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Disqualifizierte Spieler und Offizielle (Regel 16:8)

Gemäß Regel 16:8 ist die Disqualifikation eines Spielers oder Mannschaftsoffiziellen immer für den Rest der Spielzeit wirksam. Der disqualifizierte Spieler oder Offizielle muss die Spielfläche sowie den Auswechselraum sofort verlassen. Danach ist es ihm untersagt, in irgendeiner Form Kontakt zur Mannschaft zu haben.

Mit den Regeländerungen zum 01.07.2025 wurde in den Guidelines und Interpretationen neu festgelegt, dass disqualifizierte Spieler und Offizielle bis zum Ende des Spiels in der Sporthalle bleiben müssen.

Wie bisher ist es erforderlich, in einem schriftlichen Bericht festzuhalten, wenn die Schiedsrichter nach der Wiederaufnahme des Spiels ein offensichtliches Vergehen eines disqualifizierten Spielers oder Offiziellen feststellen.

Neu ist, dass die Pflicht, einen schriftlichen Bericht zu erstellen, auch dann besteht, wenn ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller nicht bis zum Ende des Spiels in der Sporthalle geblieben ist.

Was bedeutet das für die Schiedsrichter?

Die Schiedsrichter müssen diese Situation nicht aktiv kontrollieren oder den Hallendetektiv spielen. Wenn sie keine Wahrnehmung haben, dass ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller die Halle vor Spielende verlassen hat, ist kein Bericht erforderlich.

Sollten die Unparteiischen nach dem Spiel darüber informiert werden, dass ein disqualifizierter Spieler oder Offizieller die Halle vor Ende des Spiels verlassen hat, ohne dass sie dies selbst beobachtet haben, dann sollte im Bericht vermerkt werden, dass es sich hierbei nicht um eine eigene Wahrnehmung oder Feststellung handelt.