Behinderung des Anwurfs

Heute befassen wir uns mit den regelgerechten Entscheidungen für den Fall, dass ein gegnerischer Spieler die Ausführung eines Anwurfs behindert.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Leider ist es gar nicht so selten zu beobachten: Ein eben noch gefeierter Torschütze findet sich wegen einer anschließenden „dummen“ Regelwidrigkeit mit einer 2-Minuten-Hinausstellung im Auswechselraum seiner Mannschaft wieder.

Genauso ist es in diesem Videobeispiel. Im Zurücklaufen zum eigenen Auswechselraum behindert der erfolgreiche Torschütze einen gegnerischen Spieler, der bereitsteht, einen Anwurf auszuführen. Indem der gegnerische Spieler den vorgeschriebenen Abstand von 3 m zum anwerfenden Spieler (siehe Regel 10:4 Abs. 3) nicht einhält und dabei den Pass des Torwarts abblockt, verhält er sich regelwidrig im Sinne der Regel 15:9 Abs. 1 und ist gemäß Regel 8:7c progressiv zu bestrafen. Zu beachten sind dabei selbstverständlich auch die im Kommentar zur Regel 16:1 aufgeführten Bestimmungen.

Hinsichtlich der Spielfortsetzung bestimmt Regel 15:9 Abs. 3, dass ein Wurf (hier Anwurf), dessen Ausführung durch eine Regelwidrigkeit der anderen Mannschaft gestört wird, grundsätzlich zu wiederholen ist.

Dass der Begriff „grundsätzlich“ auch Ausnahmen zulässt, zeigt der folgende Hinweis:

Eine deutlich schärfere persönliche Bestrafung für den fehlbaren Spieler nebst einer abgeänderten Spielfortsetzung ergibt sich für den Fall, dass diese Aktion innerhalb der letzten 30 Spielsekunden erfolgt. Hier sind dann die Bestimmungen der Regel 8:10c in Verbindung mit den dazu erlassenen Guidelines anzuwenden. Die Schiedsrichter müssten gegen den fehlbaren Spieler eine Disqualifikation ohne Bericht aussprechen. Zusätzlich würde das Spiel anstatt mit Anwurf mit einem 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortgesetzt.