Quelle: DHB
Die letzten 30 Sekunden – immer wieder eine Herausforderung
Was im Video geschieht
Der Torschiedsrichter entscheidet auf Freiwurf für die angreifende Mannschaft Schwarz auf der Rechtsaußen-Position. Schwarz 10 will den Wurf zu seinem Mitspieler 77 ausführen. Bevor der Ball die Hand verlassen hat, verkürzt Abwehrspieler Weiß 7 den Abstand deutlich und steht etwa einen Meter hinter dem ausführenden Spieler. Nach dem Anspiel zu Schwarz 77 unterbricht der Feldschiedsrichter das Spiel mit Time-out und stellt Weiß 7 hinaus. Zu diesem Zeitpunkt zeigt die Anzeigetafel eine Spielzeit von 29:31 (2. Halbzeit). Nach Beratung entscheiden die SR auf Disqualifikation ohne Bericht und 7-m.
Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen
Werfen wir zunächst einen Blick ins Regelwerk, genauer gesagt in die IHF-Guidelines:
„Die letzten 30 Sekunden gibt es sowohl in der regulären Spielzeit (Ende 2. Halbzeit) als auch in den jeweils zweiten Halbzeiten der beiden Verlängerungen. Die letzten 30 Sekunden beginnen, wenn die Spieluhr 59 Minuten 30 Sekunden […] anzeigt.“
Dabei ist entscheidend, dass das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden erfolgt sein muss. Der Zeitpunkt, wann die Spielzeit durch Time-out angehalten wird (hier 59:31), ist nicht relevant. In dieser Spielsituation erfolgte das Abstandsvergehen bei 59:29 (s. Bild). Das bedeutet, eine Ahndung nach Regel 8:10c scheitert schon alleine an der Tatsache, dass sich das Vergehen nicht innerhalb der letzten 30 Sekunden (ab 59:30) ereignete.
Wie sähe der Sachverhalt aus, wenn das Abstandsvergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden erfolgt wäre? Durch die getroffene Freiwurf-Entscheidung ist der Ball „nicht im Spiel“. Deshalb ist Regel 8:10c zu beachten.
„Wenn der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel ist und ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners verzögert oder behindert und damit der gegnerischen Mannschaft die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen, ist der fehlbare Spieler/Offizielle zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-Meter-Wurf zuzusprechen. Dies gilt bei jeglicher Art der Wurfverhinderung (z. B. Vergehen mit begrenztem körperlichem Einsatz, Störung der Wurfausführung wie: Pass abfangen, Stören der Ballannahme, Ball nicht freigeben).“
Auch an dieser Stelle müssen wir einen Blick in die Guidelines werfen:
„Das Nichteinhalten des Abstandes führt zu einer Disqualifikation und 7-Meter-Wurf, wenn ein Wurf in den letzten 30 Sekunden nicht ausgeführt werden kann.
Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgte (siehe Regel 2:4, Abs. 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11). [...]
Wird beispielsweise ein Wurf ausgeführt, aber von einem Spieler geblockt, der zu nahesteht und den Wurf aktiv verhindert bzw. den Werfer bei der Wurfausführung stört, dann ist Regel 8:10c anzuwenden.
Wenn ein Spieler weniger als drei Meter vom Werfer entfernt steht, die Wurfausführung aber nicht aktiv stört, dann erfolgt keine Bestrafung. Nutzt der zu nahestehende Spieler seine Position, um den Wurf zu blocken bzw. einen Pass des Werfers abzufangen, ist Regel 8:10c ebenfalls anzuwenden.“
Bei dieser Szene verlässt der Abwehrspieler seine zunächst korrekte Position und verringert den 3-Meter-Abstand. Das hat allerdings keine Auswirkung auf die Ausführung des Freiwurfs. Schwarz 10 spielt den Ball zu Schwarz 77, der ihn ungehindert aufnimmt und zum Sprungwurf ansetzt. Das Fehlverhalten von Weiß 7 führt nicht zur Wurfverhinderung bzw. Wurfverzögerung. Er stört den Werfer bei der Ausführung nicht und zerstört auch nicht aktiv das Wurfergebnis. Insofern ist eine Ahndung nach Regel 8:10c nicht möglich.
Fazit
Zunächst müssen die Schiedsrichter den Vorteil abwarten und prüfen, ob die falsche Ausgangsstellung des Abwehrspielers eine Auswirkung auf die Wurfausführung hat. Eine Ahndung mit Disqualifikation und 7-Meter ist nur unter den o. g. Voraussetzungen möglich. Hier scheitert das schon an der Tatsache, dass das Vergehen außerhalb der letzten 30 Sekunden erfolgte. Aber auch eine Abstandsverletzung ab 59:30 hätte nicht zu einem 7-Meter und einer Disqualifikation führen können, da die Bedingungen dafür nicht erfüllt sind.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.