Die letzten 30 Sekunden – da kann viel passieren

Wenn die Spieluhr 59:30 bzw. 69:30 oder 79:30 bei einer Verlängerung anzeigt, beginnt eine regeltechnisch besonders sensible Phase. Der Grundsatz „lex specialis vor lex generalis“ – die speziellere Regel geht der allgemeinen Regel vor – gewinnt hier besondere Bedeutung. Anhand der folgenden zwei Situationen wird deutlich, wie wichtig es ist, die unterschiedlichen Regelungen miteinander zu verknüpfen.

1. Situation – Team-Time-out in den letzten 30 Sekunden

Mannschaft WEISS ist im Angriff und erhält einen 7-m-Wurf. Die Spielzeit ist angehalten und steht bei 29:48 in der zweiten Halbzeit.

Spieler WEISS 26 führt den 7-m-Wurf nach Anpfiff aus. Der Torwart von SCHWARZ hält den Wurf und der Ball springt zurück ins Spielfeld. Während der Ball noch in Richtung der Spielfeldhälfte von WEISS fliegt, betätigt ein Mannschaftsoffizieller von SCHWARZ den Buzzer für das Team-Time-out.

Die Uhr bleibt bei 29:53 stehen. Der Ballbesitz wird WEISS zugeordnet. Da das Betätigen des Buzzers zunächst von niemandem wahrgenommen wird, läuft das Spiel weiter. Erst einige Sekunden später macht sich der Delegierte bemerkbar.

Regeltechnische Einordnung

Zunächst ist zu klären, ob SCHWARZ überhaupt ein Team-Time-out beantragen konnte.

Gemäß Erläuterung 3 kann ein Team-Time-out nur von der Mannschaft beantragt werden, die sich im Ballbesitz befindet. Dabei muss die beantragende Mannschaft zum Zeitpunkt des Signals des Zeitnehmers bzw. der Betätigung des Buzzers noch im Ballbesitz sein.

Ballbesitz kann dabei sowohl physisch als auch faktisch vorliegen.

Im vorliegenden Fall wurde der 7-m-Wurf von WEISS durch den Torwart abgewehrt. Der Ball befindet sich anschließend zwar noch nicht wieder unter der Kontrolle eines Spielers, fliegt bzw. rollt aber zurück ins Spielfeld.

Damit ist zunächst keine Mannschaft im physischen Ballbesitz. Der Ballbesitz wird jedoch der Mannschaft zugeordnet, die ihn zuletzt hatte – hier also WEISS.

SCHWARZ kann daher zu diesem Zeitpunkt kein Team-Time-out beantragen.

Da im konkreten Spiel der Buzzer für die Beantragung eines Team-Time-outs verwendet wird, ist zusätzlich das Reglement für elektronische Team-Time-outs zu berücksichtigen.

Was passiert bei einem inkorrekten Team-Time-out?

Da für den Betrachter zunächst nicht eindeutig ist, welcher konkrete Fall vorliegt, müssen die möglichen Konstellationen betrachtet werden.

Würde eine Mannschaft bei Ballbesitz des Gegners und ohne klare Torgelegenheit ein Team-Time-out beantragen, sieht das Reglement grundsätzlich vor:

  • progressive Bestrafung des Mannschaftsoffiziellen, der den Buzzer betätigt hat,
  • 7-m-Wurf für die Mannschaft in Ballbesitz,
  • Verlust eines Team-Time-outs für die Mannschaft, die das inkorrekte Team-Time-out verursacht hat.

Da sich die Situation jedoch in den letzten 30 Sekunden ereignet, kommt die besondere Regelung für diese Spielphase zur Anwendung.

Der verantwortliche Mannschaftsoffizielle der Mannschaft in Ballbesitz hat in diesem Fall die Möglichkeit, zwischen 7-m-Wurf und Ballbesitz (Freiwurf) zu wählen.

Gehen wir davon aus, dass SCHWARZ noch regulär ein Team-Time-out zur Verfügung hatte, wäre die korrekte Entscheidung daher:

  1. progressive Bestrafung des Mannschaftsoffiziellen von SCHWARZ,
  2. Wahlrecht für den verantwortlichen Mannschaftsoffiziellen von WEISS zwischen 7-m-Wurf und Ballbesitz (Freiwurf),
  3. SCHWARZ verliert ein Team-Time-out.

Was gilt bei einem unzulässigen Team-Time-out?

Theoretisch sind auch weitere Konstellationen denkbar, beispielsweise:

  • Beantragung eines vierten Team-Time-outs,
  • Beantragung eines zweiten Team-Time-outs in den letzten fünf Minuten,
  • Beantragung eines dritten Team-Time-outs in einer Halbzeit.

Diese Fälle sind im Reglement für elektronische Team-Time-outs gesondert geregelt.

Tritt ein solcher Fall jedoch in den letzten 30 Sekunden und bei Ballbesitz der gegnerischen Mannschaft auf, greifen die entsprechenden Sonderbestimmungen.

Dann lautet die Entscheidung:

  1. Disqualifikation mit Bericht gemäß Regel 8:10b für den Mannschaftsoffiziellen von SCHWARZ,
  2. Wahlrecht für den verantwortlichen Mannschaftsoffiziellen von WEISS zwischen 7-m-Wurf und Ballbesitz (Freiwurf),
  3. SCHWARZ verliert ein Team-Time-out.

Auch beim dritten Team-Time-out in einer Halbzeit ist der Verlust eines Team-Time-outs entsprechend zu berücksichtigen.


2. Situation – Verhindern der Wurfausführung in den letzten 30 Sekunden

Das Spiel wird – entgegen der korrekten Entscheidung aus Situation 1 – mit einem Freiwurf für SCHWARZ fortgesetzt.

Es sind noch sieben Sekunden zu spielen. Der Feldschiedsrichter gibt den Freiwurf frei.

Nach zwei Pässen entscheiden die Schiedsrichter bei 29:57 erneut auf einen Freiwurf für SCHWARZ.

Bei 29:58 nimmt Spieler WEISS 44 den Ball an sich und wirft ihn in Richtung des gegnerischen Tores.

Anschließend ertönt das Schlusssignal.

Nach Diskussionen bleiben die Schiedsrichter bei ihrer Entscheidung, den Freiwurf für SCHWARZ ausführen zu lassen. Eine Bestrafung gegen WEISS erfolgt nicht.

Der Freiwurf wird anschließend ausgeführt und von der Abwehr von WEISS geblockt. Danach ist das Spiel beendet.

Regeltechnische Einordnung

Bei spezifischem unsportlichem bzw. regelwidrigem Verhalten in den letzten 30 Sekunden ist zwischen zwei Situationen zu unterscheiden:

  • Der Ball ist nicht im Spiel – Regel 8:11a
  • Der Ball ist im Spiel – Regel 8:11b

Hier wurde durch die Entscheidung für einen Freiwurf der Ball zunächst aus dem Spiel genommen (der Ball ist nicht im Spiel).

Ist der Ball in den letzten 30 Sekunden nicht im Spiel und verhindert ein Spieler oder Offizieller die Wurfausführung des Gegners, wodurch diesem die Möglichkeit genommen wird, in eine Torwurfsituation oder eine klare Torgelegenheit zu gelangen, ist der fehlbare Spieler bzw. Offizielle zu disqualifizieren und der nicht fehlbaren Mannschaft ein 7-m-Wurf zuzusprechen.

Dies gilt unabhängig von der konkreten Art der Wurfverhinderung, beispielsweise durch:

  • Vergehen mit begrenztem körperlichem Einsatz,
  • Störung der Wurfausführung,
  • Abfangen oder Wegnehmen des Balles,
  • Behinderung der Ballannahme,
  • Nichtfreigabe des Balles.

Regeltechnische Bewertung

Spieler WEISS 44 nimmt den Ball an sich und wirft ihn weg.

Damit verhindert er die unmittelbare Ausführung des Freiwurfs durch SCHWARZ.

Die Voraussetzungen der Regel 8:11a sind damit erfüllt.

Die korrekte Entscheidung lautet daher:

Disqualifikation von Spieler WEISS 44 und 7-m-Wurf für die Mannschaft SCHWARZ.


Fazit

Die beiden Situationen zeigen eindrucksvoll, dass sich Regelverstöße und Fehlentscheidungen nicht gegenseitig „aufheben“.

Vielmehr muss jede Situation für sich regeltechnisch bewertet werden.

Gerade in den letzten 30 Sekunden ist es deshalb entscheidend, die verschiedenen Regelbereiche miteinander zu verknüpfen:

  • Wann liegt Ballbesitz vor?
  • Wer darf ein Team-Time-out beantragen?
  • Welche besonderen Bestimmungen gelten beim elektronischen Team-Time-out?
  • Welche Folgen hat ein inkorrektes Team-Time-out insbesondere in den letzten 30 Sekunden?
  • Wann ist Regel 8:11a bzw. 8:11b anzuwenden?
  • Wann führt ein regelwidriges Verhalten zu Disqualifikation und 7-m-Wurf?

Die letzten 30 Sekunden verlangen daher von allen Beteiligten – insbesondere von Schiedsrichtern, Zeitnehmern, Sekretären und Delegierten – ein besonders hohes Maß an Aufmerksamkeit und Regelkenntnis.

Denn: In den letzten 30 Sekunden kann viel passieren.