Foto: IMAGO/Lobeca
Nunmehr erreichte uns eine Regelfrage zu dieser Thematik.
In einem Bezirk hat sich nun Folgendes ereignet: Der Offizielle gab die Grüne Karte beim Zeitnehmer ab bzw. legte diese vor dem Zeitnehmer auf den Tisch. Da es dem Offiziellen zu lange dauerte bis der Zeitnehmer pfiff bzw. die Hupe auslöste, ging der Offizielle an die Zeitmessanlage und löste selbst die Hupe aus. Nach Rücksprache SR/Zeitnehmer gab der Zeitnehmer auch an, dass nicht er die Hupe an der Zeitmessanlage auslöste, sondern der Offizielle.
Zunächst einige Aspekte zur Beantragung:
Ein Mannschaftsoffizieller der Mannschaft, die ein Team-Time-out beantragen will, muss eine „Grüne Karte" vor dem Zeitnehmer auf den Tisch legen.
Dass das in der Praxis nicht immer so gehandhabt wird, ist bekannt. Daher wird auch die Übergabe der Karte an den Zeitnehmer i. d. R. toleriert. Deshalb an dieser Stelle ein Tipp: Besprechen Sie vor dem Spiel mit dem Zeitnehmer die richtige Platzierung/das richtige Prozedere.
Die Coachingzone ist (sollte) mittlerweile jedem Trainer/Offiziellen bekannt (sein). Dem Offiziellen ist es selbstverständlich erlaubt, die Coachingzone zu verlassen, wenn er ein TTO anmelden will.
Dem Offiziellen ist es jedoch nicht erlaubt, die Coachingzone mit der Grünen Karte zu verlassen, um am Zeitnehmertisch auf einen günstigen Moment zur Anmeldung des TTO zu warten. Sollte dies passieren, wird der Zeitnehmer oder Sekretär den Offiziellen bitten, wieder in die Coachingzone zurückzugehen oder das TTO regelkonform jetzt zu beantragen. Wenn also noch nicht der vermeintlich richtige Moment da ist, muss der Offizielle auch so lange in der Coachingzone verbleiben.
Die entscheidende Voraussetzung für eine Beantragung und Gewährung ist der eigene Ballbesitz. Denn ein TTO kann nur die Mannschaft beantragen, die sich in Ballbesitz befindet.
Ferner muss der Ballbesitz auch zu dem Zeitpunkt bestehen, zu dem der Zeitnehmer pfeifen bzw. den entsprechenden Signalknopf betätigen kann. Verliert die beantragende Mannschaft in dieser kurzen Zeitspanne den Ballbesitz, ist der Mannschaft die „Grüne Karte“ zurückzugeben und das TTO kann nicht gewährt werden.
Der Regelgeber zeigt durch die vorgenannte Formulierung, dass er die Möglichkeit einer Verzögerung zwischen dem Hinlegen der Grünen Karte und der Chance für den Zeitnehmer zu pfeifen, durchaus erkannt hat!
Wenn dann der Zeitnehmer die Grüne Karte wieder zurückgibt oder aber der Zeitnehmer zu spät gepfiffen hat und dann kein TTO möglich ist (da kein Ballbesitz mehr), gibt es sehr häufig Beschwerden der Mannschaftoffiziellen/Trainer. Häufiges Argument: „Wir hatten doch die Grüne Karte bereits vorher auf den Tisch gelegt!“
Hier lauert eine Schlinge: Das Ablegen (oder die tolerierte Übergabe) der Grünen Karte ist gar nicht der entscheidende Moment, sondern allein der Pfiff/das Signal des Zeitnehmers!
Diese Verzögerung muss man als Trainer/Offizieller bei der Beantragung einkalkulieren!
Da im geschilderten Spiel kein Buzzer zur Anwendung gelangt, können die entsprechenden Regularien im Reglement für elektronische Team-Time-outs (IHF-Guidelines Anhang 4) weder direkt noch sinngemäß angewendet/umgesetzt werden.
Es gelten die Regeln für das "normale" TTO - und dort ist dieser Fall nicht aufgeführt.
Dementsprechend ist die Entscheidung den allgemeinen Bestimmungen der Spielregeln zu entnehmen.
Regel 8:10:
Stufen die Schiedsrichter ein Verhalten als besonders grob unsportlich ein, ahnden sie dieses Vergehen gemäß den nachfolgenden Bestimmungen. Bei folgenden beiden Vergehen, die als Beispiele dienen, reichen sie nach dem Spiel einen schriftlichen Bericht ein, damit die zuständigen Instanzen über weitere Maßnahmen entscheiden können:
Ein Eingriff durch einen Mannschaftsoffiziellen in die technischen Einrichtungen zur Steuerung der Spielzeit durch den Zeitnehmer (hierzu zählt auch das Signalhorn) stellt ein besonders grob unsportliches Verhalten dar. Es handelt sich daher um ein gemäß Regel 8:10b zu ahndendes Vergehen (Disqualifikation mit Bericht).
Im vorliegenden Beispiel sind folgende Spielfortsetzungen denkbar:
Zur weiteren Erläuterung ist auch darauf hinzuweisen, dass eine fehlerhafte oder missbräuchliche Betätigung eines Buzzers regeltechnisch eine andere „Qualität“ hat als ein regelwidriger Eingriff in die Aufgaben und Befugnisse eines Zeitnehmers. Ein Buzzer wird den Mannschaften ggf. zur Verfügung gestellt. Die dazu erlassenen Regularien sind speziell für die Nutzung dieser technischen Einrichtung erlassen.