Neufassung der DHB-Schiedsrichterordnung

Der DHB-Bundesrat hat in seiner Sitzung am 15. November 2025 in Dresden die Neufassung der DHB-Schiedsrichterordnung beschlossen. Der Beschluss erfolgte nach Feststellung der Beschlussfähigkeit und mit den satzungsgemäß erforderlichen Mehrheiten. Die Veröffentlichung erfolgte gemäß § 50 der DHB-Satzung.

 

Wichtige Änderungen im Überblick

 

  • Mehr-Augen-Prinzip bei Entscheidungen
    In § 4 Nr. 3 wurde neu festgelegt, dass Entscheidungen – insbesondere zum Auf- und Abstieg – grundsätzlich von mindestens zwei Personen zu treffen sind.

  • Neuer Begriff „Verwaltungsinstanz“
    In § 6 Nr. 1 bis 4 wurde der Begriff „Verwaltungsinstanz“ neu eingeführt, angepasst und vereinheitlicht.

  • Neuordnung der Organisation des Schiedsrichterwesens
    § 10 („Organisation des Schiedsrichterwesens im DHB“) wurde inhaltlich überarbeitet.
    In diesem Zusammenhang sind die bisherigen §§ 12, 13, 14 und 16 entfallen.
    Gleichzeitig wurde ein neuer § 12 eingefügt.

  • Anpassung der Regelungen zu Tagungen
    § 15 (Tagungen der Verantwortlichen des Schiedsrichterwesens und der Schiedsrichterentwicklung der Landesverbände sowie der Spielbetriebsverantwortlichen der Ligenverbände) wurde entsprechend angepasst.

Weitere Details ergeben sich aus der vollständigen Fassung der DHB-Schiedsrichterordnung (DHB Schiedsrichterordnung.pdf) mit Stand vom 15. November 2025.