Quelle: DHB

Kurioses beim Wurf auf leeres Tor

Für Schiedsrichter ist es nichts Besonderes mehr, dass angreifende Mannschaften aus verschiedensten Gründen ihren Torwart vorübergehend zugunsten eines weiteren Feldspielers austauschen.

Längst ist man darauf „eingerichtet“, dass diese Angriffsvariante nicht immer von Erfolg gekrönt ist. Ab und an gelingt es den Abwehrspielern, den Ball zu erobern, und sie nutzen die Chance, auf das leere Tor des gegnerischen Teams zu werfen. So auch in diesem – allerdings etwas kuriosen – Beispiel.

Dem Abwehrspieler auf der Mittelposition gelingt eine regelgerechte Balleroberung. Sein anschließender Sprungwurf von der eigenen Freiwurflinie aus auf das leere Tor des gegnerischen Teams wirkt für den Betrachter etwas verunglückt. Der Ball prellt mehrfach im Spielfeld auf, bevor er schließlich ins Tor rollt. Nahezu begleitet wird der Ball von einem Mitspieler des Werfers, der den gegnerischen Torraum betritt, bevor der Ball die Torlinie überschritten hat. Geklärt werden soll, ob dies Einfluss auf die Spielfortsetzung hat.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Gemäß den Bestimmungen der Regel 6:1 darf der Torraum grundsätzlich nur vom Torwart betreten werden. Wird der Torraum durch einen Feldspieler betreten, gibt Regel 6:2 Auskunft über die regeltechnischen Folgen – je nachdem, ob ein Spieler der angreifenden oder der abwehrenden Mannschaft den Torraum betreten hat.

Da es in unserem Beispiel ein angreifender Spieler war, könnten die Bestimmungen der Regel 6:2a greifen. Allerdings sind in der zu beobachtenden Situation wesentliche Kriterien und Merkmale dieser Regelbestimmung nicht erfüllt.

Der angreifende Spieler in unserem Beispiel hat, während er den Torraum betritt, zu keinem Zeitpunkt Ballkontakt. Ebenso erlangt er durch das Betreten des Torraums keinen Vorteil. Insofern kann Regel 6:2a nicht angewendet und deshalb auch nicht auf Abwurf gemäß Regel 12:1 (I) entschieden werden.

Die zu beobachtende Aktion des Angreifers ROT 25 stellt kein regelwidriges Verhalten dar. Es kann gemäß den Bestimmungen der Regel 6:3b ungeahndet bleiben. Es gibt keinen Grund, hier auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu entscheiden oder den betreffenden Spieler progressiv zu bestrafen. Die regelgerechte Entscheidung muss im vorliegenden Videobeispiel daher Torerfolg für Team ROT lauten.

Was wäre wenn, …?

Wenn wir für einen Augenblick annehmen, dass der Mitspieler des Werfers beim Betreten des Torraums einen gegnerischen Spieler oder den wieder eingewechselten Torwart dabei behindert oder gänzlich daran gehindert hätte, den Wurf abzuwehren, läge ein regelwidriger Vorteil für ihn vor. Gemäß den Bestimmungen der Regel 6:2a Satz 2 müsste auf Abwurf für die nicht fehlbare Mannschaft entschieden werden.

Für den fiktiven Fall, dass eine regelwidrige Aktion vor der Torraumlinie stattgefunden hätte (regelwidrige Sperre, Halten, Stoßen etc.), wäre auch dies zu ahnden gewesen. Die Spielfortsetzung wäre in diesem Fall allerdings mit Freiwurf vorzunehmen. Überdies müssten die Schiedsrichter bei dieser Fallvariante auch prüfen, ob der fehlbare Spieler progressiv zu bestrafen ist.