IHF-Spielregeln für Hallenhandball – Änderungen zum 1. Juli 2025

Wie bereits mitgeteilt, hat der IHF-Rat am 27. Februar 2025 verschiedene Änderungen der Spielregeln für den Hallenhandball beschlossen, die die Struktur des Spiels nicht beeinflussen. Bei den meisten dieser Änderungen handelt es sich um eher geringfügige Korrekturen des Wortlauts der bestehenden Regeln, um sicherzustellen, dass die Spielregeln den seit Langem bestehenden Regelauslegungen entsprechen. Dies soll zu einem klareren Verständnis der Spielregeln sowie zu einer besseren Entscheidungsfindung weltweit führen.

Darüber hinaus hat der IHF-Rat in seiner Sitzung am 4. Juni 2025 in Basel, Schweiz, weitere Änderungen der Guidelines und Interpretationen, des Reglements für elektronische Team-Time-outs sowie des Reglements für den Videobeweis genehmigt. Es ist zu beachten, dass diese Reglements keine Bestandteile der Spielregeln sind (wie im Vorwort der Spielregeln angegeben) und daher nicht den in Artikel 21.2 der IHF-Statuten festgelegten Fristen für Änderungen unterliegen. Alle Änderungen treten am 1. Juli 2025 in Kraft.Die überarbeitete und damit aktuelle Fassung der Spielregeln für den Hallenhandball (mit hervorgehobenen Änderungen) wurde nun zum 27. Juni 2025 veröffentlicht.

Alle Dokumente im Zusammenhang mit den oben genannten Änderungen der IHF-Spielregeln für Hallenhandball können unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Zur besseren Übersicht haben wir alle Änderungen in einer Synopse zusammengefasst.

Auszug aus der als Download verfügbaren Synopse

Folgende Informationen zu den DHB-Zusatzbestimmungen

Der DHB-Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. Mai 2025 in Köln die Neufassung der DHB-Zusatzbestimmungen zu den Internationalen Handballregeln beschlossen und mit der Amtlichen Bekanntmachung am 19. Mai 2025 veröffentlicht.

Aufgrund der späten Veröffentlichung des aktuellen Regelwerks durch die IHF muss die derzeitige Version der DHB-Zusatzbestimmungen zu den Internationalen Handballregeln noch aktualisiert und angepasst werden. Die Regeländerungen und -anpassungen nach dem 18. Mai 2025 haben jedoch keinen Einfluss auf die vom Bundesrat am 18. Mai 2025 gefassten Beschlüsse.

Die bisherige DHB-Zusatzbestimmung zu Regel 4:1 Abs. 1 „Eine Mannschaft besteht aus bis zu 16 Spielern.“ wurde mit dem oben genannten Beschluss gestrichen.

"Nur gültig für den Bereich des DHB: 

Die Verbände können für ihren Bereich im Rahmen der Vorgaben der IHF-Regeln abweichende Bestimmungen bezüglich der Anzahl von Spieler*innen und deren Teilnahmeberechtigung auch in Einzelspielen und Turnieren erlassen."

Damit ist die Anzahl der Spielerinnen (bis zu 16 pro Mannschaft) festgeschrieben und durch die Verbände nicht mehr veränderbar.

Für Regel 4:2 Abs. 1 „Eine Mannschaft darf im Spielverlauf höchstens 5 Mannschaftsoffizielle einsetzen.“ haben unter anderem auch die nationalen Verbände das Recht, für ihren Bereich abweichende Regelungen bezüglich der Anzahl der Offiziellen zu treffen. Dieses Recht wurde jedoch im Bereich des DHB nicht durch eine Öffnungsklausel zugelassen. Damit ist auch die Anzahl der Mannschaftsoffiziellen (bis zu 5) festgeschrieben und durch die Verbände nicht mehr veränderbar.

Neu eingefügt wurde eine Zusatzbestimmung in die neue Regel 17:13.

Hier heißt es jetzt:

„Nur gültig für den Bereich des DHB:

Die Nutzung des Videobeweises findet nur in den vom Ligaverband der Männer geleiteten Spielbetrieben Anwendung.“

Als weitere DHB-Zusatzbestimmung wurde bei Regel 4:11 der gelb markierte Satz neu aufgenommen. Dieser ist jedoch nicht Teil der aktuellen Regeländerung, sondern beruht bereits auf einem Bundesratsbeschluss vom Oktober letzten Jahres und musste nun aufgenommen werden:

„Nur gültig für den Bereich des DHB:

Regel 4:11, Abs. 2 (Aussetzen von 3 Angriffen) findet nur in den vom DHB und den Ligaverbänden geleiteten Spielbetrieben Anwendung. Die Verbände können für ihren Spielbetrieb (verbandsübergreifend, gesamter Bereich oder auf einzelne Spielklassen bezogen) die Regel 4:11, Abs. 2 beschließen.“

Für welche Bereiche ihres Spielbetriebs die Landesverbände diese Möglichkeit beschlossen haben, kann an dieser Stelle nicht mitgeteilt werden.

Alle anderen Zusatzbestimmungen sind unverändert geblieben.

Hinweis zur Umsetzung der Regeländerungen im Schiedsrichterportal

Im Schiedsrichterportal wurden die SR-Grundausbildung, der neue Bereich Zeitnehmer/Sekretär-Ausbildung sowie der Fragenkatalog (422 Fragen) bereits auf die Regeländerungen zum 1. Juli 2025 angepasst. Lediglich der Bereich Regelwerk/Grundwissen muss noch aktualisiert werden. Sobald dies erfolgt ist, werden wir darüber informieren.