Bild: IMAGO / Eibner

Hinausstellung oder Zeitstrafe?

Gute Frage – diese beiden Begriffe werden im Handball häufig durcheinandergeworfen.

Kurz gesagt

Es gibt keinen inhaltlichen, sondern nur einen sprachlichen Unterschied. Zeitstrafe ist eine umgangssprachliche Bezeichnung, die sich eingebürgert hat. Der offizielle deutsche Regelbegriff lautet jedoch Hinausstellung.

Regelstelle (IHF / DHB)

Die Hinausstellung ist in Regel 16:3 bis 16:5 geregelt.

Im Zusammenhang mit der Hinausstellung spricht das Regelwerk auch von „zwei Minuten“ bzw. „2‑Minuten“.

Dauer und Varianten

  • Eine Hinausstellung dauert immer 2 Minuten (Regel 16:5).
  • In bestimmten Fällen kann eine Mannschaft für insgesamt 4 Minuten reduziert sein (Regel 16:9 – „2 + 2“).

Internationale Bezeichnung

In der englischen Fassung heißt die Hinausstellung:

  • suspension
  • korrekt sind auch two-minute suspension oder 2-minute suspension
  • nicht offiziell: time penalty (wird meist nicht verstanden und ist regeltechnisch falsch)

Anmerkung

In der deutschen Fassung des Regelwerks taucht der Begriff Zeitstrafe einmal in den Erläuterungen auf – sehr wahrscheinlich ein Übersetzungsfehler.

Erläuterung 8, Buchstabe a, Absatz 4 (deutsch):

„Wird ein Spieler, der das Spielfeld für drei Angriffe verlassen muss, in dieser Zeit mit einer Hinausstellung bestraft, darf er nach Ablauf der Zeitstrafe unabhängig von der Anzahl gespielter Angriffe wieder eingesetzt werden.“

Originaltext (englisch):

„If a player, who has to leave the playing court during three attacks, is punished with a 2‑minute suspension, he is allowed to re-enter the court at the end of this suspension, regardless of the number of attacks played.“

Fazit

Regeltechnisch korrekt ist es, von einer Hinausstellung oder von 2 Minuten zu sprechen.

Der Begriff Zeitstrafe ist weit verbreitet, aber nicht der offizielle Regelbegriff.