Freiwurfausführung durch den Torwart
Folgende Situation: Mannschaft WEISS ist im Angriff, als der Feldschiedsrichter eine Aktion von WEISS 24 unmittelbar vor der gegnerischen Torraumlinie als Angreifervergehen beurteilt und auf Freiwurf für Mannschaft SCHWARZ entscheidet. Der Ball wird vom gegnerischen Torwart in seinem Torraum aufgenommen. Er möchte den für seine Mannschaft entschiedenen Freiwurf möglichst schnell ausführen. Der Torwart läuft in Richtung eigener Torraumlinie und führt den Freiwurf aus, als er sich mit seinem linken Fuß im Spielfeld und mit seinem rechten Fuß noch im Torraum befindet.
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Auch wenn es etwas ungewöhnlich aussieht, liegt hier kein regelwidriges Verhalten des Torwarts vor, das zu einer Korrektur und Wiederholung des Freiwurfs hätte führen müssen.
Gemäß Regel 13:6 Abs. 1 ist ein Freiwurf normalerweise ohne Anpfiff an der Stelle auszuführen, an der die Regelwidrigkeit begangen wurde. Die Videoaufzeichnung belegt, dass der Torwart von Team SCHWARZ mit einer sehr kleinen Toleranz mit seinem linken Fuß die richtige Position eingenommen hat (siehe auch Regel 15:1 Abs. 1). Auch die Bestimmungen der Regel 15:1 Abs. 3 wurden erfüllt. Der Torwart hat diese Stellung nicht verlassen, bevor der Wurf ausgeführt war, also gemäß Regel 15:2 die Hand des Torwarts verlassen hatte.
Bleibt allein die Frage, ob der Torwart den Wurf hätte ausführen dürfen, solange er noch mit dem rechten Fuß Kontakt zu seinem Torraum hatte?
Einen ersten Hinweis gibt Regel 13:6, wonach unabhängig von den grundsätzlichen Bestimmungen ein Freiwurf niemals im eigenen Torraum ausgeführt werden darf. Der freiwurfausführende Spieler (hier der Torwart) steht aber im Sinne dieser Regelbestimmung nicht im Torraum, sondern berührt diesen lediglich mit seinem rechten Fuß. Insofern ist hier eine Wiederholung des Freiwurfs nicht erforderlich.
Auch die Tatsache, dass es sich beim ausführenden Spieler um den Torwart handelt, ändert an dieser Feststellung nichts. Gemäß den Bestimmungen der Regel 5:3 Abs. 2 hat der Torwart seinen Torraum verlassen, sobald er mit irgendeinem Körperteil den Boden außerhalb der Torraumlinie berührt. Er unterliegt gemäß Regel 5:3 Abs. 1 Satz 2 den Spielregeln für die im Feld spielenden Spieler.
Die im ersten Satz dieser Regelbestimmung vermerkte Einschränkung, dass der Torwart den Torraum nur ohne Ball verlassen darf, um im Spielfeld mitzuspielen, kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung. Der Torwart verlässt seinen Torraum mit Ball in einer Situation, in der der Ball wegen der Ausführung eines formalen Wurfs (hier Freiwurf) nicht im Spiel ist.
Zusammenfassend ist also festzustellen, dass die zu beobachtende Freiwurfausführung durch den Torwart regelkonform war.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.