Spielfortsetzung durch den Torwart

Wie in der vorigen Woche, befassen wir uns auch hier mit einer vom Torwart durchgeführten Spielfortsetzung.

Zu beobachten ist ein von der angreifenden Mannschaft ROT misslungener Torwurf, der im Toraus landet. Der Torwart bemüht sich um eine schnelle Spielfortsetzung. Nachdem er den Ball im Toraus aufnehmen konnte, führt er den fälligen Abwurf zwar im Spielfeld, aber außerhalb seines Torraums aus.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Gemäß den Bestimmungen der Regel 12:1 Abs. 1 (IV) ist auf Abwurf zu entscheiden, wenn der Ball über die Torauslinie gelangt, nachdem er zuletzt vom Torwart oder einem Spieler der anderen Mannschaft berührt wurde. Die Videoaufzeichnung belegt zudem, dass in unserem Fall der Torschiedsrichter auf Abwurf entschieden hatte.

Die Bestimmungen der Regel 12:2 Abs 1 besagen, dass der Abwurf vom Torwart ohne Pfiff vom Schiedsrichter aus dem Torraum über die Torraumlinie auszuführen ist. Da der Torwart die Ausführung des Abwurfs außerhalb des Torraums vornimmt, ist die fehlerhafte Ausführung von den Schiedsrichtern zu korrigieren. Der Torwart muss den Abwurf nach Anpfiff durch die Schiedsrichter in seinem Torraum erneut ausführen (siehe auch Regel 15:5b).

Bleibt auch hier die Frage: Hätte es für eine regelgerechte Ausführung des Abwurfs ausgereicht, wenn der Torwart mit einem Fuß seinen Torraum betreten hätte?

Dem steht die Bestimmung der Regel 12:2 Abs. 3 entgegen. Danach muss ein regelgerecht gespielter Abwurf die Torraumlinie aus dem Torraum heraus vollständig überqueren. Diese Vorschrift kann bei einer Ausführung, die außerhalb des Torraums erfolgt, nicht erfüllt werden.

Zusammenfassend kommt man zu der Feststellung, dass die Schiedsrichter die Wurfausführung hätten korrigieren müssen. Der Abwurf wäre mit Anpfiff zu wiederholen.