Die Österreicherin Katarina Pandza erzielte während der U19-Handball-Europameisterschaft der Frauen im Juli 68 Tore – und belegt damit Platz 1 auf der Torschützenliste des Turniers. (Foto: IMAGO/Eibner)

Einsprüche und interessante Entscheidungen der Rechtsinstanzen

Jeder Schiedsrichter kennt Regel 17:11, in der es klar heißt: „Entscheidungen der Schiedsrichter […] aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung oder Beurteilung sind unanfechtbar. Nur gegen Entscheidungen, die im Widerspruch zu den Regeln stehen, kann Einspruch erhoben werden.“

Gemäß § 34 Absatz 2 DHB-Rechtsordnung (RO) kann gegen die Wertung eines ausgetragenen Spiels wegen "spielentscheidender Regelverstöße eines Schiedsrichters, Zeitnehmers oder Sekretärs sowie bei Mitwirkung eines/einer nicht spielberechtigten oder nicht teilnahmeberechtigten Spielers/Spielerin" Einspruch eingelegt werden.

Die Entscheidungsgrundsätze sind in § 55 der DHB-RO festgelegt. Gemäß Absatz 2 können "Regelverstöße oder unberechtigte Maßnahmen der Schiedsrichter*innen, Zeitnehmer*innen und Sekretär*innen […]  nur dann zur Anordnung einer Spielwiederholung führen, wenn die Spruchinstanz die Folgen für spielentscheidend hält."

Laut DHB-RO gibt es für die Festsetzung des Ausgangs eines Spiels also lediglich zwei Möglichkeiten: die Wertung des Spiels oder die Spielwiederholung. Dass es aber auch andere spieltechnische Entscheidungen von Rechtsinstanzen aufgrund von Einsprüchen geben kann, hat jüngst wieder eine Entscheidung der Europäischen Handball-Föderation (EHF) gezeigt.

Zwei kuriose Begebenheiten

Auftaktspiel der U19-Europameisterschaft vom 8. bis 19. Juli 2021 im slowenischen Celje

Beim Spiel der österreichischen Juniorinnen gegen Kroatien hatte Österreich mit 23:24 das Nachsehen. In den entscheidenden letzten 10 Minuten kam dabei allerdings eine kroatische Spielerin zum Einsatz, die nach der dritten Zeitstrafe nicht disqualifiziert worden war. Sie kehrte aufs Feld zurück und es gelangen ihr in der Schlussphase zwei Tore – darunter auch der Siegtreffer fünf Sekunden vor dem Ende.

Der Österreichische Handballbund (ÖHB) legte wegen der nicht gegebenen Roten Karte gegen die Wertung des Spiels Protest bei der EHF ein. Da der Sachverhalt eindeutig war, wurde diesem stattgegeben. Die EHF entschied aber, nicht das gesamte Spiel, sondern lediglich die letzten zehn Minuten und zwei Sekunden zu wiederholen. Die betroffene Spielerin sollte nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Dieses Spiel startete daher mit einem Spielstand von 19:18 und endete mit 23:21 für Kroatien. Auch wenn die österreichischen Juniorinnen am Ende sportlich auch jetzt nicht erfolgreich waren, war diese Entscheidung der EHF die sportlich fairste Lösung.

EHF-Pokal 2017

Das es sich hier um keinen Einzelfall handelt, zeigt auch die Entscheidung der EHF im Jahr 2017: Der russische Erstligist Newa St. Petersburg hatte gegen das Ausscheiden im EHF-Pokal Protest eingelegt. Nach dem 32:27-Hinspielsieg der Isländer von FH Hafnarfjördur hatte St. Petersburg nach 60 Minuten mit dem exakt gleichen Spielergebnis sein Heimspiel gewonnen. Anstelle des vom Regelwerk vorgesehenen 7-Meter-Werfens wurde jedoch eine Verlängerung von zweimal fünf Minuten Spielzeit durchgeführt. Diese ging mit 6:5 an die Isländer, die so die nächste Runde erreichten.

Die in der Verlängerung unterlegenen Russen legten erfolgreich Protest bei der EHF ein.

Im EHF-Cup der Handballer kam es anschließend daher zu einer kuriosen Situation: Anstelle einer Spielwertung oder kompletten Spielwiederholung wurde entschieden, nur das 7-Meter-Werfen zur Ermittlung eines Siegers durchzuführen. Die Isländer mussten aber dazu die 2.700 Kilometer lange Reise zum 7-Meter-Werfen in St. Petersburg antreten. Immerhin setzten sich die Isländer bei diesem historischen Aufeinandertreffen mit 4:3 gegen die Russen durch und zogen damit in die dritte Qualifikationsrunde des EHF-Cups ein. Die entstandenen Kosten übernahm die EHF.

Fazit

In den beiden hier aufgeführten Spielen wurden Fehler begangen, die deren Verlauf entscheidend beeinflusst hatten. Im Sinne der sportlichen Fairness wurde seitens der EHF der jeweilige Sachverhalt anerkannt und akzeptiert. Die getroffenen Entscheidungen der Rechtsinstanzen sind aus hiesiger Sicht die sportlich fairsten Lösungen. Außer einer Spielwertung oder Wiederholung des gesamten Spiels bleiben den Rechtsinstanzen offensichtlich auch andere Entscheidungsmöglichkeiten. Beide Einsprüche wären natürlich im Vorfeld vermeidbar gewesen und es hätte des zusätzlichen Aufwands nicht bedurft.

Aber es zeigt auch: Wir alle sind Menschen und Fehler können jedem passieren.

Im Beitrag von Marcel Machill vom 7. März 2019 kann nachgelesen werden, was es als Schiedsrichter zu beachten gilt, wenn es zu einem Einspruch kommen sollte und welche rechtlichen Hintergründe für sie entscheidend sind.