A = Schiedsrichterwurf, B = Torgewinn (TSR), C = Eckwurf, D = Ausschluss
Historische Handzeichen
Die Rede ist vom Handzeichen für Schiedsrichterwurf. Eingeführt wurde es exakt 20 Jahre früher mit der IHF-Regeländerung aus 1981. Wenn jetzt bei dem einen oder anderen Leser leiser Protest aufkommt, da er sich erinnert, dass es eine Regel mit der Überschrift „Schiedsrichterwurf“ schon viel früher gab, ist dies völlig berechtigt.
Eine Regelbestimmung zum Schiedsrichterwurf gab es schon zu Feldhandballzeiten:
Der Schiedsrichterwurf (Regel 17 des Regelhefts von 1926)
„Ist aus irgendeinem Grunde, z. B. bei gefährlichem Gewühl oder Fallen von Spielern, bei Unfällen oder sonstigen Zufällen das Spiel unterbrochen worden, ohne daß der Ball über die Tor- oder Seitenlinie oder in den Torraum gelangt ist, so wird ein Schiedsrichterwurf gegeben.
Der Schiedsrichter wirft den Ball an der Stelle senkrecht fest auf den Boden, an der das Spiel unterbrochen wurde. Die Spieler müssen 6 m vom Ball entfernt stehen, bis der Wurf ausgeführt ist.“
Die Notwendigkeit, mit der Regeländerung 1981 ein spezielles Handzeichen für den Schiedsrichterwurf einzuführen, ergab sich aus einer kleinen, aber folgenschweren Änderung zur Ausführung des Schiedsrichterwurfs.
Anstatt den Ball am entsprechenden Ort senkrecht fest auf den Boden zu werfen, gab es nun die Anweisung, den Ball senkrecht hoch zu werfen. In der letzten Fassung dieser Regelbestimmung aus dem Jahr 1997 (siehe unten) war dieser von vielen Schiedsrichter*innen „ungeliebte“ Wurf nach obligatorischem Time-out auch noch in der Spielfeldmitte und mit Anpfiff auszuführen.
Der Schiedsrichterwurf (Regel 15 der Fassung 1997 – 2001)
15:1 Auf Schiedsrichterwurf wird entschieden:
a) wenn Spieler beider Mannschaften auf der Spielfläche gleichzeitig einen Fehler begehen;
b) wenn der Ball die Decke oder festgemachte Gegenstände über der Spielfläche berührt;
c) wenn das Spiel unterbrochen worden ist, ohne daß ein Regelverstoß vorliegt und keine Mannschaft in Ballbesitz ist.
15:2 Bei Entscheidung auf Schiedsrichterwurf ist immer Time-out zu geben (2:4, Erläuterung 1).
15:3 Der Feldschiedsrichter wirft mit Anpfiff den Ball am Mittelpunkt des Spielfeldes senkrecht hoch (16:3a).
15:4 Bei der Ausführung des Schiedsrichterwurfs müssen bis auf je einen Spieler der beiden Mannschaften alle anderen Spieler mindestens 3 m vom hochwerfenden Schiedsrichter entfernt sein.
Die beiden um den Ball kämpfenden Spieler sollen neben dem Schiedsrichter auf der ihrem Tor zugewandten Seite stehen.
Der Ball darf erst gespielt werden, wenn er seinen höchsten Punkt erreicht hat (13:1n).
Die Ausführung der Schiedsrichterwürfe verlangte ab diesem Zeitpunkt schon ein gewisses Ballgefühl, um einen regelgerechten Wurf hinzubekommen. Galt es doch, möglichst keinen der beiden um den Ball kämpfenden Spieler zu benachteiligen. Aber Sie ahnen es sicher schon: Auf mancher Videokassette (ja, DVD gab es damals noch nicht) war so manches Beispiel eines völlig „verkorksten“ Schiedsrichterwurfs gespeichert und sorgte zumindest im geselligen Teil für die Unterhaltung der Lehrgangsteilnehmer.
Weitere Streichungen
Mit der IHF-Regeländerung 1981 wurden die Schiedsrichter nicht nur mit den neuen Handzeichen für den Schiedsrichterwurf „beglückt“; es fielen ab diesem Zeitpunkt auch zwei andere Handzeichen weg, an die sich heute nur noch wenige erinnern. Zuvor gab es ein offizielles Handzeichen für den Eckwurf (die Bestimmungen zum Eckwurf wurden ab diesem Zeitpunkt in die Regel zum Einwurf eingegliedert) und ein spezielles Zeichen für den Torschiedsrichter, das er bei einem Torgewinn gleichzeitig mit einem Pfiff anzuzeigen hatte. Beide historischen Handzeichen sind im Titelfoto aufgenommen.
Die mit der IHF-Regeländerung 2010 vorgenommene Restrukturierung der Regel 8 (Verhalten zum Gegner) bescherte dem Schiedsrichterwesen die vorerst letzte Streichung eines Handzeichens. Nicht mehr erforderlich ist seitdem das Handzeichen für den Ausschluss (siehe oben; D). Die damit angezeigte Bestrafung einer erkannten Tätlichkeit wurde, wie wir alle wissen, in die Kategorie der Disqualifikationen aufgrund besonders grob unsportlichen Verhaltens aufgenommen (Regel 8:10).