Gesundheitsgefährdend oder nicht?

Eine Szene vom 1. Spieltag sorgt für Diskussionen: Wir analysieren die Regelwidrigkeit, bewerten das Strafmaß und zeigen, was der Videobeweis sichtbar macht.

Viele haben die Szene am 1. Spieltag bereits bei Dyn gesehen. Doch wie ist die Situation aus regeltechnischer Sicht tatsächlich zu bewerten? War die ausgesprochene Strafe angemessen – oder hätte die Situation eine weitergehende persönliche Strafe erfordert?

In diesem Beitrag betrachten wir die Szene aus Sicht der geltenden Regeln und ordnen die Entscheidung anhand der maßgeblichen Beurteilungskriterien ein. Darüber hinaus geben wir einen Einblick in den Videobeweis und zeigen, welche Erkenntnisse sich aus den verfügbaren Bildern ergeben.

Was ist im Video aus der Perspektive der Hauptkamera zu sehen?

Mannschaft BLAU befindet sich im Angriff. BLAU 44 geht nach einer Finte an Abwehrspieler Innen Rechts GRÜN 99 vorbei.

Der zunächst durch den Kreisläufer BLAU gebundene Abwehrspieler Innen Links GRÜN 52 erkennt den Durchbruch, kommt von der Seite und verhindert regelwidrig die klare Torgelegenheit.

Der Torschiedsrichter entscheidet unmittelbar auf 7-m-Wurf für Mannschaft BLAU und gibt anschließend sofort Time-out. Nach kurzer Beratung entscheiden sich die Schiedsrichter, den Videobeweis heranzuziehen.

Doch was ist anhand der Bilder tatsächlich zu erkennen – und welche Bedeutung haben diese Erkenntnisse für die persönliche Strafe?

Regeltechnische Einordnung

Gemäß Regel 8:3 müssen Regelwidrigkeiten, bei denen die Aktion überwiegend oder ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers abzielt, zu einer persönlichen Strafe führen.

Für schwerere Regelwidrigkeiten sind aufgrund der Beurteilungskriterien in Regel 8:3 drei weitere Stufen vorgesehen:

  • Regel 8:4: Regelwidrigkeiten, die mit einer sofortigen Hinausstellung zu ahnden sind,
  • Regel 8:5: Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation zu ahnden sind,
  • Regel 8:6: Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation und einem schriftlichen Bericht zu ahnden sind.

Bei der Beurteilung, zu welcher persönlichen Strafe eine Regelwidrigkeit führt, finden verschiedene Entscheidungskriterien Anwendung, die je nach Situation auch miteinander kombiniert werden müssen.

Stellung des Spielers

Zu beurteilen ist zunächst die Stellung des Abwehrspielers zum Angreifer: Erfolgt die Aktion frontal, seitlich oder von hinten?

Getroffener Körperteil

Weiter ist zu betrachten, auf welchen Körperteil des Gegenspielers die Regelwidrigkeit abzielt. Dabei ist insbesondere zwischen Oberkörper, Wurfarm, Beinen sowie Kopf, Hals und Nacken zu unterscheiden.

Intensität der Regelwidrigkeit

Ein weiteres wesentliches Kriterium ist die Intensität. Dabei ist unter anderem zu berücksichtigen, wie intensiv der Körperkontakt ist und ob sich der Gegenspieler in voller Bewegung oder bereits in einer Wurfaktion befindet.

Auswirkung der Regelwidrigkeit

Ebenfalls relevant sind die Auswirkungen des Kontakts:

  • Kontrolle über Körper und Ball werden beeinträchtigt,
  • die Beweglichkeit wird eingeschränkt oder unterbunden,
  • das Weiterspielen wird unterbunden.

Bei der Beurteilung von Vergehen ist darüber hinaus die jeweilige Spielsituation zu berücksichtigen, beispielsweise eine Wurfaktion, das Absetzen in den freien Raum oder eine Situation im schnellen Lauf.

Wann wird aus einer Regelwidrigkeit eine Disqualifikation?

Gemäß Regel 8:5 ist ein Spieler zu disqualifizieren, wenn er seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift.

Die besondere Gefahr kann insbesondere durch eine hohe Intensität der Regelwidrigkeit entstehen. Ebenso kann eine besondere Gefahr vorliegen, wenn der Gegenspieler unvorbereitet getroffen wird und sich deshalb nicht ausreichend schützen kann.

Neben den bereits genannten Kriterien sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • der tatsächliche Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung bzw. während einer Wurfaktion,
  • eine besonders aggressive Aktion gegen einen Körperteil des Gegenspielers, insbesondere gegen Gesicht, Hals oder Nacken,
  • das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers beim Begehen der Regelwidrigkeit.

Regeltechnische Bewertung der Szene

Schauen wir uns die einzelnen Kriterien nun bezogen auf die konkrete Spielsituation an.

Die Spielsituation

Bei der vorliegenden Situation handelt es sich um eine Wurfaktion. BLAU 44 hat den Abwehrspieler GRÜN 99 nach einer Finte passiert und befindet sich anschließend in der Wurfbewegung.

GRÜN 52 erkennt den Durchbruch und reagiert seitlich auf die Aktion des Angreifers.

GRÜN 99 ist für die eigentliche Bewertung der entscheidenden Einwirkung nicht weiter maßgeblich. Nach dem Durchbruch bleibt er mit den Händen weg. Die für die persönliche Strafe entscheidende Aktion geht von GRÜN 52 aus.

Die Stellung des Abwehrspielers

GRÜN 52 kommt seitlich auf den Angreifer zu und greift in dessen laufende Wurfaktion ein.

Die seitliche Position ist bei der Bewertung ebenso zu berücksichtigen wie der Umstand, dass sich der Angreifer bereits in einer dynamischen Wurfbewegung befindet.

Welcher Körperteil des Angreifers ist betroffen?

Die Aktion von GRÜN 52 richtet sich gegen den Wurfarm von BLAU 44.

Ein Versuch, den Ball zu spielen, ist dabei nicht erkennbar. Die Einwirkung erfolgt vielmehr unmittelbar gegen den Körper beziehungsweise den Wurfarm des Angreifers.

Wie ist die Intensität zu bewerten?

Die Intensität der Regelwidrigkeit ist hoch.

BLAU 44 befindet sich in voller Bewegung und unmittelbar in der Wurfaktion. Der Kontakt trifft ihn in einer Phase, in der er seine Bewegung bereits eingeleitet hat und keine ausreichende Möglichkeit mehr besteht, sich auf die Einwirkung einzustellen oder ihr auszuweichen.

Die Intensität ist damit nicht isoliert vom Kontakt selbst zu betrachten. Entscheidend ist vielmehr auch, in welcher Bewegungssituation der Angreifer getroffen wird.

Welche Auswirkungen hat die Regelwidrigkeit?

Die Einwirkung von GRÜN 52 unterbindet die Wurfaktion von BLAU 44.

Gleichzeitig werden sowohl die Kontrolle über den Körper als auch die Kontrolle über den Ball beeinträchtigt. Die Beweglichkeit des Angreifers wird deutlich eingeschränkt beziehungsweise unterbunden.

Damit sind mehrere der für die persönliche Strafe relevanten Kriterien erfüllt.

Was zeigt der Videobeweis?

Der Videobeweis ermöglicht es, die Situation aus unterschiedlichen Perspektiven und insbesondere in Zeitlupe zu betrachten.

Dadurch lässt sich die entscheidende Einwirkung von GRÜN 52 auf BLAU 44 wesentlich genauer beurteilen. Die Bilder machen deutlich, dass der Kontakt während der bereits eingeleiteten Wurfaktion erfolgt und sich die Aktion gegen den Wurfarm des Angreifers richtet.

Insbesondere in der Zeitlupe wird erkennbar, dass kein Versuch vorliegt, den Ball zu spielen. Stattdessen trifft die Einwirkung den Angreifer in seiner Wurfbewegung.

Damit können die für die persönliche Strafe entscheidenden Kriterien anhand der Videobilder noch einmal überprüft werden:

Wo befindet sich der Abwehrspieler? Welcher Körperteil wird getroffen? Wie intensiv ist die Einwirkung? Welche Auswirkungen hat der Kontakt auf den Angreifer?

Der Videobeweis verändert dabei nicht die Regeln. Er ermöglicht vielmehr eine präzisere Beurteilung der für die Entscheidung maßgeblichen Kriterien.

Gerade in einer dynamischen Spielsituation kann die zusätzliche Perspektive helfen, zwischen einem normalen Abwehrkontakt, einer schweren Regelwidrigkeit und einem gesundheitsgefährdenden Angriff zu unterscheiden.

Die entscheidende Bewertung

Die Szene muss daher nicht allein danach bewertet werden, ob die klare Torgelegenheit verhindert wurde. Entscheidend für die persönliche Strafe ist die Gesamtheit der Kriterien.

In der vorliegenden Situation kommen mehrere Faktoren zusammen:

  • Es handelt sich um eine Wurfaktion.
  • GRÜN 52 agiert seitlich.
  • Die Einwirkung richtet sich gegen den Wurfarm.
  • Ein Versuch, den Ball zu spielen, ist nicht erkennbar.
  • Die Intensität der Einwirkung ist hoch.
  • BLAU 44 befindet sich in voller Bewegung.
  • Die Wurfaktion wird unterbunden.
  • Die Kontrolle über Körper und Ball wird beeinträchtigt.
  • Der Angreifer wird während seiner Wurfaktion unvorbereitet getroffen und kann sich gegen die Einwirkung nicht ausreichend schützen.

Die Kombination dieser Kriterien führt zu einer besonderen Gefährdung des Angreifers.


Fazit

Die regeltechnische Bewertung der Szene führt zu einem eindeutigen Ergebnis:

Die Regelwidrigkeit von GRÜN 52 ist aufgrund der Kombination der maßgeblichen Beurteilungskriterien als gesundheitsgefährdender Angriff zu bewerten.

Gemäß Regel 8:5 ist ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, zu disqualifizieren.

Die korrekte persönliche Strafe wäre daher die Disqualifikation gemäß Regel 16:6a gewesen.

Die ursprünglich ausgesprochene Strafe war damit nicht angemessen.

Die Szene zeigt zugleich, worauf es bei der Bewertung solcher Situationen ankommt: Nicht ein einzelnes Merkmal entscheidet über das Strafmaß. Erst das Zusammenspiel von Stellung, getroffenem Körperteil, Intensität, Auswirkung und Spielsituation ermöglicht eine regelgerechte Bewertung.

Der Videobeweis kann dabei eine wichtige Unterstützung sein – nicht indem er die Entscheidung vorgibt, sondern indem er den Schiedsrichtern ermöglicht, die entscheidenden Kriterien noch einmal aus verschiedenen Perspektiven zu überprüfen.