Regelgerechte persönliche Bestrafung
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Offensichtlich durch einen sehr nahe neben seinem Kopf platzierten Torwurf reagiert der Torwart emotional. Er wirft dem gegnerischen Spieler, der in Richtung des eigenen Torraums läuft, den Ball mit deutlich gezeigter Erregung hinterher. Der Ball berührt den zuvor erfolgreichen Angreifer im Hüftbereich, als sich dieser etwa 13 Meter von der gegnerischen Torauslinie entfernt hatte.
Unzweifelhaft ist dies eine Aktion, die als unsportliches Verhalten zu bewerten ist. Aber um welche Art von unsportlichem Verhalten handelt es sich? Das Regelwerk hält für die Schiedsrichter mehrere Möglichkeiten bereit. Handelt es sich um eine progressiv zu bestrafende Unsportlichkeit im Sinne der Regel 8:7a (Protest gegen die Entscheidung der Schiedsrichter, die das Verhalten des Angreifers nicht sanktioniert hatten)? Oder handelt es sich um ein provokatives Verhalten, das gemäß Regel 8:8a mit einer direkten Hinausstellung zu ahnden ist? Schließlich bleibt auch noch die Frage, ob eine Einordnung der Aktion als grob unsportliches Verhalten im Sinne der Regel 8:9c denkbar wäre?
Mangels entsprechender Kriterien (Wurf sehr hart und aus kurzer Entfernung) können wir den in der Regel 8:9c ebenfalls enthalten Hinweis auf eine Einordnung in die Bestimmungen der Regel 8:6 gänzlich ausschließen. Aber auch für eine Bewertung als Vergehen im Sinne der Regel 8:9c Satz 1 mangelt es an dem wichtigen Kriterium, dass der Ball auf einen Gegenspieler geworfen wurde. Im Videobeispiel wirft der Torwart den Ball in Richtung des Gegenspielers, der sich schon weit von ihm entfernt hat. Dass der Ball den Gegenspieler anschließend tatsächlich an der Hüfte berührt, macht das Verhalten des Torwarts nicht zu einem grob unsportlichen Verhalten. Für eine derartige regeltechnische Einordnung bedarf es neben einer kürzeren Distanz auch mehr Wucht mit der ein solcher Wurf den Gegenspieler trifft.
Die Schiedsrichter haben mit der Bewertung der Aktion als provokatives Verhalten im Sinne der Regel 8:8a eine regelgerechte Einordnung vorgenommen und den Torwart folgerichtig mit einer Hinausstellung bestraft.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.