Gespann Hannes/Hannes während einer Auszeit (Quelle: IMAGO/Agentur 54 Grad)

Gegensätzliche Entscheidung – was nun?

Früher und heute – was hat sich verändert? Seit über einem halben Jahrhundert gibt es im Hallenhandball zwei Schiedsrichter. Die grundsätzlichen Aufgaben des Feld- und Torschiedsrichters sind – bis auf wenige Ausnahmen – nicht mehr im Regelwerk definiert (siehe hierzu Teil 1).

Damals (1973) wie heute hieß und heißt es im Regelwerk unter der Regel 17:1 „Jedes Spiel wird von zwei gleichberechtigten Schiedsrichtern geleitet“

In der Praxis ist allerdings eine optimale Beobachtungs- und Aufgabenteilung unerlässlich. Das Spiel ist schneller geworden, Abwehrformationen werden im Spielverlauf angepasst, verändert, variable Angriffsvarianten, insbesondere durch den siebten Feldspieler, fordern die Schiedsrichter – da ist ein der jeweiligen Spielsituation flexibel angepasstes Stellungsspiel und eine genaue Aufgabenteilung der Schiedsrichter eine ganz wesentliche Voraussetzung für richtige Entscheidungen. Hier ist also gute Teamarbeit gefragt.

„Wo gehobelt wird, fallen Späne“ heißt es in einem Sprichwort. Bedeutet, auch wenn man noch so gut seine Aufgaben- und Beobachtungsbereiche einhält, kann es immer wieder passieren, dass man im Gespann bei einer Entscheidung/Situation unterschiedlicher Auffassung sein kann.

Zum Thema „Doppelpfiffe“ haben wir im SR-Portal bereits berichtet, siehe: Doppelpfiffe – doppelt hält besser?

Wie hat sich die Thematik regeltechnisch entwickelt hat und was heute gilt

Mit Einführung des zweiten Schiedsrichters war die Problematik und deren Lösung noch nicht im Regelwerk verankert. In der Ausgabe von März 1971 fehlt eine Regelung.

In der Ausgabe vom 1. Juli 1973 kann man unter Regel 17:10 nachlesen, „Wenn beide Schiedsrichter bei Regelverstoß pfeifen, aber gegensätzlicher Auffassung über die bestrafende Mannschaft sind, gilt immer der Entscheid des Feldschiedsrichters.“

Die Festlegung, dass allein der Feldschiedsrichter in diesem Fall das letzte Wort hatte, ist auch noch so im Regelwerk vom 1. August 1997 zu finden, allerdings mit der Erweiterung bezüglich eines Einwurfes. So hieß es in Regel 18:9: „Wenn beide Schiedsrichter bei einem Regelverstoß pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, die Schiedsrichter aber gegensätzlicher Auffassung über die Richtung der Spielfortsetzung sind, gilt immer die Entscheidung des Feldschiedsrichters. Nach deutlicher Zeichengebung durch den Feldschiedsrichter wird das Spiel mit Anpfiff fortgesetzt (16:3h).“

Erst mit den Regeländerungen zum 1. August 2001 wurde diese Regelung angepasst, die auch noch heute wortwörtlich in der aktuellen Ausgabe (1. Juli 2022) Bestand hat.

Heute in Regel 17:7 (2001 unter Regel 17:8: „Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit pfeifen oder der Ball die Spielfläche verlassen hat, und die beiden Schiedsrichter gegensätzlicher Auffassung darüber sind, welche Mannschaft in Ballbesitz kommen soll, gilt die gemeinsame Entscheidung, die von den Schiedsrichtern nach einer kurzen Absprache erzielt wird. Wenn sie nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung gelangen, hat die Meinung des Feldschiedsrichters Vorrang.“

Kern der aktuellen Regelung, die seit mehr als 20 Jahren Gültigkeit hat, ist, dass man nach einem verpflichtetem Time-out und kurzer Absprache eine gemeinsame Entscheidung treffen muss. Die Meinung des Feldschiedsrichters hat nur noch Vorrang, wenn man nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen kann. Sollte diese Situation in einem Spiel mal vorkommen, ist dies zunächst kein Beinbruch. Man kann das Problem nur vergrößern, wenn man mit dieser Situation unprofessionell umgeht.

Was gar nicht geht, ist die gegensätzliche Auffassung zu ignorieren und das Spiel einfach – irgendwie fortzusetzen, was auch einen Regelverstoß bedeutet. Lange Diskussionen oder eine Dominanz im Gespann sind auch zu vermeiden, ebenso eine Ab- (Zeichen-)sprache auf Distanz.

Professionell ist, wenn man sich an die Vorgaben im Regelwerk hält:

  • Sofort Time-out geben
  • Beide Schiedsrichter kommen auf jeden Fall kurz zusammen.
  • Kurze Abstimmung im Gespann
  • Gemeinsame Entscheidung treffen
  • Klare Zeichengebung zur Spielfortsetzung
  • Das Spiel zügig wieder anpfeifen

Aus psychologischer Sicht und wegen der Außenwirkung wäre es gut, wenn die gemeinsam getroffene Entscheidung (Spielfortsetzung) durch den Schiedsrichter angezeigt bzw. das Spiel auch durch diesen Schiedsrichter fortgesetzt wird, der zunächst nicht dieser Auffassung war.

Übrigens, wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Bestrafung sind, hat sich an dem Prozedere seit 1973 im Kern – nur andere Wortwahl – nichts geändert. Vergleichen Sie:

Ausgabe 1. Juli 1973, Regel 17:9: „Wenn beide Schiedsrichter bei Regelverstoß gegen dieselbe Mannschaft pfeifen und gegensätzlicher Auffassung von der Bestrafung sind, gilt immer die strengere Strafe.

Ausgabe 1. Juli 2022, Regel 17:6: „Wenn beide Schiedsrichter bei einer Regelwidrigkeit gegen dieselbe Mannschaft pfeifen, aber unterschiedlicher Auffassung über die Höhe der Bestrafung sind, gilt immer die schwerwiegendste Strafe.“

Letztendlich ist es ein Qualitätsmerkmal guter Schiedsrichterteams, wenn es zu keinen oder nur zu wenigen Doppelpfiffen und damit auch zu möglichst keinen gegensätzlichen oder unterschiedlichen Auffassungen kommt.

In diesem Sinne wünschen wir eine gute Teamleistung.