Quelle: imago/Pressefoto Baumann
Mehr als 100 Jahre Handball
Wie historisch belegt1, fanden „Meisterschaftskämpfe der Deutschen Turnerschaft“ 1921 in Hannover statt. Zum Wettspielbetrieb der Deutschen Turnerschaft gehörte aber nicht nur Handball, sondern z.B. auch Schlagball, Faustball und andere Ballspielarten. Ebendiese Deutsche Turnerschaft hat in der 20er Jahren ein amtliches Spielrichterbuch mit dem Titel „Der Schiedsrichter“ herausgegeben.2
Im Vorwort zur dritten Auflage heißt es, „Der vielfach geäußerte Wunsch, die wichtigsten Bestimmungen über den Wettspielbetrieb der Deutschen Turnerschaft in einem Handbuche gesammelt zu haben, wird mit dieser 3. Auflage erfüllt.“
Zum Inhalt des Werkes gehören u. a. Wert der Schiedsrichterlehre, die Lehrweise für Schiedsrichter, die Eignung des Spielrichters, die Aufgaben des Schiedsrichters, die Regeln zum Schlagball, Faustball, Fußball und Handball.
Für den fachlichen Lehrstoff lagen die geltenden Spielregeln für die Jahre 1929 bis 1931 zugrunde. Mit dem Begriff Spielrichter sind in diesem amtlichen Buch Schiedsrichter, Linienrichter und die Anschreiber (Anm. d. Red. vglb. Sekretär) gemeint. „Sie sind für die gedeihliche Abwicklung der Spiele gleich wertvoll, aber der Schiedsrichter hat die verantwortungsvollste Aufgabe, weil er allein das Spiel leitet und über alle Spielvorgänge entscheidet.“3
Im Vorwort heißt es, „Die Eigenart des Buches liegt nach wie vor im Lehrverfahren, das nur dann die Ausbildung der Spielrichter gewährleistet, wenn es von der Führerschaft frei gestaltet und persönlicher Tüchtigkeit und blutvoller Wärme erfüllt wird. Nur so kann der Spielrichter zum Erzieher der Mannschaften werden, der er sein muß. Nur so kann er dem Spielwesen im Sinne der Deutschen Turnerschaft das Ansehen erhalten und mehren, das es verdient hat.“4
Im Kapitel 3 geht es dann um die Eignung des Spielrichters. Hier der Originaltext (allerdings nicht in altdeutscher Schrift)5:
1. „Der Spielrichter muss pünktlich und zuverlässig sein.“
„Mindestens 30 Minuten vor der planmäßigen Zeit muss er zur Stelle sein, schon allein um die fachlichen Aufgaben erledigen zu können, die vor Beginn des Spieles nötig sind. Der pünktliche Beginn der Wettspiele zur festgesetzten Zeit hebt das Ansehen unserer ganzen Spielbewegung, dass ein unzuverlässiger Spielrichter bei Spielern und Zuschauern schwer erschüttern kann. Die übelste Erscheinung auf dem Spielplatze ist der unpünktliche Schiedsrichter. Er wirkt verheerend auf Spieler und Spielwesen.“
2. „Der Spielrichter muss gerecht sein.“
„Er lobe nicht, er tadle nicht, er treffe seine Anordnungen nur auf Grund der tatsächlichen Spielvorgänge ohne Ansehen der Person und Mannschaft. Dieser Grundsatz ist oberstes Gesetz aller Spielrichterarbeit, erweckt und erhält das Vertrauen zwischen Mannschaften Spielrichtern und reinigt die Luft von hässlichen Begleiterscheinungen unserer Kampfspiele in der Öffentlichkeit, die ihr Ansehen untergraben. Nur wenn der verantwortliche Leiter des Spieles über der Sache steht, kann der Kampf, in dem zwei Gegner mit gleichen Mitteln nach dem Siege streben, günstig verlaufen und jeder ungünstige Einfluss ferngehalten werden.
Der Spielrichter soll sich als wohlwollenden Freund, als gewissenhafter Sachverwalter beider Mannschaften und der Spielleitung ansehen und als solcher angesehen werden, der Rechenschaft über den Verlauf des Spieles abzulegen hat. Das setzt den gerechten Vollzugsbeamten voraus.
Unstatthaft ist – in wohlgemeinter Pflicht das Spiel fördern zu wollen -, wenn der Schiedsrichter in den Gang des Spieles eingreift, z.B. durch Zurufe, um das Zusammenspiel zu fördern, oder durch Bedauern, wenn ein Treffer misslingt. Das alles ist nur geeignet, das Vertrauen der Spieler zu erschüttern. In der Spielpause vermeide der Schiedsrichter sorgsam mit irgendeinem Mitgliede der beiden Mannschaften zu sprechen. Ausgenommen sind notwendige dienstliche Bemerkungen.“
3. „Der Spielrichter muss sicher und selbständig entscheiden.“
„Er muss kurz, entschlossen, furchtlos auftreten, dabei ruhig und bestimmt. Bei keiner anderen Übungsform sind Ausübende und Zuschauer schärfere Beurteiler des Richters als im Kampfspiel. Bei keiner häufen sich außerdem die Übungsvorgänge mehr, sind zweifelhafte Fälle schneller zu entscheiden. Um so sicherer und klarer muss der Spielrichter seine Aufgabe erfüllen. Das schließt nicht aus, daß er irrt – wir sind jedoch alle Menschen –, erkennt er den Irrtum im nächsten Augenblicke, soll er ihn sofort verbessern, vorausgesetzt, dass das Spiel noch nicht weiterging. Unsicherheit des Spielrichters ist eine Quelle des Mistrauens. Aber so gut der Spieler Spielfehler begeht, müssen auch vom Spielrichter Unvollkommenheiten hingenommen werden.
Der Spielrichter wird dann umsichtig und sicher entscheiden, wenn er als übender Spieler unmittelbar aus dem Betriebe herauskommt. Wer selbst spielt, beherrscht die Spielregeln am besten, erkennt im Keime das Abweichen von anständiger Spielweise, z.B. durch Umgehen der Spielregeln, durch Spielverschleppen, durch rohes Spiel usw.
Vor allem bewahre der Schiedsrichter Ruhe und Selbstbeherrschung. Erst recht dann, wenn er beleidigt wird. Sind die Beleidiger Spieler, werden Sie sofort hinausgestellt, sind es zuschauende Mitglieder der D.T., werden sie zur Bestrafung gemeldet.
Es muss zum turnerischen Anstand werden, dass Schiedsrichterentscheidungen nicht mehr angezweifelt werden, weder von Spielern noch von Zuschauern. Diese Auffassung vermeidet Begleiterscheinung des Spielkampfes, die unbedingt von den Spielplätzen der D.T. fernbleiben müssen. Wortkarg sei der Schiedsrichter. Das bringt ihn weiter, als wenn er schwätzt. In zweifelhaften Fällen urteile er nach Befragung (§46b), dann aber bestimmt und schneide alles weitere ab. Was er nicht sieht, brauche er nicht zu beurteilen.“
4. „Der Spielrichter muss aufmerksam sein.“
„Weil vom Spielrichter die höchste geistige Anspannung und Sammlung gefordert wird, darf er keine Sekunde das Spiel aus den Augen verlieren. Jeder Spielvorgang muss von ihm in seinem Beurteilungsbereich sofort erkannt und gemeldet werden.
Ein Schiedsrichter kann nicht aufmerksam sein, wenn er sich mit seinen Anschreibern oder gar mit einem Zuschauer unterhält.“
5. „Der Spielrichter muss besonders als leitender Schiedsrichter in Spielkleidung erscheinen,
die ihn wesentlich von den Spielern unterscheidet und die ihn im Dienst nicht hindert. Schiedsrichter im flatternden Mantel, im Stehkragen und in Straßenschuhen schädigen das Ansehen der Spielbewegung.
Handball, Fußball und Schleuderball erfordern schon deswegen zweckmäßige Spielkleidung des Schiedsrichters, weil er in diesen Spielen mindestens so beweglich sein muss wie die Spieler selbst. Aber auch für die übrigen Spielarten ist die Spielkleidung des Schiedsrichters sowie der Linienrichter nicht nur eine Frage des Ansehens, sondern auch der Zweckmäßigkeit.“
Gleichwohl manche Begriffe oder Wortwahl nicht (mehr) in die heutige Zeit passen, sind aber dennoch viele Aussagen im vorgenannten Text im Kern noch heute gültig, richtig und wichtig.
Übertragen in die heutige Zeit, könnten die fünf Kernaussagen in kurz wie folgt aussehen:
1. Der Schiedsrichter muss pünktlich und zuverlässig sein.
Der Schiedsrichter muss so rechtzeitig in der Halle sein, dass alle Aufgaben, die vor Spielbeginn notwendig sind, erledigt werden können. Dies setzt auch eine gut geplante Anreise voraus. Die Schiedsrichter sind angehalten, die Spiele pünktlich zu beginnen.
Ein verspätetes Eintreffen in der Halle, kann sich negativ auf das Ansehen und die Spielleitung auswirken und sollte daher vermieden werden. Zuverlässigkeit ist eine wesentliche Eigenschaft, die einen guten Schiedsrichter ausmacht.
2. Der Schiedsrichter muss gerecht sein.
Ein Schiedsrichter sollte gerecht und neutral ohne Ansehen der Person und Mannschaft seine Entscheidungen treffen. Er muss korrekt entscheiden, soll aber kein Vollzugsbeamter bzw. Regelpolizist sein.
Mit Gesprächen vor und in der Halbzeitpause mit Mitgliedern der beiden Mannschaften sollte man sorgsam umgehen. Hier könnte schnell ein falscher Eindruck entstehen, wenn man sich zu lange mit einem Spieler oder Trainer einer Mannschaft unterhält und mit der anderen Mannschaft nur kurz oder gar nicht. Ausgewogene kurze Gespräche mit z.B. beiden Trainern vor dem Spiel sind möglich, während der Halbzeitpause aber nur handballspezifische Sachen, die das weitere Spiel betreffen.
3. Der Schiedsrichter muss sicher und selbständig entscheiden.
Als Schiedsrichter muss man kurz, entschlossen, sicher, dabei ruhig und bestimmt auftreten. Ruhe und Selbstbeherrschung sind wesentliche Eigenschaften eines guten Schiedsrichters.
Schiedsrichterentscheidungen die von Spielern, Trainer und/oder Zuschauern angezweifelt werden, dürfen im weiteren Spiel nicht zu Bedenken oder gar Kompromissentscheidungen führen. Der Schiedsrichter darf sich auch durch solches Verhalten nicht beeinflussen lassen. Er muss selbständig entscheiden.
4. Der Schiedsrichter muss aufmerksam sein.
Der Schiedsrichter darf keine Sekunde das Spiel aus den Augen verlieren. Seine volle Aufmerksamkeit ist vom Anpfiff bis zum Schlusssignal uneingeschränkt erforderlich.
5. Die korrekte Spielkleidung für den Schiedsrichter.
Eine einwandfreie Spielkleidung muss auch für den Schiedsrichter in allen Klassen eine Selbstverständlichkeit sein, dazu gehört aber auch die farbliche Unterscheidung von den beiden beteiligten Mannschaften.
Fazit
Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass sich zwar manche Dinge im Handball verändert haben, aber einige Aussagen, hier zur Eignung als Schiedsrichter, auch noch nach über 90 Jahren (fast) unverändert ihre Gültigkeit haben.
Quellen
1 Siehe www.dhb.de/de/redaktionsbaum/verband/seit-100-jahren-deutsche-meisterschaften-im-handball/
2 Der Schiedsrichter. Amtliches Spielrichterbuch der Deutschen Turnerschaft. III. Auflage, Autor: Wilhelm Braungardt, Wilhelm Limpert-Verlag in Dresden, Ohne Jahrgangsangabe im Impressum. Vorwort von 1929.
3 ebd. S. 10
4 Der Schiedsrichter. Amtliches Spielrichterbuch der Deutschen Turnerschaft. III. Auflage Seite 9 f.
5 ebd. S. 26 - 28.