Durchlaufen des Torraums als gezielte Abwehraktion

Aufgrund vermeintlich hoher Geschwindigkeit durchläuft ein Abwehrspieler vor einem zum Torwurf ansetzenden Außenangreifer den eigenen Torraum. Seine demonstrativ passive Körperhaltung soll dem Schiedsrichter vermitteln: „Ich wehre nicht ab – Ich konnte nur nicht mehr abbremsen!“

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Das obige Video zeigt ein besonders deutliches Beispiel für das geschilderte, bei näherer Betrachtung hochgradig regelwidrige Verhalten eines Abwehrspielers. 

Mit teilnahmslosem Ausdruck, ohne Abwehraktion der Arme und ohne Blick zum Gegenspieler durchläuft der Abwehrspieler auf der halbrechten Position in gerader Linie den eigenen Torraum, während der auf Rechtsaußen agierende ballbesitzende Angriffsspieler unmittelbar vor ihm zum Torwurf ansetzt.

Es ist mehr als nur ein Moment, für den die Angriffsaktion durch das regelwidrige Verhalten des Abwehrspielers unmittelbar gestört wird; im weiteren Verlauf stört seine Position im Torraum auch noch den Wurfbereich des Angriffsspielers. Die klare Torgelegenheit ist daher weiterhin gestört. Die Bestimmungen der Regel 14:1 Abs. 1 können somit nicht angewendet werden, auch wenn der Angreifer volle Ball- und Körperkontrolle hätte. Auch die Bestimmungen der Regel 6:3b (ungeahndetes Betreten des Torraums) können hier nicht angewendet werden, weil sich der Abwehrspieler mit seinem Verhalten einen deutlichen Vorteil verschafft.

Anzuwenden ist in diesem Fall einzig Regel 6:2c, die als Spielfortsetzung den 7-m-Wurf für die angreifende Mannschaft vorsieht, wenn dem Angreifer der Torerfolg – wie hier zu sehen – versagt bleibt. Schade, dass die Schiedsrichter die Situation anders beurteilt haben.

Getreu dem Motto „Ein Pfiff – zwei Gedanken“ bleibt noch zu analysieren, ob der fehlbare Abwehrspieler progressiv zu bestrafen ist! Zweifelsohne ist sein Verhalten nicht die Folge eines natürlichen, unveränderlichen Bewegungsablaufs. Es ist eindeutig ein regelwidriges taktisches Verhalten, das als Unsportlichkeit zu beurteilen ist. Eine progressive Bestrafung für den fehlbaren Spieler sieht das Regelwerk in Regel 8:7f für wiederholtes Betreten des Torraums dieser Mannschaft aus taktischen Gründen vor. Ob es sich im Videobeispiel um ein wiederholtes derartiges Betreten des Torraum dieser Mannschaft handelt, kann anhand der gezeigten Sequenz nicht beurteilt werden.