Schiedsrichter Bela Stewen bei der Erklärung (Bild: IMAGO/wolf-sportfoto)
Auf den ersten Blick scheinen die Voraussetzungen, um Schiedsrichterin werden zu dürfen, glasklar:
Voraussetzungen für die Anerkennung und den Einsatz als Schiedsrichter*in (…) sind:
a) Mitgliedschaft in einem Verein, der über seinen Landesverband dem DHB angehört;
b) Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung nach den verbindlichen Vorgaben des DHB;
c) Charakterliche und körperliche Eignung;
d) Vollendung des 16. Lebensjahres; für Minderjährige ist das Einverständnis der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
So ist es in der Schiedsrichterordnung des Deutschen Handballbundes festgehalten. Die Landes- und Kreisverbände können davon jedoch abweichen, sodass die Ausbildung bereits früher absolviert werden kann.
Mehrere Verbände – wie unter anderem der HV Berlin, der HV Schleswig-Holstein und der HV Westfalen – ziehen die Altersgrenze bei 14 Jahren. In Sachsen-Anhalt setzt man ebenfalls das vollendete 14. Lebensjahr als untere Altersgrenze, schränkt jedoch ein: „Spiele im Erwachsenenbereich dürfen nicht von Jugendlichen unter dem vollendeten 16. Lebensjahr geleitet werden."
Ähnliche Unterschiede werden auch in anderen Regionen gemacht. „Die Schiedsrichterlizenz (…) kann ab einem Alter von 16 Jahren erworben werden. Sie befugt zum Leiten von Spielen aller Altersklassen ab Landesliga und tiefer", schreibt die niedersächsische Handball-Region Bremen-Nordsee.
Zusätzlich gibt es dort jedoch die so genannte Junior-Schiedsrichterlizenz, die bereits mit 14 Jahren absolviert werden kann und „nach dem 16. Lebensjahr durch eine entsprechende Ausbildung in eine Schiedsrichterlizenz überführt werden [muss]." Sie erlaubt den Einsatz in der D-Jugend und jünger.
Ein ähnliches Konzept gibt es in Württemberg, wo der Kinderhandballspielleiter zum Einsatz kommt. Die verkürzte Ausbildung ist auf den Kinderhandball angepasst. Jugendliche können so erste Erfahrungen sammeln und merken, ob ihnen das Pfeifen Spaß macht.
„Die Kinder akzeptieren es gut, wenn da 15- oder 16-Jährige als Schiedsrichterinnen die Entscheidungen treffen, das Zusammenspiel auf dem Feld ist gut", bilanzierte Thomas Dieterich, Verbandsmanager im Handballverband Württemberg, vergangenes Jahr im Schiedsrichterportal. Die reguläre Schiedsrichterausbildung ist im HVW ab 16 Jahren möglich.
Es gibt jedoch auch abweichende Regelungen: Der Hamburger Handball-Verband erlaubt die Teilnahme an der (normalen) Schiedsrichter-Grundausbildung beispielsweise ab 13 Jahren. Und in den benachbarten Verbänden Baden und Südbaden führen die unterschiedlichen Altersgrenzen mitunter zu Irritation. „Im BHV muss man 16 Jahre alt sein, aber auf einem Turnier in Südbaden wurde meine Jugendmannschaft von einem 15-Jährigen gepfiffen, weil sie bereits früher ausbilden", berichtet Dominic Mohrlok vergangenes Jahr in der Interviewserie #Basisnah (LINK SETZEN). „Wo ist da die klare Struktur, wer pfeifen darf und wer nicht?"
Wie die Beispiele zeigen, gibt es jedoch keine bundesweit einheitliche Struktur – je nach Wohnort beginnt die Schiedsrichter-Laufbahn irgendwann zwischen 13 und 16 Jahren. Für die auch in der Schiedsrichterordnung festgelegte Altersgrenze von 16 Jahren spricht unter anderem, dass Jugendliche zu dem Zeitpunkt in ihrer Entwicklung bereits weiter sind als mit 13 oder 14 Jahren – und die Entscheidung vielleicht länger gereift ist, sodass die Jugendlichen eher dabei bleiben.
Auf der anderen Seite erscheint es in Zeiten des Schiedsrichtermangels unlogisch, motivierte 14- oder 15-Jährige um ein oder zwei Jahre zu vertrösten – zumal die ersten Spiele in der Regel ohnehin unter Aufsicht von Paten oder Mentoren erfolgen. Der Kinderhandballspielleiter oder die Junior-Schiedsrichterlizenz sind dabei allerdings sinnvolle Kompromisse, denn so wird eine Entlastung der regulär ausgebildeten Schiedsrichterinnen geschaffen, denen Einsätze im Kinderhandball abgenommen werden – und die jungen Schiedsrichterinnen können sicher sein, dass ein Altersunterschied zu den Spielern besteht. Auch Einschränkungen wie in Sachsen-Anhalt, was den Einsatz im Erwachsenenbereich angeht, sind daher ein nachvollziehbarer Schutz, um jüngere Schiedsrichterinnen nicht zu schnell zu verbrennen.
Denn die Gefahr besteht, dass gerade jüngere Jugendliche an der Pfeife gerade unter dem Druck von Außen – durch Trainerinnen oder Zuschauer*innen – schnell wieder den Spaß verlieren. „Wir haben inzwischen die Altersgrenze auf 13 Jahre gesetzt, obwohl immer wieder für Zwölfjährige angefragt wird", berichtete Jann-Tillmann Skroblien, Nachwuchsschiedsrichter-Koordinator im Bezirk Mecklenburg-West, vor anderthalb Jahren. „Wir wollen aber nicht, dass die Kinder zu früh verbrannt werden und sagen den Vereinen daher: Schickt sie lieber ein Jahr später zu uns."