Freiwurfausführung nach dem Schlusssignal

Ein Freiwurf nach dem Schlusssignal: Zunächst ist die Freude über den vermeintlichen Treffer groß. Doch dann greifen die Schiedsrichter zum Videobeweis – und das Tor wird nicht anerkannt. Eine Szene, die für Gesprächsstoff sorgte. Wir ordnen die Situation regeltechnisch ein.

Zunächst zum Video

Nach dem Schlusssignal ist noch ein Freiwurf auszuführen. Spieler WEISS 15 übernimmt die Ausführung und erzielt einen Treffer. Die Schiedsrichter erkennen das Tor zunächst nicht an und nutzen den Videobeweis, um die Situation zu überprüfen. Nach Ansicht der Bilder bleibt es bei der Entscheidung: Das Tor zählt nicht.

Doch worauf kommt es bei der Bewertung dieser Szene regeltechnisch an?

Regeltechnische Einordnung

1. Grundlage für den Freiwurf nach dem Schlusssignal

Gemäß Regel 2:4 sind Regelwidrigkeiten und unsportliches Verhalten auch dann noch zu ahnden, wenn sie vor oder mit dem Ertönen des Schlusssignals begangen werden. Das gilt auch, wenn der daraus resultierende Freiwurf nach Regel 13:1 oder ein 7-m-Wurf nicht mehr vor dem Schlusssignal ausgeführt werden kann.

Für die Ausführung solcher Würfe gelten nach Regel 2:5 besondere Bestimmungen. Diese betreffen insbesondere die Aufstellung der Spieler und mögliche Spielerwechsel. Abweichend von den regulären Wechselbestimmungen darf die angreifende Mannschaft einen Spieler auswechseln. Unter den in der Regel genannten Voraussetzungen darf auch die abwehrende Mannschaft einen Feldspieler gegen einen Torwart austauschen, wenn sie beim Ertönen des Schlusssignals ohne Torwart spielte.

Darüber hinaus müssen die Mitspieler des Werfers mindestens drei Meter Abstand zu ihm halten. Sie dürfen sich nicht im Bereich zwischen Torraum- und Freiwurflinie der gegnerischen Mannschaft aufhalten. Für die Spieler der abwehrenden Mannschaft gelten die besonderen Bestimmungen nach Regel 13:8.

Diese Vorschriften schaffen den regeltechnischen Rahmen für die Ausführung eines Freiwurfs nach dem Schlusssignal. Die allgemeinen Anforderungen an eine regelgerechte Wurfausführung bleiben davon unberührt.

2. Die korrekte Ausführung des Freiwurfs

Die entscheidende Regelgrundlage für die Bewertung der vorliegenden Szene findet sich in Regel 15:1.

Danach muss der Werfer vor der Ausführung eines Wurfs die richtige Position eingenommen haben. Der Ball muss sich in seiner Hand befinden (Regel 15:6).

Für die eigentliche Wurfausführung bestimmt Regel 15:1, dass der Werfer – abgesehen von den ausdrücklich genannten Ausnahmen – mit einem Teil desselben Fußes ununterbrochen den Boden berühren muss, bis der Ball seine Hand verlassen hat. Der andere Fuß darf wiederholt vom Boden abgehoben und wieder aufgesetzt werden. Der Werfer muss diese Stellung bis zur Ausführung des Wurfs beibehalten (Regel 15:7 Absätze 2 und 3).

Damit ist die Anforderung eindeutig: Während der gesamten Wurfausführung muss derselbe Fuß den Bodenkontakt aufrechterhalten, bis der Ball die Hand des Werfers verlassen hat.

Heben beide Füße vor dem Abwurf gleichzeitig vom Boden ab, ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der fehlende Bodenkontakt nur für einen kurzen Moment besteht. Entscheidend ist allein, ob der vorgeschriebene Bodenkontakt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Ball die Hand des Werfers verlässt, ununterbrochen gegeben ist.

3. Warum der Videobeweis zulässig ist

Der Videobeweis ermöglicht es den Schiedsrichtern, bestimmte Spielsituationen anhand der verfügbaren Videoaufnahmen zu überprüfen und ihre Entscheidung auf dieser Grundlage zu treffen.

Zu den ausdrücklich vorgesehenen Anwendungsfällen gehört gemäß Nummer 9 des einschlägigen Reglements die Überprüfung spielausgangsverändernder Situationen in den letzten 30 Sekunden, einschließlich der nach dem Schlusssignal ausgeführten Würfe.

Die vorliegende Szene fällt damit in einen Anwendungsbereich, für den der Videobeweis vorgesehen ist. Die Schiedsrichter konnten die Ausführung des Freiwurfs anhand der Bilder überprüfen und insbesondere feststellen, ob der Werfer die vorgeschriebene Fußstellung eingehalten hatte.

Der Videobeweis dient in diesem Fall dazu, die regeltechnisch entscheidende Frage anhand der verfügbaren Bilder zu klären. Maßgeblich bleibt dabei das geltende Regelwerk.

 


Fazit

Entscheidend war nicht, dass der Ball im Tor landete, sondern ob der Freiwurf regelgerecht ausgeführt wurde.

Auf den Videobildern ist zu erkennen, dass sich beide Füße unmittelbar vor dem Verlassen des Balls aus der Hand des Werfers – wenn auch nur minimal – gleichzeitig in der Luft befinden. Der nach Regel 15:1 vorgeschriebene ununterbrochene Bodenkontakt desselben Fußes ist damit nicht gegeben.

Die Entscheidung, den Treffer nicht anzuerkennen, ist folglich regeltechnisch korrekt.

Auch bei einem Freiwurf nach dem Schlusssignal gilt: Ein erzieltes Tor kann nur anerkannt werden, wenn der Wurf regelgerecht ausgeführt wurde.