Quelle: DHB

Einflussnahme und Kommunikation

Nicht nur die Pfeife ist das "Sprachrohr" der Schiedsrichter, auch mit verbalen Informationen, Anweisungen etc. kann beziehungsweise muss Einfluss auf den (weiteren) Spielverlauf genommen werden. Eine (frühzeitige) Ermahnung oder ein deutlicher Hinweis auf bestimmte Fehlverhalten bewirken oft mehr als nur ein lauter Pfiff mit Richtungsanzeige.

Was im Video geschieht

WEISS 71 wird im Angriff gefoult, provoziert/schauspielert aber zusätzlich, indem sie sich übertrieben fallen lässt. Im direkten Gegenzug versucht WEISS 71 ein Stürmerfoul zu provozieren, indem sie sich nach hinten fallen lässt. Nach einem erstmaligen deutlichen Hinweis und zweiter zusätzlicher Ansprache/Ermahnung entschuldigt sich WEISS 71 während des TTO bzw. hat wohl die Ansprache der Schiedsrichterin verstanden. 

Fazit

Die Schiedsrichterin hat dies in den beiden Situationen sehr gut erkannt und bereits beim ersten Mal sofort verbal Einfluss genommen.

Gemäß den Bestimmungen der Regel 8:7d ist unsportliches Verhalten progressiv zu ahnden. Hier konkret der Versuch, durch „Schauspielerei“ ein Vergehen vorzutäuschen oder die Wirkung eines Vergehens zu übertreiben, um eine Spielzeitunterbrechung oder eine unverdiente Strafe eines gegnerischen Spielers zu provozieren. 

In beiden Situationen handelt es sich um zwei minder schwere Vergehen. Fraglich ist allerdings der Sinn einer ersten Ermahnung, wenn danach keine Konsequenz folgt. Da der zweite Versuch der Schauspielerei direkt im Anschluss und dann auch noch durch dieselbe Spielerin erfolgt, wäre eigentlich hier eine progressive Strafe erforderlich. Ansonsten würde die erste Ermahnung keinen Sinn ergeben und die Glaubwürdigkeit der Entscheidung unterlaufen. 

Gemäß den DHB-Anweisungen an die DHB-Spitzenschiedsrichter sollen Verwarnungen aber nach Torerfolgen unterbleiben. (Bei Vergehen im Rahmen eines Torerfolges durch die Abwehr reichen unmittelbare Hinweise an den Spieler). Da es sich in der zweiten Situation auch um einen minder schweren Fall handelt, der nur progressiv und nicht mit einer direkten Hinausstellung zu bestrafen wäre, ist der verbale Hinweis bzw. die Ermahnung im Sinne des Spielmanagements völlig in Ordnung. Im weiteren Spielverlauf hat dies die Spielerin auch nicht mehr versucht bzw. ist nicht weiter vorgekommen. Daher haben hier die Schiedsrichterinnen richtig gehandelt.

Wehret den Anfängen – von Beginn an.