Quelle: DHB
Lauschangriff beim Team-Time-out
Unsportliches Verhalten – Ja oder Nein?
Gemäß Regel 2:10 hat jede Mannschaft pro Halbzeit der regulären Spielzeit (also nicht in Verlängerungen) Anspruch auf eine einminütige Auszeit (Team-Time-out).
Die Gründe für die Beantragung eines Team-Time-out sind sehr unterschiedlich – meistens sind sie taktisch – und verfolgen in der Regel folgende Ziele:
- taktische Absprachen bei hohem Rückstand zu Spielbeginn
- Strategiebesprechung bei knappem Spielstand gegen Spielende
- Wechsel von Spieleraufgaben bzw. Umstellung von Abwehrformationen
- Stören des gegnerischen Spielflusses
Wo haben sich die Spieler und Offiziellen aufzuhalten?
Während des Team-Time-out halten sich die Spieler und die Mannschaftsoffiziellen in Höhe ihrer Auswechselräume auf – entweder auf der Spielfläche oder im Auswechselraum (Nr. 3 der Erläuterungen zu den Spielregeln).
Was machen die Schiedsrichter?
Die Schiedsrichter bleiben in der Mitte der Spielfläche, einer von ihnen sollte sich aber zwecks Abstimmung kurz zum Zeitnehmertisch begeben.
Welche Strafen können ausgesprochen werden?
Im Falle von Strafen gemäß Regel 16 zählt das Team Time-out zur Spielzeit (16:10), sodass unsportliches Verhalten und andere Vergehen entsprechend geahndet werden. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich der betreffende Spieler/Offizielle auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Entsprechend kann eine Verwarnung, eine Hinausstellung oder Disqualifikation gegeben werden.
Was im Video geschieht
Mannschaft SCHWARZ beantragt in der 2. Halbzeit bei Spielzeit 51:57 und drei Toren Rückstand ein TTO, das auch gewährt wird. Die Besprechung bei Mannschaft SCHWARZ geht zügig und ist bereits nach ca. 30 Sekunden beendet. Während sich das Gros von Mannschaft SCHWARZ spielfertig macht, begibt sich SCHWARZ 26, der auch am TTO seiner Mannschaft teilgenommen hat, nicht auf seine Angriffsposition, sondern stellt sich zunächst unbemerkt zur noch laufenden Besprechung von Mannschaft GELB und lauscht den Ausführungen. Erst als ein Spieler von Mannschaft GELB dies bemerkt, kommt es zu einer verbalen Auseinandersetzung. Die Schiedsrichterinnen reagieren schnell und trennen die Kontrahenten, sodass die Situation nicht weiter eskaliert.
Die regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im Schiedsrichterwesen des DHB
Unsportliches Verhalten – Die Bandbreite ist groß
Als unsportliches Verhalten gelten verbale und nonverbale Ausdrucksformen, die nicht mit dem Sportsgeist vereinbar sind. Dies gilt sowohl für Spieler als auch für Mannschaftsoffizielle auf der Spielfläche wie auch außerhalb. Die in Regel 8:7 unter a bis f genannten Handlungen sind Beispiele für unsportliches Verhalten, das progressiv zu ahnden ist, beginnend mit einer Verwarnung (16:1b).
Das Verhalten von SCHWARZ 26 ist ein solches Verhalten, das sofort progressiv zu bestrafen ist. Eine Ermahnung – auch wenn es sich um das erste Vergehen handelt – ist hier zu wenig. Nicht nur dass der Spieler hört, was besprochen wird, nein: Er stört auch massiv das TTO von Mannschaft GELB.
Derart unsportliches Verhalten muss konsequent geahndet werden. Da diese Situation in der 52. Spielminute passiert, wäre in diesem Fall eine Hinausstellung die angemessene Strafe.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.