Quelle: DHB

Die letzten 30 Sekunden

Entscheidungen in den letzten 30 Sekunden eines Spiels stellen nicht nur für die Schiedsrichter immer wieder eine Herausforderung dar. Dabei können Fehler direkten Einfluss auf den Ausgang des Spiels haben. Zugegeben: Manche Regeln sind komplex, und es gibt noch besondere Bestimmungen, die nur für die letzten 30 Sekunden eines Spiels gelten. Gerade diese Besonderheiten sind zu beachten, und es fehlt auch ein Stück Routine, da in den meisten Spielen die letzten 30 Sekunden unproblematisch ablaufen. Umso wichtiger ist es, die relevanten Regeln und Interpretationen zu kennen und sich regelmäßig damit zu beschäftigen, um dann sicher und regelkonform entscheiden zu können. Der heutige „Pfiff der Woche" befasst sich mit einem Abstandsvergehen bei einer Freiwurfausführung.

Was im Video geschieht

Die Schiedsrichter haben auf Freiwurf für Mannschaft GELB an der Freiwurflinie von Mannschaft SCHWARZ entschieden. Der Spielstand ist 28:28, und das Spiel wurde bei Spielzeit 59:48 unterbrochen. Das Spiel befindet sich in den letzten 30 Sekunden, und die Schiedsrichter haben das Vorwarnzeichen für passives Spiel angezeigt. Die Schiedsrichter pfeifen das Spiel an, und GELB 66 kann den Freiwurf ausführen, indem er den Ball zu GELB 31 spielt, der den Ball auch annehmen kann. In den Anlauf von GELB 31 unterbricht der Feldschiedsrichter durch drei kurze Pfiffe und Handzeichen 15 das Spiel. Nach kurzer Beratung geben die Schiedsrichter dem Spieler SCHWARZ 51 eine Hinausstellung und setzen das Spiel anschließend mit Freiwurf für Mannschaft GELB fort.

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Werfen wir zunächst einen Blick ins Regelwerk, genauer gesagt in die IHF-Guidelines:

„Die letzten 30 Sekunden gibt es sowohl in der regulären Spielzeit (Ende 2. Halbzeit) als auch in den jeweils zweiten Halbzeiten der beiden Verlängerungen. Die letzten 30 Sekunden beginnen, wenn die Spieluhr 59 Minuten 30 Sekunden [...] anzeigt."

Dabei ist entscheidend, dass das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden erfolgt sein muss. Der Zeitpunkt, wann die Spielzeit durch Time-out angehalten wird, ist nicht relevant. In dieser Spielsituation erfolgte das Abstandsvergehen bei 59:49. Das bedeutet, dass sich das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden (ab 59:30) ereignete.

Wie sieht nun der Sachverhalt aus, da das Abstandsvergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden erfolgt?

Durch die getroffene Freiwurf-Entscheidung ist der Ball „nicht im Spiel". Deshalb ist Regel 8:11a zu prüfen.

„Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare Spieler/Offizielle zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-Meter-Wurf zuzusprechen. Dies gilt bei jeglicher Art der Wurfverhinderung (z. B. Vergehen mit begrenztem körperlichem Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben)."

An dieser Stelle müssen wir aber noch einen Blick in die Guidelines werfen:

„Das Nichteinhalten des Abstandes führt zu einer Disqualifikation und 7-Meter-Wurf, wenn ein Wurf in den letzten 30 Sekunden nicht ausgeführt werden kann.

Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgte (siehe Regel 2:4, Abs. 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11). [...]

Wird beispielsweise ein Wurf ausgeführt, aber von einem Spieler geblockt, der zu nahesteht und den Wurf aktiv verhindert bzw. den Werfer bei der Wurfausführung stört, dann ist Regel 8:11a anzuwenden.

Wenn ein Spieler weniger als drei Meter vom Werfer entfernt steht, die Wurfausführung aber nicht aktiv stört, dann erfolgt keine Bestrafung. Nutzt der zu nahe stehende Spieler seine Position, um den Wurf zu blocken bzw. einen Pass des Werfers abzufangen, ist Regel 8:11a ebenfalls anzuwenden."

Bei dieser Szene verlässt der Abwehrspieler SCHWARZ 51 seine zunächst korrekte Position und verringert den 3-Meter-Abstand, bevor der Ball die Hand verlassen hat. Das hat allerdings keine Auswirkung auf die Ausführung des Freiwurfs. GELB 66 kann den Ball ohne jede Beeinträchtigung zu GELB 31 spielen, der ihn ungehindert aufnimmt und durch eine Finte an SCHWARZ 51 vorbeikommt. Das Fehlverhalten von SCHWARZ 51 führt nicht zur Wurfverhinderung bzw. Wurfverzögerung. GELB 66 kann den Freiwurf ausführen. Insofern ist eine Ahndung nach Regel 8:11a nicht möglich.

Fazit

Eine Ahndung mit Disqualifikation und 7-Meter-Wurf ist in dieser Situation nach Regel 8:11a nicht möglich. In dieser Hinsicht haben die Schiedsrichter richtig entschieden.

Die Schiedsrichter hätten aber gar nicht das Spiel unterbrechen müssen, da der zu nahe stehende Spieler die Wurfausführung nicht aktiv stört. Der Werfer GELB 66 konnte den Ball ungehindert zu seinem Mitspieler GELB 31 spielen, der eventuell sogar eine Möglichkeit gehabt hätte, ein Tor zu erzielen.

Über eine ähnliche Situation haben wir bereits in dem Beitrag „Die letzten 30 Sekunden – immer wieder eine Herausforderung" auf dem DHB-Schiedsrichterportal am 11.12.2023 berichtet.