Quelle: DHB
Fehlende progressive Bestrafung
Beim Spielstand von 5:6 ist Deutschland bei doppelter Unterzahl und angezeigtem Vorwarnzeichen im Angriff, als Phillip Weber prellend nach links zieht. Er passt den Ball zum kreuzenden Mitspieler Julius Kühn, der auf Höhe der Freiwurflinie über die Mittelposition zum Sprungwurf kommt. Bei seinem Torwurf wird er jedoch von Abwehrspieler ROT 27 regelwidrig angegangen. Der Feldschiedsrichter entscheidet auf Freiwurf für das deutsche Team.
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Die Freiwurfentscheidung des Feldschiedsrichters für WEISS ist aufgrund der von der Seite gegen den Wurfarm erfolgten regelwidrigen Abwehraktion des Spielers ROT 27 unbedingt erforderlich (siehe auch Regel 8:2b).
Einzig ein dennoch erfolgreicher Torwurf von WEISS 35 hätte vor dem Hintergrund der Vorteilsbestimmung aus Regel 13:2 Abs. 3 den Freiwurfpfiff entbehrlich gemacht. Er wäre u. a. durch zwei kurze Pfiffe des Torschiedsrichters ersetzt worden (siehe auch Regel 9:1 Abs. 1 Satz).
Entsprechend dem Motto „Ein Pfiff – zwei Gedanken“ muss auch in diesem Fall darüber nachgedacht werden, ob die regelwidrige Aktion des ungarischen Abwehrspielers progressiv zu bestrafen ist. Der Feldschiedsrichter hat sich – wie im Videobeispiel zu sehen – dagegen entschieden.
Dieser Entscheidung muss man jedoch nicht folgen. Die Abwehraktion richtet sich überwiegend, wenn nicht gar ausschließlich, gegen den Körper des Gegenspielers. Die Aktion erfüllt damit die Voraussetzungen der Regel 8:3, wonach neben der Entscheidung zur Spielfortsetzung zusätzlich eine progressive Bestrafung des fehlbaren Spielers erforderlich ist.
Welche der möglichen progressiven Bestrafungen in Frage kommt, richtet sich dann nach den in Regel 8:3 aufgezeigten Beurteilungskriterien a bis d sowie der jeweiligen Spielsituation, in der das Vergehen erfolgt.
Bei Abwehraktionen, die zum tatsächlichen Verlust der Körperkontrolle im Lauf oder Sprung oder während einer Wurfaktion führen, greift der fehlbare Spieler seinen Gegenspieler grundsätzlich gesundheitsgefährdend an und wäre demnach zu disqualifizieren (siehe auch Regel 8:5).
Im aktuellen Geschehen behält Spieler WEISS 35 gerade noch einen Rest Körperspannung und kommt deshalb nicht unkontrolliert auf dem Boden an. Dennoch bleibt die intensive Aktion des Abwehrspielers gegen den Wurfarm des Angreifers zu beurteilen. Für ein derart regelwidriges Verhalten sieht Regel 8:4d eine direkte Hinausstellung des fehlbaren Spielers vor. Die Zwei-Minuten-Strafe gegen ROT 27 fehlt in dieser Situation.
Vor dem Hintergrund des angezeigten Vorwarnzeichens hätte eine progressive Bestrafung des Abwehrspielers zudem zur Aufhebung dieses Vorwarnzeichens geführt (siehe auch Regel 7:12 Abs. 1 Satz 4 und IHF-Erl 4 Abschnitt C) und der angreifenden Mannschaft eine neue Aufbauphase ermöglicht. Über die Auswirkung des sich anbahnenden Endes einer der beiden Zeitstrafen für das deutsche Team kann an dieser Stelle nur spekuliert werden. Im Spiel hatte der nach spätestens drei weiteren Pässen abzuschließende Angriff jedoch keinen Erfolg.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.