Verzögerung des Anwurfs, "Fußheber" und Kopftreffer
Bei Entscheidungen der Schiedsrichter, die eine fehlerhafte Auslegung vermuten lassen, handelt es sich somit nicht automatisch um einen Regelverstoß, sondern weiterhin um Tatsachenentscheidungen. Die wesentlichen Themen betreffen folgende Bereiche:
- Passives Spiel beim Anwurf
- „Fußheberaktionen“
- die Vorteilsauslegung bei Kopftreffern bei Torhütern
1. Passives Spiel
Häufig ist zu beobachten, dass nach einem Torerfolg der Pass durch den Torwart zum Anspieler bzw. Richtung Anwurfzone – aus den unterschiedlichsten Gründen – sehr unpräzise ist. Darüber hinaus kommt es zudem manchmal vor, dass gar kein Anspieler in der Anwurfzone bereitsteht, um den Ball anzunehmen, und der Ball über die Anwurflinie in die gegnerische Hälfte fliegt. Manchmal kommt es aber auch vor, dass sich eine Mannschaft plötzlich mehr Zeit mit der Ausführung des Anwurfs lässt.
Für die Angreifer gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, die Ausführung eines Wurfs (hier der Anwurf) gezielt zu verzögern. In diesem Zusammenhang geht es unattraktive Spielweisen von Fehlern, die nicht zu sanktionieren sind, zu unterscheiden. Dennoch muss in bestimmten Situationen reagiert und gehandelt werden. Denn die Handhabung der Regelbestimmungen zum passiven Spiel (Erl. 4) verfolgt das Ziel, unattraktive Spielweisen bzw. gezielte Spielverzögerungen zu unterbinden.
Worauf kommt es für die Schiedsrichter beim fehlerhaften Pass zum Anwurf in Verbindung mit der Ahndung des passiven Spiels an? Darüber wurde hier im SR-Portal am 12.09.2022 (Pass zum Anwurf) berichtet.
Da im internationalen Bereich die Situationen etwas anders entschieden wurden und werden, ist eine Adaption der Linie in den Bundesligen bis einschl. der 3. Liga notwendig. Auf Lehrgängen an dem Wochenende 07./08.01.2023 und 14./15.01.2023 wurden die Schiedsrichter über die Änderungen unterrichtet.
Die Regelauslegung wird im Sinne eines einheitlichen Umganges der internationalen Verbände im DHB wie folgt angepasst:
Fangfehler
Zunächst wurde klargestellt, dass bei einem erkennbaren Fangfehler des Anwerfenden aufgrund eines schlechten Passes soll das Vorwarnzeichen für passives Spiel unterbleiben. Es ist gleich, ob dies in der 1. Halbzeit oder 2. Halbzeit passiert.
Anmerkung: Fangfehler sind auch keine Entscheidungsgrundlage für die Anzeige des Vorwarnzeichens, wenn der Ball im Spiel ist und dies der angreifenden Mannschaft passiert.
Natürlich kann man darüber diskutieren, was ein Fangfehler ist und was nicht. Dennoch müssen die Schiedsrichter in der Lage sein dies zu erkennen und von absichtlichen „Fangfehlern“ unterscheiden und abgrenzen können.
Pass zu hoch (Überwurf)
Wenn der Pass vom Torwart über die Anwurfzone geht (sog. Überwurf), führt dies beim ersten Mal je Mannschaft zunächst zu einer deutlichen Ermahnung, egal zu welcher Zeit (einmalige Ermahnung). Nur im Wiederholungsfall soll das Vorwarnzeichen für passives Spiel angezeigt werden.
Unterzahl
Wenn die anwerfende Mannschaft in Unterzahl spielt, und der Torwart-Pass geht ins Leere oder über die Mittellinie hinweg, sollen die Schiedsrichter zunächst Time-out zu geben (immer mit TO) und mit Anpfiff zum Anwurf immer das Vorwarnzeichen für passives Spiel anzuzeigen.
Erkennbare Verschleppung
Bei erkennbarem Verschleppen (Verzögerung) der Anwurfausführung z. B. durch den (schlechten) Torwart-Pass, der entweder zu hoch, zu weit, zu kurz oder sehr langsam (z. B. Ball prellt mehrmals auf dem Boden auf) ist, soll das Vorwarnzeichen für passives Spiel nach Anpfiff des Anwurfs angezeigt werden.
Situationen in der 2. Halbzeit
Die zu Saisonbeginn geltende Anweisung, dass egal bei welcher Situation in der 2. Halbzeit sofort – ohne vorherige Ermahnung – das Vorwarnzeichen anzuzeigen ist, entfällt! Die erste und zweite Halbzeit ist gleich zu bewerten. Beispiel: Wenn der sog. Überwurf erstmal in der 2. Halbzeit passiert, ist auch hier zunächst eine Ermahnung notwendig.
Zusammenfassung:
- Es gibt bei derartigen Situationen kein Automatismus, jede Situation ist für sich zu betrachten und im Zusammenhang mit dem Spiel zu sehen.
- Als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage bleibt wie bisher, passives Spiel als „taktisches Mittel“ durch das anwerfende Team zu erkennen und entsprechend zu ahnden.
- Bei erkennbaren Fangfehlern der Anwerfenden aufgrund eines schlechten Passes soll kein Vorwarnzeichen für passives Spiel angezeigt (auch nicht bei mehrmaligen Situationen und egal ob erste oder zweite Halbzeit) werden.
- Der klare Überwurf vom Torwart über die Anwurfzone führt zur einmaligen Ermahnung (egal zu welcher Zeit) je Mannschaft. Nur im Wiederholungsfall wird das Vorwarnzeichen angezeigt.
- Anzeige des Vorwarnzeichens, wenn die anwerfende Mannschaft in Unterzahl spielt und der Torwart-Pass ins Leere geht (Schiedsrichter sollen die Spielzeit anhalten, Time-out geben).
- Anzeige des Vorwarnzeichens bei erkennbarer Verschleppung (Verzögerung des Spiels) der Anwurfausführung durch einen (schlechten) Torwart-Pass – zu hoch, zu weit, zu kurz oder sehr langsam.
- Die zu Saisonbeginn geltende Anweisung mit HZ-Bezug entfällt!
2. „Fußheberaktionen“
Zu den extrem verletzungsgefährdenden Abwehraktionen gehören das Berühren, Anfassen oder Anheben – allgemein als „Fußheber“ bezeichnet – des sich im Sprung befindlichen Werfers durch den Abwehrspieler. Die Verletzungsgefahr ist durch den möglichen Verlust der Körperkontrolle sehr hoch.
Ab sofort gelten daher folgenden Auslegungen zur Klarstellung für dieses Vergehen durch Abwehrspieler:
- Kommt es zu einem versuchten „Fußheber“, ohne dass dieser tatsächlich gelingt, ist dies immer mit einer direkten Hinausstellung zu bestrafen.
- Kommt es zu einem erkennbaren „Fußheber“, ohne dass es eine bedeutende Auswirkung, z. B. Spieler kann sich in der Luft noch gut kontrollieren und auch sicher landen, so ist dies immer mit einer Disqualifikation (ohne Bericht) zu ahnden.
- Kommt es zu einem erkennbaren „Fußheber“, mit einer Destabilisierung (unabhängig ob mit oder ohne Verletzungsfolge) ist immer auf Disqualifikation mit Bericht („blaue Karte“) zu entscheiden.
- Spielfortsetzung in allen Fällen gem. der Spielsituation.
3. Kopftreffer beim Torwart – Auslegung Vorteilsgewährung
Kommt es während eines 7-Meter-Wurfs oder eines Wurfes aus dem Spielgeschehen (aus einer freien Spielsituation) heraus zu einem direkten Kopftreffer, so sind die Schiedsrichter angehalten, sofort das Spiel zu unterbrechen. Eine Vorteilsgewährung ist im Sinne des Schutzes der Torhüter in diesen Fällen nicht möglich. Die Strafe für den Werfer ist sofort auszusprechen.
Darüber hinaus ist bei einem indirekten Kopftreffer (wodurch der Torhüter handlungsunfähig ist) wie folgt zu entscheiden:
a) Geht der Ball danach ins eigene Tor, ist das Tor zu geben. Danach TO und Behandlung zulassen.
b) Geht der Ball nicht ins Tor, ist schnellstens TO zu geben und das Spiel wird folgendermaßen fortgesetzt:
- Ist der Ball über dem Torraum zum Zeitpunkt des TO oder der Angriff hat bereits wieder Ballbesitz, bleibt die angreifende Mannschaft in Ballbesitz (Spielfortsetzung Freiwurf),
- Ist der Ball im Toraus oder bei einem Abwehrspieler zum Zeitpunkt des TO, bleibt die abwehrende Mannschaft in Ballbesitz (Abwurf oder Freiwurf).
Anm. d. R.: siehe auch hierzu die Guidelines und Interpretationen „Verletzter Torwart (Regel 6:8)
Wichtiger Hinweis:
Die Anweisung ist gültig ab sofort in allen DHB-Ligen (Bundesligen, 3. Ligen, JBL)! Grundlage: Rundschreiben zu Regelauslegungen nach den SR-Halbzeitlehrgängen der Bundesligen, 3. Ligen, JBL.