrikots tragen.

  2. Wenn die Mannschaft mit sieben Feldspielern spielt, kann kein Spieler die Funktion des Torwarts ausführen, z. B. kann kein Spieler den Torraum betreten, um die Torhüterposition zu übernehmen. Wenn der Ball im Spiel ist und einer der sieben Feldspieler den Torraum betritt, um eine klare Torgelegenheit zu verhindern, erhält die gegnerische Mannschaft einen 7-m-Wurf. Regel 8:7 ist zu beachten.

  3. Im Fall einer Auswechselung sind die Regeln 4:4-7 (normale Regeln für den Spielerwechsel) zu beachten. In einem solchen Fall erhält der Torhüter alle Rechte gemäß den Regeln 5 und 6 zurück.

  4. Wenn eine Mannschaft mit sieben Feldspielern spielt und einen Abwurf ausführen muss, muss einer der Spieler die Spielfläche verlassen und es muss ein Torhüter eingewechselt werden, um diesen Wurf aus dem Torraum auszuführen. Die Schiedsrichter entscheiden, ob ein Time-out erforderlich ist.

Verletzter Spieler
Information: Bei jedem Turnier in den letzten Jahren haben wir mehr und mehr Situationen beobachtet, in denen ein Spieler um medizinische Versorgung auf dem Spielfeld gebeten hat, obwohl es nicht notwendig war, um den Spielrhythmus zu unterbrechen, unsportliche Aktionen zu zeigen und unnötig die Dauer zu verlängern, was auch die Fernsehübertragungen beeinflusste. Die bisher von IHF-Delegierten und Schiedsrichtern durchgeführten Maßnahmen haben nicht ausgereicht, dieses Verhalten zu beseitigen.

Anweisungen für Schiedsrichter zur Regel 4:11, Absatz 1:

  • Wenn die Schiedsrichter absolut sicher sind, dass ein verletzter Spieler auf dem Spielfeld behandelt werden muss, zeigen sie unverzüglich die Handzeichen Nr. 15 und 16. Den Mannschaftsoffiziellen ist es nicht erlaubt, das Betreten des Spielfelds zu verweigern.
  • In allen anderen Fällen soll der Schiedsrichter den Spieler bitten aufzustehen und sich außerhalb des Spielfelds behandeln zu lassen, bevor sie das Handzeichen Nr. 16 zeigen.
  • Jeder Spieler oder Mannschaftsoffizieller, der diesen Bestimmungen nicht nachkommt, ist wegen unsportlichen Verhaltens zu bestrafen.

Absatz 1 wird wie folgt geändert:

  • Nach der medizinischen Behandlung auf dem Spielfeld muss der Spieler das Spielfeld verlassen.
  • Er kann nur zurückkehren, wenn seine Mannschaft drei Angriffe abgeschlossen hat. Die Technischen Delegierten sind für die Regelung der Situation verantwortlich.
  • Ein Angriff beginnt mit Ballbesitz und endet, wen nein Tor erzielt wurde oder die angreifende Mannschaft den Ball verliert.
  • Wenn die Mannschaft in Ballbesitz ist, deren Spieler medizinische Behandlung benötigt, zählt dieser Angriff als erster Angriff.
  • Wenn der Spieler die Spielfläche betritt bevor die die drei Angriffe abgeschlossen sind, ist dies als regelwidriges Betreten zu bestrafen (Wechselfehler).
  • Die oben genannten Bestimmungen gelten nicht, wenn die erforderliche Behandlung der Verletzung auf dem Spielfeld das Ergebnis eines regelwidrigen Verhaltens eines gegnerischen Spielers ist, der dafür von den Schiedsrichten progressiv bestraft wurde.
  • Diese Regel gilt nicht, wenn ein Torwart von einem Ball am Kopf getroffen wurde und eine medizinische Behandlung auf dem Spielfeld erforderlich ist.

Passives Spiel
Information: Viele Trainer und Schiedsrichterexperten denken, dass diese Regel in den Spielregeln gut beschrieben ist, aber sie argumentieren, dass die Schiedsrichter, insbesondere nach dem Vorwarnsignal für passives Spiel, nicht die gleichen Kriterien anwenden und fordern Änderungen die den Schiedsrichtern weniger subjektive und mehr objektive Kriterien vorgeben.
Gleichzeitig werden die Schiedsrichter aufgefordert in dieser Zeit keine steigende Aggressivität der verteidigenden Mannschaft zuzulassen.

Grundsätzliche Regelbestimmungen:

  • Die Regel 7:11 und 7:12 bleiben gültig.
  • Erläuterung 4, Abschnitte A, B, C und der Anhang E bleiben unverändert.

Erläuterung 4, Abschnitt D, wird wie folgt spezifiziert:

  • Nach der Anzeige des Vorwarnsignals, können die Schiedsrichter jederzeit wegen passivem Spiel pfeifen, wenn sie keinen Versuch erkennen in eine Torwurfsituation zu gelangen.
  • Nach der Anzeige des Vorwarnzeichens hat die vorgewarnte Mannschaft insgesamt 6 Pässe, um auf das Tor zu werfen.
  • Wenn nach den maximal 6 Pässen kein Torwurf erfolgte, pfeift einer der Schiedsrichter passives Spiel (Freiwurf für die andere Mannschaft).
  • Wenn der angreifenden Mannschaft ein Freiwurf zugesprochen wurde, wird die Anzahl der Pässe nicht unterbrochen.
  • Wenn ein Wurf durch die abwehrende Mannschaft geblockt wurde, wird die Anzahl der Pässe nicht unterbrochen.
  • Wenn die abwehrende Mannschaft nach dem 6. Pass ein Foul begeht, bevor die Schiedsrichter wegen passivem Spiel gepfiffen haben, führt diese Regelwidrigkeit zu einem Freiwurf für die angreifende Mannschaft. In diesem Fall erhält die angreifende Mannschaft neben der Möglichkeit eines direkten Freiwurfs einen zusätzlichen Pass, um ihren Angriff abzuschließen.

Letzte Minute
Information: Der Zweck dieser im Jahr 2010 geänderten Regel war es, unsportliches Verhalten oder schwerwiegende Fouls in der letzten Spielminute zu vermeiden oder zu verringern und der unterlegenen Mannschaft auch die Möglichkeit zu geben das Spiel auszugleichen oder zu gewinnen, um z. B. die Spannung bis zur letzten Sekunde zu erhalten. Allerdings hatte dies nur teilweisen Erfolg und wir sehen weiterhin wie Mannschaften schwerwiegende Aktionen durchführen, um ein Spiel zu gewinnen, unabhängig von der Tatsache, dass einer ihrer Spieler für das nächste Spiel gesperrt ist.

Zusätzlich wird ein Zeitraum von einer Minute als zu lang für diese Regel angesehen (in einer Minute ist es möglich, zwei oder mehr Tore zu schießen).

Vereinbarung:

  • Statt in der letzten Minute gelten die speziellen Bestimmungen nur in den letzten 30 Sekunden.
  • Die Regeln zu den letzten 30 Sekunden werden am Ende der regulären Spielzeit und zum Ende der ersten und zweiten Verlängerung angewandt.

Regel 8:5, 8:6, 8:10 c, d werden wie folgt angepasst:

  1. Die Formulierung “letzte Minute des Spiels” wird durch “letzte 30 Sekunden des Spiels” ersetzt.
  2. Ein Foul gemäß Regel 8:10c (Ball nicht im Spiel) wird mit Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht bestraft und der gegnerischen Mannschaft wird ein 7-m-Wurf zugesprochen.
  3. Ein Foul gemäß der Regel 8:10d (Ball im Spiel) in Verbindung mit Regel 8:5 wird mit Disqualifikation ohne schriftlichen Bericht bestraft und der gegnerischen Mannschaft wird ein 7-m-Wurf zugesprochen.
  4. Ein Foul gemäß der Regel 8:10d (Ball im Spiel) in Verbindung mit Regel 8:6 wird mit Disqualifikation mit schriftlichem Bericht bestraft und der gegnerischen Mannschaft wird ein 7-m-Wurf zugesprochen.
  5. In den Fällen 3) und 4) gilt folgendes:
    5.1. Der Angreifer ist in der Lage ein Tor zu werfen: Kein 7-m-Wurf
    5.2. Der Angreifer passt den Ball, sein Mitspieler erzielt kein Tor: 7-m-Wurf
    5.3. Der Angreifer passt den Ball, sein Mitspieler erzielt ein Tor: Kein 7-m-Wurf

Blaue Karte
Information: Manchmal ist es für die Mannschaften nicht klar, ob eine von den Schiedsrichtern gegebene Disqualifikation gemäß Regel 8:5 (keine weitere Auswirkung) oder Regel 8:6 (schriftlicher Bericht nach dem Spiel verpflichtend) erfolgte und die Situation blieb von Zuschauern und Medien unbemerkt.

Diese Änderung sorgt für mehr Klarheit in solchen Fällen. Wenn die Schiedsrichter die Blaue Karte zeigen, wird ein schriftlicher Bericht im Spielbericht aufgenommen und die Disziplinarkommission ist für weitere Maßnahmen verantwortlich.

Regel 16:8 (Regeln 8:6, 8:10), der letzte Absatz wird wie folgt geändert:

  • Die Information wird durch die Anzeige der Blauen Karte zur Verfügung gestellt (zusätzlich zur Roten Karte).
  • Die Blaue Karte muss im Besitz der Schiedsrichter sein.
  • Die Schiedsrichter zeigen zuerst die Rote Karte und später, nach einer kurzen Diskussion, die Blaue Karte.

NEUE IHF-GUIDELINES UND INTERPRETATIONEN 2018

Mit Wirkung zum 1. Juli 2018 hat die IHF einige Richtlinien und Interpretationen zu den neuen Spielregeln erlassen, die nun auch in Deutschland ihre Gültigkeit haben. Sie umfassen neben dem Videobeweis unter anderem auch die Disqualifikation des Torwartes und die letzten 30 Sekunden des Spiels. Bei den nachfolgenden Informationen handelt es sich um die deutschsprachige Übersetzung.

Regel zu den letzte 30 Sekunden
Die Regeln 8:10c und 8:10d wurden 2016 modifiziert, mit dem Ziel zu verhindern, dass bestimmte unsportliche Verhaltensweisen der Spieler in den letzten Momenten eines Spiels, der Mannschaft des fehlbaren Spielers die Gelegenheit geben, das Spiel zu gewinnen. Gleichzeitig erleichtern diese Regeln für die zurückliegende Mannschaft in diesem Moment die Möglichkeit, ein oder mehrere Tore zu erzielen und die Aufmerksamkeit der Zuschauer bis zur letzten Sekunde des Spiels zu erhalten. Regel 8:10c bestraft diejenigen mit einem 7-Meter-Wurf, die im letzten Moment die Ausführung eines Wurfes zerstört oder verzögert haben, und die Regel 8:10d bestraft die Mannschaft mit einem 7-Meter-Wurf, bei der einer ihrer Spieler / Funktionäre für eine Aktion in den letzten Sekunden disqualifiziert wurde während der Ball im Spiel war. Letzteres zeigte keine wesentlichen Interpretationsschwierigkeiten.

Regel 8:10c war nur anwendbar, wenn der Ball nicht im Spiel war und ein Verteidiger eine Wurfausführung verhinderte oder verzögerte. Aber diese Regel hat zu falschen Interpretationen von Schiedsrichtern, Spielern und anderen Handballakteuren geführt, ebenso konnten bestimmte sehr unsportliche Verhaltensweisen identifiziert werden, die nach dem derzeitigen Wortlaut dieser Regel nicht angemessen bestraft werden konnten und es der fehlbaren Mannschaft erlaubten, das Spiel zu gewinnen, mit dem schlechten Image, dass das für den Handball brachte.

Aus diesem Grund hat die IHF durch die Arbeitsgruppe Neue Regeln (NRWG), der Regel- und Schiedsrichterkommission (PRC) und der Trainer- und Methodik-Kommission (CCM) beschlossen, die Interpretation dieser Regel geringfügig zu ändern, indem die bestehende Richtlinie "Nichteinhalten des Abstands (Regel 8:10c)", eine zusätzliche Interpretation einschließt, bei der 7m + Disqualifikation auch während der Ausführung gilt, wenn eine aktive regelwidrige Aktion eines Verteidigers bei der Ausführung des Wurfes folgendermaßen stattfindet:

Nichteinhalten des Abstands (Regel 8:10c) – Aktualisierung bestehender Richtlinie
Das "Nichteinhalten des Abstands" führt zu einer Disqualifikation + 7m Wurf, wenn ein Wurf in den letzten 30 Sekunden des Spiels nicht ausgeführt werden kann. Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden des Spiels oder zusammen mit dem Schlusssignal begangen erfolgte (siehe Regel 2:4, Absatz 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).

Wird das Spiel wegen einer Wurfverhinderung in den letzten 30 Sekunden unterbrochen, die nicht direkt mit der Wurfvorbereitung oder der Wurfausführung zusammenhängt (beispielsweise Wechselfehler, unsportliches Verhalten im Auswechselbereich), ist die Regel 8:10c auch anzuwenden.

Wenn der Wurf (z. B.) ausgeführt ist und von einem zu nahestehenden Spieler geblockt wird, der das Wurfergebnis aktiv zerstört oder den Werfer während der Ausführung stört, ist die Regel 8:10c ebenfalls anzuwenden.
Wenn ein Spieler weniger als 3 m vom Werfer entfernt ist, aber nicht aktiv in die Ausführung eingreift, wird er nicht bestraft. Wenn der Spieler, der zu nahesteht, diese Position benutzt, um den Wurf zu blockieren oder den Pass des Werfers abzufangen, gilt die Regel 8:10c auch.

Versorgung verletzter Spieler (Regel 4:11) – Aktualisierung bestehender Richtlinie
Haben sich, beispielsweise durch einen Zusammenprall mehrere Spieler der gleichen Mannschaft verletzt, können die Schiedsrichter oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen, bis maximal 2 Personen je verletztem Spieler, erlauben, die Spielfläche zwecks Versorgung von Verletzten zu betreten. Ebenso überwachen die Schiedsrichter und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.

Zählen der Pässe für passives Spiel (Regel 7:11, Erläuterung 4, Anhang 3, Beispiele 13/14) - Neue Richtlinie
Wenn ein Torwurf geblockt wird und zurück zum Spieler oder einem Mitspieler geht, zählt dies als Pass.

Disqualifikation des Torwarts gemäß Regel 8:5 Kommentar – Neue Richtlinie
Die Situation gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder er sich in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums befindet und einen Zusammenprall mit dem Gegner verursacht.
Es gilt nicht, wenn der Torwart in die gleiche Richtung läuft wie der Gegner, beispielsweise wenn er aus dem Auswechselraum kommt.

7m bei leerem Tor (Regel 14:1 und Erläuterung 6c) – Neue Richtlinie
Die Definition einer klaren Torgelegenheit gemäß der in Erläuterung 6c beschriebenen Situation, wenn es eine klare und ungehinderte Möglichkeit gibt, den Ball ins leere Tor zu werfen, verlangt, dass der Spieler Ballbesitz hat und eindeutig versucht, direkt auf das leere Tor zu werfen. Diese Situation gilt als klare Torgelegenheit, bei allen Arten von Verstößen, ob der Ball im Spiel ist oder nicht und jedem Wurf der bei korrekten Positionen des Werfers und seiner Mitspieler ausgeführt wird.

Verwendung des Videobeweises – Neue Richtlinie
In Bezug auf die Entscheidung Tor/kein Tor, die nach dem Einsatz der Video-Beweis-Technologie getroffen wird, gibt es eine verlängerte Frist, bis wann das Tor zurückgenommen werden kann. Was gemäß Regel 9:2 bis zum nächsten Anwurf erfolgen muss, verlängert sich bis zum nächsten Wechsel des Ballbesitzes.

Spieler betritt die Spielfläche mit falscher Nummer oder falscher Trikotfarbe (Regeln 4:7 – 4:8) – Neue Richtlinie
Ein Verstoß gegen die Regeln 4:7 und 4:8 führt nicht zu einem Wechsel des Ballbesitzes. Es kommt nur zur Unterbrechung des Spiels, der Spieler wird aufgefordert den Fehler zu korrigieren und Spielfortsetzung mit Wurf für die Mannschaft, die im Ballbesitz war.

Statistische Auswertung der progressiven Maßnahmen seit 2005

Die oben gezeigte Abbildung listet Parameter der letzten acht Weltmeisterschaften und zum Zeitpunkt der Untersuchung verfügbare Werte der 1. und 2. Männer-Bundesliga (HBL) auf.

Bemerkenswert ist, dass die während der WM 2019 durchschnittlich erzielten Tore pro Spiel (54,57 Tore) in der untersuchten Reihe lediglich einen Mittelplatz einnehmen – bspw. ist bei der WM 2017 in Frankreich nahezu ein Tor mehr je Spiel gefallen. Andererseits liegen die Referenzwerte der DHB-Bundesligen zu den erzielten durchschnittlichen Treffern je Spiel unter denen der aktuellen WM.

Es zeigt sich jedoch deutlich, dass die WM 2019 bei den progressiven Maßnahmen das Schlusslicht darstellt. Noch nie gab es im Durchschnitt so wenige progressive Maßnahmen pro Spiel (11,65 progressive Bestrafungen). Gegenüber der WM 2005 beträgt der Rückgang sogar mehr als fünf Bestrafungen je Spiel. Noch extremer ist der Rückgang der ausgesprochenen Verwarnungen: Hier hat seit der WM 2015 nahezu eine Halbierung stattgefunden. Gegenüber den Referenzwerten aus der 1. und 2. Bundesliga gab es im Schnitt drei Verwarnungen weniger.

Bei den ausgesprochenen Hinausstellungen bewegt sich die WM 2019 mit durchschnittlich 8,06 Maßnahmen je Spiel im Ranking auf Platz 5. Im Durchschnitt aller untersuchten Weltmeisterschaften wurden 8,51 Hinausstellungen ausgesprochen.

Der Durchschnittswert sagt nicht alles

Spiele mit weniger (links) und deutlich mehr (rechts) progressiven Maßnahmen

Nicht nur die Anzahl der in den einzelnen Spielen ausgesprochenen progressiven Maßnahmen war unterschiedlich und führte letztlich zu den berechneten Durchschnittswerten, auch die Verteilung auf die Teams sowie die zeitliche Lage im jeweiligen Spiel sagen viel über die progressive Linie während dieser WM aus: Die Spanne der progressiven Maßnahmen in einem Spiel reichte von zwei bis 19 Bestrafungen wie die Abbildung oben verdeutlicht.

Um einen noch besseren Einblick in die von den WM-Schiedsrichtern angewandte progressive Linie zu bekommen, muss betrachtet werden, wann die progressiven Maßnahmen (unterteilt nach Verwarnungen und Hinausstellungen) im Verlauf des Spiels ausgesprochen wurden. Häufig gestellte Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie sind die Schiedsrichter in die Spiele eingestiegen? Und wie war ihre Linie in den letzten fünf Minuten des Spiels? Einen ersten Überblick erlaubt folgende Abbildung.

Progressive Maßnahmen während der WM-Spiele 2019 unterteilt in Fünf-Minuten-Blöcken

In die ersten zehn Minuten eines Spiels fiel demnach etwa ein Viertel der getroffenen Maßnahmen (23,6 %). Ein weiteres Drittel (33,5 %) wurde zwischen der 10. und 25. Spielminute ausgesprochen. In den letzten zehn Spielminuten sind noch 11,3 % aller progressiven Maßnahmen notiert worden. Bemerkenswert ist hier die Tatsache, dass im gesamten Turnierverlauf lediglich drei Verwarnungen in die 2. Halbzeit fielen. Eine Tatsache, die auch in einer schriftlichen Reaktion/Information des Ausschusses der DHB-Schiedsrichterlehrwarte Erwähnung gefunden hat. Mit Bezug zu den vorangegangenen Feststellungen heißt es dort unter anderem: „Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass überharte Aktionen sofort und konsequent mit Hinausstellung oder einer Disqualifikation geahndet werden müssen, wir aber an der üblichen Progressionsreihe bis zu 3 Verwarnungen pro Mannschaft festhalten.“

Eine Aussage, die sich mit dem aktuellen Regelwerk deckt und die Verwarnung als zunächst folgenlose Bestrafung einstuft. Sie ist aber auch kein reines Zahlenspiel, sondern bei sinnvollem Einsatz für den Schiedsrichter ein wirksames Mittel einer aktiven Ausrichtung des Spielgeschehens. „Bis hier hin und nicht weiter!“ lautet die Botschaft einer Verwarnung. Deshalb ist ihr Einsatz für Vergehen, die eigentlich einer anderen Stufe der Bestrafung zuzuordnen sind (siehe Regeln 8:4, 8:5, 8:6, 8:8, 8:9 und 8:10) ebenso falsch, wie ihr Einsatz für absolute Kleinigkeiten zur Erreichung einer „Sollzahl“. Ein Vergehen mit einer Hinausstellung zu ahnden, obwohl eine Verwarnung noch sinnvoll gegeben werden kann, bedeutet, die betreffende Mannschaft ungerechtfertigt in eine Unterzahl zu bringen, die sich durchaus ergebniswirksam darstellen kann.