Prellfehler lauern überall …

… nur nicht im Regelwerk. Dort sucht man den Begriff ebenso vergeblich, wie die umgangssprachliche Variante des „Zwei Mal“.

Gemeint ist in beiden Fällen ein Verstoß eines ballführenden Spielers gegen die Bestimmungen der Regel 7:4 Abs. 2. Der Prellfehler grenzt sich insofern von dem mehrfachen Berühren eines kontrollierten Balls (siehe Regel 7:7 Satz 1) und dem Fangfehler beim Versuch, den Ball zu fangen, zu stoppen oder anderweitig unter Kontrolle zu bringen, ab (siehe Regel 7:7 Satz 2).

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Mit zunehmender spieltechnischer Qualifizierung und Erfahrung der Spieler werden die Verstöße gegen die Bestimmungen der Regel 7:4 Abs. 2 (Prellfehler; Zwei Mal) ohne Frage immer seltener. Dennoch darf man als Schiedsrichter diese Art technischer Vergehen nie aus den Augen verlieren.
Sucht man nach Gründen, warum ein Spieler, der den Umgang mit dem Ball normalerweise aus dem Effeff beherrscht, plötzlich einen Prellfehler begeht, stößt man immer wieder auf dieselben Ursachen: eigene Unaufmerksamkeit, durch Gegenspieler gestörte Abläufe, fehlendes Timing im angedachten Spielzug. All das steht in der Fehlerstatistik sicherlich auf den vorderen Plätzen. Aus diesem Grund zeigen wir zur genannten Regelproblematik gleich zwei Videobeispiele.

Erläuterungen zu Videobeispiel 1

Zu Beginn sehen wir einen klar erkennbaren Prellfehler der Spielerin BLAU 7. Sie nimmt auf der halblinken Position das Anspiel ihrer Mitspielerin BLAU 14 an. Damit hat BLAU 7 Ballkontrolle erlangt. Unmittelbar danach prellt sie den Ball auf den Boden und fasst ihn anschließend erneut mit beiden Händen.

Gemäß Regel 7:4 Abs. 2 bleiben ihr jetzt noch die Möglichkeiten, sich mit Ball drei Schritte zu bewegen bzw. den Ball innerhalb von drei Sekunden abzuspielen.

Spielerin BLAU 7 entscheidet sich zu folgendem Ablauf:

  • Sie springt mit dem gefassten Ball ein kurzes Stück auf die an der eigenen Torraumlinie postierte Abwehrspielerin auf der halbrechen Position zu.
  • Wenn auch nicht gleichermaßen belastet, berühren doch beide Füße den Boden gleichzeitig. Dadurch ist regeltechnisch ein Schritt gemacht worden, da der Nullschritt nur bei der Ballannahme möglich ist und nicht bei der erneuten Aufnahme eines bereits unter Kontrolle gebrachten Balls.
  • Mit dem linken Standbein führt sie anschließend vor der Abwehrspielerin einen Überzieher gegen die Wurfhand aus. Dabei macht sie mit dem rechten Fuß ihren zweiten Schritt.
  • Da der geplante Durchbruchsversuch gegen die Wurfhand ohne Erfolg bleibt, wendet sie sich von der Abwehrspielerin ab und macht dabei mit dem rechten Fuß ihren dritten Schritt.
  • Anstatt jetzt den Ball zu ihrer Mitspielerin BLAU 24 auf der Position Rückraum-Mitte zu spielen, prellt sie den Ball erneut.

In diesem Moment liegt ein regelwidriges Verhalten der ballbesitzenden Spielerin gemäß Regel 7:4 Abs. 2 (Prellfehler) vor. Die Schiedsrichter hätten auf Freiwurf für Mannschaft ROT entscheiden müssen. Leider erkennen die Schiedsrichter das regelwidrige Verhalten nicht und Spielerin BLAU 7 kann dann nach einem weiteren Schritt zu der bereits genannten Mitspielerin passen.

Erläuterungen zu Videobeispiel 2

Hier wird einmal mehr klar, dass Verstöße gegen Regel 7:4 Abs. 2 auch im Profibereich vorkommen können. In diesem Fall prellt der Spieler WEISS 14 auch auf der halblinken Position nach dem Pass von WEISS 34 (Ballannahme verbundenen mit Ballkontrolle) im Rechtsschritt den Ball erst noch einmal auf. Nach der unmittelbar folgenden Ballaufnahme bleiben ihm für seine weitere (Wurf)-Aktion noch drei Schritte.

Mit der Schrittfolge Links – Rechts – Links steigt er an der gegnerischen Freiwurflinie in weiterer Vorwärtsbewegung zum Sprungwurf hoch. Da er sich jedoch einem gut postierten Abwehrspieler gegenüber sieht, bricht er den Sprungwurf ab. Er lässt den Ball in seiner Abwärtsbewegung seitlich neben sich auf den Boden fallen, um ihn anschließend mit seiner rechten Hand wieder aufzunehmen.

In diesem Moment liegt ein regelwidriges Verhalten des ballbesitzenden Spielers gemäß Regel 7:4 Abs. 2 (Prellfehler) vor. Die Schiedsrichter hätten auf Freiwurf für Mannschaft SCHWARZ entscheiden müssen. Leider erkennen die Schiedsrichter das regelwidrige Verhalten nicht und Spieler WEISS 14 kann nach einem weiteren Schritt mit einem erneuten Sprungwurf an der gegnerischen Torraumlinie auf das Tor werfen. Da der Torwart den Wurf abwehren kann, entscheidet der Torschiedsrichter auf Abwurf.

Anmerkung

Wäre nicht schon zuvor auf Freiwurf für die abwehrende Mannschaft zu entscheiden gewesen, hätten die Schiedsrichter bei angenommenem regelgerechtem Verhalten von WEISS 14 auf 7-Meter-Wurf für WEISS entscheiden müssen, weil der Abwehrspieler in der Mittelposition SCHWARZ 56 den Angreifer durch den Torraum hinterläuft und bei der Abwehr deutlich im Torraum steht.

Auch in diesem Fall war es wieder eine abgebrochene spieltaktische Aktion, die zum regelwidrigen Verhalten des ballbesitzenden Spielers geführt hat. Deshalb sollten die Schiedsrichter, auch wenn das Spiel auf der Platte in einer Liga mit äußerst erfahrenen Akteuren stattfindet, immer mit solchen technischen Fehlern rechnen.