Umgang mit verletzten Spielerinnen und Spielern

Handball ist eine dynamische und körperintensive Sportart, in der Verletzungen – von leichten Blessuren bis hin zu schwerwiegenden Schädigungen – auftreten können. Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter tragen die Verantwortung, die Schwere einer Verletzung im Bedarfsfall angemessen einzuschätzen. Der Schutz und die Gesundheit der Spielerinnen und Spieler haben dabei stets oberste Priorität. Es ist sicherzustellen, dass verletzten Spielerinnen und Spielern auf der Spielfläche unverzüglich Hilfe geleistet wird.

Die Voraussetzungen, unter denen Personen die Spielfläche betreten dürfen, um eine verletzte Spielerin oder einen verletzten Spieler zu versorgen, sowie die Regelungen zum möglichen oder erforderlichen Verlassen der Spielfläche sind in Regel 4:11 sowie in Erläuterung 8 festgelegt.

In der Praxis stellt sich zudem die Frage, wie zu verfahren ist, wenn sich in einer Spielsituation mehrere Spielerinnen oder Spieler derselben Mannschaft verletzen. Insbesondere ist zu klären, welche Personen in diesem Fall zusätzlich die Spielfläche betreten dürfen.


Beispiel zum richtigen Umgang

Spielsituation im Video

Mannschaft WEISS bringt den Ball durch einen Abwurf wieder ins Spiel. Torhüterin WEISS 1 spielt einen langen Pass zur gegenstoßlaufenden Spielerin WEISS 3.

Die Torhüterin BLAU 25 hat ihren Torraum verlassen und befindet sich im Spielfeld. Spielerin WEISS 3 sowie Spielerin BLAU 14 konzentrieren sich auf den in der Luft befindlichen Ball und versuchen, ihn zu fangen. Auch Torhüterin BLAU 25 läuft mit derselben Absicht nach vorn, um den Ball zu erreichen.

Dabei trifft Torhüterin BLAU 25 ihre Mitspielerin BLAU 14 so heftig, dass beide Spielerinnen zu Boden gehen. Spielerin WEISS 3 – ohne Kontakt mit Torhüterin BLAU 25 und/oder BLAU 14 – kann anschließend den Ball unter Kontrolle bringen und wirft ihn ins leere Tor.

Die Schiedsrichterin erkennt das Tor an und unterbricht das Spiel anschließend sofort mit Time-out (Handzeichen 15). Danach zeigt sie Handzeichen 16 und erlaubt der Mannschaft BLAU, die Spielfläche zur Versorgung der verletzten Spielerinnen zu betreten.


Regeltechnische Einordnung

Scheint eine Spielerin oder ein Spieler verletzt, ohne dass offensichtlich eine Behandlung erforderlich ist, fragen die Schiedsrichter zunächst, ob eine Behandlung gewünscht wird. Verneint die Spielerin bzw. der Spieler dies, hat sie bzw. er unverzüglich aufzustehen und weiterzuspielen oder sich zur Behandlung in den Auswechselraum zu begeben. Möchte die Spielerin bzw. der Spieler behandelt werden, geben die Schiedsrichter spätestens zu diesem Zeitpunkt Time-out und zeigen Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).

Sind die Schiedsrichter absolut sicher, dass eine verletzte Spielerin oder ein verletzter Spieler auf der Spielfläche dringend versorgt werden muss, geben sie sofort Time-out und zeigen der Bank der betreffenden Mannschaft unverzüglich Handzeichen 16 an.

Nach Anzeige von Handzeichen 16 dürfen grundsätzlich nur zwei teilnahmeberechtigte Personen (dazu zählen auch Spielerinnen/Spieler, auch hinausgestellte) der betroffenen Mannschaft die Spielfläche betreten. Betritt eine dritte Person die Spielfläche, ist dieses Vergehen progressiv zu bestrafen (Spielerinnen/Spieler nach Regel 4:6, Offizielle nach Regel 4:2). Gleiches gilt für Personen der nicht betroffenen Mannschaft.

In den Guidelines und Interpretationen heißt es unter „Versorgung von Verletzten“ (Regel 4:11):

„Haben sich beispielsweise durch einen Zusammenprall mehrere Spieler derselben Mannschaft verletzt, können die Schiedsrichter oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen erlauben, die Spielfläche zur Versorgung zu betreten, wobei pro verletztem Spieler maximal zwei Personen die Spielfläche betreten dürfen.“

Ebenso überwachen die Schiedsrichter und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.


Bewertung der konkreten Situation

Die Schiedsrichterinnen lassen richtigerweise zunächst den Vorteil laufen. Das Tor ist regulär. Da sie absolut sicher sind, dass beide verletzten Spielerinnen auf der Spielfläche dringend versorgt werden müssen, geben sie nach Bestätigung des Tores sofort Time-out und zeigen der Bank von Mannschaft BLAU unverzüglich Handzeichen 16 (Erlaubnis zum Betreten der Spielfläche).

Dabei ist hervorzuheben – so wie es die Schiedsrichterinnen hier vorbildlich umsetzen –, dass Handzeichen 16 für jede verletzte Spielerin einzeln angezeigt wird, in diesem Fall also zweimal.

Hinweis: Der Kontakt der Torhüterin BLAU 25 erfolgte ausschließlich mit der eigenen Mitspielerin BLAU 14. Daher findet Regel 8:5 Kommentar, Absatz 2, keine Anwendung.

Wichtig ist außerdem, dass zum Wiederanpfiff (hier: Anwurf für Mannschaft BLAU) zwei weiße Karten am Zeitnehmertisch für Mannschaft BLAU aufgestellt werden.


Fazit

Die Schiedsrichterinnen handelten umsichtig, regelkonform und souverän.


Anmerkung

Wurde eine Spielerin oder ein Spieler auf der Spielfläche versorgt, muss sie bzw. er diese umgehend verlassen. Sie bzw. er darf die Spielfläche erst nach Abschluss des dritten Angriffs der eigenen Mannschaft wieder betreten (Verfahren und Ausnahmen siehe Erläuterung 8).

Diese Regelung gilt im Bereich des DHB nur für den vom DHB und den Ligaverbänden geführten Spielbetrieb sowie für die Verbände, die für ihren Spielbetrieb die Anwendung von Regel 4:11 Absatz 2 beschlossen haben. Die jeweiligen Durchführungsbestimmungen sind zu beachten.