Die letzten 30 Sekunden – da kann viel passieren
Mannschaft GELB ist im Angriff. Spieler GELB 31 erzielt sechs Sekunden vor Ende der 2. Halbzeit den Ausgleich zum 36:36.
Der Torwart der Mannschaft BLAU holt den Ball schnell aus dem Tor und spielt ihn zu seinem Mitspieler BLAU 8. BLAU 8 fängt den Ball in der Anwurfzone und befindet sich mit dem Ball vollständig innerhalb der Anwurfzone.
Der Schiedsrichter pfeift den Anwurf an. Der Abwehrspieler GELB 22 befindet sich ebenfalls in der Anwurfzone und stört die Wurfausführung aktiv.
Während der Wurfausführung ertönt das automatische Schlusssignal.
Die Schiedsrichter entscheiden auf 7-m-Wurf für Mannschaft BLAU und Disqualifikation ohne Bericht für Spieler GELB 22.
Regeltechnische Einordnung
Bei spezifischem unsportlichem bzw. regelwidrigem Verhalten in den letzten 30 Sekunden ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden:
- Der Ball ist nicht im Spiel – Regel 8:11a
- Der Ball ist im Spiel – Regel 8:11b
In der vorliegenden Situation ist der Ball zunächst nicht im Spiel, da die Wurfausführung noch nicht erfolgt ist.
Verhindert ein Spieler oder Offizieller in den letzten 30 Sekunden die Wurfausführung des Gegners und wird dadurch der gegnerischen Mannschaft die Möglichkeit genommen, in eine Torwurfsituation oder eine klare Torgelegenheit zu gelangen, ist der fehlbare Spieler bzw. Offizielle zu disqualifizieren. Zusätzlich erhält die nicht fehlbare Mannschaft einen 7-m-Wurf.
Dies gilt unabhängig von der konkreten Art der Wurfverhinderung, beispielsweise durch:
- Vergehen mit begrenztem körperlichem Einsatz,
- Störung der Wurfausführung,
- Abfangen oder Wegnehmen des Balles,
- Behinderung der Ballannahme,
- Nichtfreigabe des Balles.
Was gilt beim Abstandsvergehen?
Auch beim Nichteinhalten des vorgeschriebenen Abstandes ist entscheidend, ob die Wurfausführung tatsächlich verhindert bzw. aktiv gestört wird.
Das Nichteinhalten des Abstandes führt dann zu Disqualifikation und 7-m-Wurf, wenn der Wurf in den letzten 30 Sekunden nicht ausgeführt werden kann.
Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgt (siehe Regel 2:4 Abs. 1).
Die Schiedsrichter treffen ihre Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).
Wird das Spiel in den letzten 30 Sekunden wegen eines Vergehens unterbrochen, das nicht unmittelbar mit der Wurfvorbereitung oder der Wurfausführung zusammenhängt – beispielsweise wegen eines Wechselfehlers oder unsportlichen Verhaltens im Auswechselraum –, ist Regel 8:11a anzuwenden.
Auch wenn der Wurf bereits ausgeführt wird, kann Regel 8:11a zur Anwendung kommen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein zu nahe stehender Spieler den Wurf aktiv blockt und dadurch den Wurferfolg vereitelt oder den Werfer bei der Ausführung stört.
Allein die Tatsache, dass sich ein Abwehrspieler näher als drei Meter zum Werfer befindet, führt dagegen nicht automatisch zu einer Bestrafung. Entscheidend ist, ob der Spieler seine Position aktiv nutzt, um den Wurf zu blockieren oder beispielsweise einen Pass abzufangen.
Regeltechnische Bewertung
GELB 22 befindet sich bei der Ausführung des Anwurfs in der Anwurfzone und stört BLAU 8 aktiv bei der Wurfausführung.
Damit ist nicht entscheidend, dass BLAU 8 anschließend noch in der Lage ist, den Ball im Sprung zu werfen. Das Springen ist vielmehr eine Reaktion auf die aktive Störung durch GELB 22.
Die Voraussetzungen für die Anwendung von Regel 8:11a sind damit erfüllt.
Die Entscheidung der Schiedsrichter ist daher regeltechnisch korrekt:
Disqualifikation für GELB 22 plus 7-Meter-Wurf für BLAU.
Noch ein wichtiger Punkt
Selbst wenn die aktive Störung zeitgleich mit dem automatischen Schlusssignal erfolgt, ändert sich an der Entscheidung nichts.
Maßgeblich ist nicht die Frage, ob BLAU 8 den Anwurf ohne die Störung theoretisch oder praktisch noch hätte erfolgreich ausführen können.
Entscheidend ist vielmehr, dass GELB 22 durch sein aktives regelwidriges Verhalten die Wurfausführung des Gegners in den letzten 30 Sekunden verhindert bzw. wesentlich stört.
Genau für diese Situationen sieht Regel 8:11a die besondere Sanktion vor.
Die letzten 30 Sekunden – da kann viel passieren. Und genau deshalb kommt es auf die richtige Einordnung der Situation an.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.