Intelligenz bietet auch dieser niedliche Kerl, aber kann man ohne emotionale Kompetenzen erfolgreich sein? Als Schiedsrichter benötigt man definitiv Verstand und Herz! (Foto: imago images/ZUMA Wire)

Mit Gefühl zum Erfolg

Für das berufliche Weiterkommen ist eine Erfolgsformel neuerdings in aller Munde:

Die emotionale Intelligenz sei der entscheidende Faktor für Erfolg in allen Lebenslagen, heißt es. Auf das Berufsleben projiziert, wird demnach selbst ein fachlich exzellent qualifizierter Mitarbeiter auf der Karriereleiter scheitern, wenn er nicht über emotionale Intelligenz verfügt.

Der IQ ist tot, es lebe der EQ?

Auf diese simple Aussage darf man es wohl nicht herunterbrechen. Tatsächlich geht es um die Erweiterung der klassischen Vorstellung von Intelligenz, in der lediglich kognitive und rein akademische Fähigkeiten als Voraussetzung für den Erfolg im Leben betrachtet werden.

Es ist die Verbindung – und damit das Zusammenspiel – von Verstand und Herz, die letztlich zu größerem Erfolg führt und die diese neue Erfolgsformel beschreibt. Aber ist die Formel wirklich so neu? Gibt es Verknüpfungen zur Aufgabenstellung als Schiedsrichter?

In der Wikipedia-Enzyklopädie wird berichtet, dass der Terminus der emotionalen Intelligenz erstmals 1990 von John D. Mayer (University of New Hampshire) und Peter Salovey (Yale University) eingeführt wurde. Die emotionale Intelligenz beschreibt die Fähigkeit, eigene und fremde Gefühle (korrekt) wahrzunehmen, zu verstehen und zu beeinflussen.

Fünf wesentliche Fähigkeiten bei emotionaler Intelligenz

  • Selbstwahrnehmung: Fähigkeit, eigene Emotionen wahrzunehmen.
  • Selbststeuerung: Fähigkeit, angemessen auf wahrgenommene eigene Emotionen zu reagieren.
  • Selbstmotivation: Fähigkeit, sich persönliche Ziele zu setzen; Freude an der Aufgabe zu finden; langfristig motiviert zu bleiben.
  • Empathie: Fähigkeit, die Gedanken und Gefühle anderer Menschen wahrnehmen und nachfühlen zu können sowie angemessen darauf zu reagieren.
  • Soziale Kompetenz: Fähigkeit, Beziehungen erfolgreich zu gestalten, indem man mit den Gefühlen anderer Menschen angemessen umgeht.

Die Verknüpfung zum Schiedsrichterwesen

Es braucht nicht viel Vorstellungskraft, um zu erkennen, dass die aufgezeigten Fähigkeiten auch für einen Schiedsrichter hilfreich sein können. Stellvertretend hierfür steht in den Vorgaben für die Schiedsrichterbeobachtung der Abschnitt B „Persönlichkeit“. Erstmals eingeführt wurde dieser Aspekt im Beobachtungsbogen für die Saison 1995/96 in Anlehnung an das damals ebenfalls neu entwickelte EHF-Beobachtungsformular.

Ältere Schiedsrichterkolleginnen und -kollegen werden sich noch an die seinerzeit ebenfalls vorgenommene und kritisch gesehene Umstellung der Bewertungsskala erinnern. Waren zuvor 100 Punkte ein grottenschlechtes Ergebnis, markierten sie von nun an den Leistungszenit. Gleichzeitig sollte das Verhältnis von richtigen zu fehlerhaften bzw. unterlassenen Entscheidungen keine Rolle mehr spielen.

Neben der Beschreibung des grundsätzlichen persönlichen Eindrucks weisen insbesondere die Punkte „Persönlichkeit der Schiedsrichter“ und „Einflussnahme der Schiedsrichter“ in ihren Beurteilungskriterien deutliche Parallelen zu den Fähigkeiten bei emotionaler Intelligenz auf.

Auszug aus den damaligen Erläuterungen zum Beobachtungsbogen

Persönlicher Eindruck:

Eine Grundvoraussetzung, über regelgerechtes oder nicht der Regel entsprechendes Spiel zu entscheiden, ist das fachspezifische Wissen des Schiedsrichters. Die Bewertung über den Umfang und die Richtigkeit des Regelwissens wird vorrangig im "A-Teil" des Beobachtungsbogens vorgenommen.

Die lückenloseste Kenntnis des theoretischen Regelwissens nützt dem Schiedsrichter jedoch nicht, wenn es ihm mit seiner Persönlichkeit sowie seiner Einflussnahme nicht gelingt, seine Entscheidung allen am Spiel Beteiligten (inbegriffen das Publikum) "glaubhaft und verständlich" zu machen.

Diese Aussage soll als umfassende Zusammenfassung der Beurteilung "Persönlicher Eindruck" stehen – es ist diesen Bereich betreffend gleich wichtig, Positives zu erkennen – aber eben auch, Ursachen bei "Übermittlungsproblemen" der Schiedsrichter durch den Beobachter festzustellen.

Persönlichkeit der Schiedsrichter:

Sicherlich bezieht sich die zu beobachtende "Persönlichkeitsbeurteilung" auf das Spiel selbst – dem Schiedsrichter sei jedoch ans Herz gelegt, zu verstehen bzw. für sich zu verarbeiten, dass er zur "Person öffentlichen Interesses" wird und sein persönliches Auftreten weit über das Spiel hinaus im Blickpunkt steht.

Als hilfreiche Merkmale und Kriterien wurden genannt:
  • wirken die Schiedsrichter natürlich/unnatürlich (dazu gehört z. B. gehemmt, nervös, überheblich ...)
  • erscheinen die Schiedsrichter sicher/unsicher
  • treffen die Schiedsrichter Entscheidungen unbeeinflusst (hinterlassen Zurufe, Kritiken Wirkung bei Entscheidungen; haben sie auch Mut zu unpopulären Entscheidungen)
  • haben die Schiedsrichter die notwendige athletische Voraussetzung zur Spielleitung (entstehen Beobachtungs- bzw. Entscheidungsdefizite durch mangelnde Kondition)
  • optische Signale (Handzeichen) – (korrekte IHF-Handzeichen; deutlich/undeutlich, der Entscheidung angepasst/zu übertrieben ...)
  • akustische Signale (Pfiffe) – (zu leise, zaghaft/zu laut, provozierend; der Situation entsprechend/"melodisch" ...)

Einflussnahme der Schiedsrichter:

Zweifelsohne ist das Handballspiel laut Regelwerk bzw. seines Vorworts ein in geordneten Bahnen verlaufendes Sportspiel. Aber immer, wenn Menschen mit Regeln umzugehen haben und darüber hinaus den Erfolg anstreben, sind dem zuliebe weniger oder mehr Mittel Recht, um ihn zu erreichen. Der Schiedsrichter hat dabei den klaren Auftrag, all seine Einflüsse zur Wahrung des Regelwerks als auch der Sportlichkeit geltend zu machen.

Auch hier die seinerzeitige Hilfestellung aus Merkmalen und Kriterien:
  • Wie gelingt den Schiedsrichtern die Umsetzung gegenüber den Aktiven auf der Spielfläche?
  • Einhaltung des Bankreglements
  • Zusammenwirken mit der "Bank" zur Einflussnahme auf Spiel und Spieler
  • Beurteilung und Reaktion auf Einflüsse von außen (Zuschauer, Ordner u.a.)

Gefragt ist also, wie die Schiedsrichter durch Leistung, Vermittlung und Auftreten in der Lage sind, auf die sportliche "Gesamt-Atmosphäre" Einfluss zu nehmen.

Resümee

Bereits fünf Jahre nachdem der Begriff der emotionalen Intelligenz erstmals veröffentlicht wurde, finden sich deutliche Anknüpfungspunkte zu den im Abschnitt B des Beobachtungsbogens beschriebenen Fähigkeiten, die ein exzellenter Schiedsrichter mitbringen sollte. Ein ganz so großes Wunder scheint mir das allerdings nicht. Insbesondere die Fähigkeit zur Empathie und eine soziale Kompetenz waren nicht nur begrifflich viel früher bekannt, sondern auch schon vor 1990 Bestandteil einer anerkannten Schiedsrichterpersönlichkeit.

Wenn heute insbesondere in höheren Ligen die im Abschnitt B erzielten Leistungen als entscheidend angesehen werden, geschieht dies aber immer noch vor dem Hintergrund einer nahezu ausgereiften Leistung dieser Schiedsrichterkader in den Beurteilungspunkten im Abschnitt A (Anwendung der Spielregeln). Deshalb wage ich mal folgende These:

Die Persönlichkeit eines Schiedsrichters entwickelt sich vorzugsweise auf der Basis exzellenter Regelkenntnisse!