Zwei Videobeispiele zu fehlerhaften Anwurfausführungen.

Regelwidrige Ausführungen des Anwurfs

Neben dem Freiwurf steht auch der Anwurf auf einer Top-Platzierung in der Liste der Wurfentscheidungen. Man könnte meinen, es gäbe daher für die Spielerinnen und Spieler hinreichende Möglichkeiten, die regelgerechte Ausführung dieser Würfe zu verinnerlichen.

Immer wieder kommt es jedoch durch unaufmerksame Spielerinnen und Spieler zu regelwidrigen Abläufen. So auch in unseren heutigen Videobeispielen. Sie zeigen einmal mehr, dass die Schiedsrichter jederzeit auf das „Ungewöhnliche“ vorbereitet sein müssen.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Regelwidrige Ballübergabe (Beispiel 1)

Mannschaft GRÜN hat soeben ein regelgerechtes Tor erzielt; folglich ist das Spiel mit Anwurf für Team GELB fortzusetzen. Nachdem der Torwart den Ball aus dem Tornetz „gefischt“ hat, spielt er seinen Mitspieler GELB 2 an. Dieser spielt den Ball an seinen in korrekter Anwurfposition befindlichen Mitspieler GELB 36 weiter.

Als der ausführende Spieler den Ball aufgenommen hat, pfeift der Feldschiedsrichter den Wurf unverzüglich an. Er folgt damit den in der IHF-Erläuterung 5 niedergelegten Handlungsanweisungen, den Anpfiff des Anwurfs nicht unnötig zu verzögern.

Der Werfer GELB 36 ist im Moment des Anpfiffs jedoch abgelenkt, da er im Gespräch mit seinem Mitspieler GELB 80 ist, und nimmt das Signal des Schiedsrichters offensichtlich nicht wahr. Das erklärt möglicherweise, warum er den Ball an seinen Mitspieler übergibt. Dennoch ist die Aktion gemäß der Bestimmungen der Regel 10:3 Abs. 1, der Regel 15:2 Abs. 2 und der Regel 15:7 Abs. 3 regelwidrig und führt gemäß Regel 13:1a zu einem Freiwurf für die gegnerische Mannschaft.

Regelwidriges Verlassen des Ausführungsorts mit anschließendem Prellen des Balls (Beispiel 2)

Mannschaft GRÜN hat Anwurf. Auch wenn weder die Werferin noch die Mitspielerinnen auf den Außenpositionen hundertprozentig korrekte Positionen eingenommen haben, entschließt sich die Feldschiedsrichterin, den Wurf anzupfeifen. Mit dieser Entscheidung sind die genannten Spielerinnen gemäß den Bestimmungen der Regel 15:5 Abs. 3 voll aktionsfähig.

Auch hier lenkt jedoch ein Gespräch der Werferin GRÜN 16 mit ihrer Mitspielerin GRÜN 23 möglicherweise vom Anpfiff des Anwurfs durch die Feldschiedsrichterin ab. Jedenfalls ist weiter zu beobachten, dass die Werferin nach dem Anpfiff einen Schritt nach vorn macht und zudem den Ball prellt. Beides für sich genommen schon Grund genug, auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu entscheiden.

Auch hier kann auf die bereits im ersten Beispiel zitierten Regelbestimmungen zurückgegriffen werden.