Quelle: DHB

Die korrekte Freiwurfausführung

Bereits am 01.08.2022 haben wir hier im Portal über die Ausführung eines Freiwurfs gesprochen. Hier wurde der Hinweis im Regelwerk (15:1) erklärt, dass sich der Werfer vor der Ausführung eines Wurfs (außer bei einem Abwurf) in einer aufrechten Position befinden muss, d. h. außer den Füßen darf kein anderer Körperteil Kontakt mit dem Boden haben.

Was im Video 1 geschieht

Mannschaft WEISS ist im Angriff. Die Schiedsrichter entscheiden dann auf Freiwurf für Mannschaft SCHWARZ. WEISS 34 legt den Ball nicht sofort nieder, so dass sich SCHWARZ 4 um den Ball bemühen muss. Nachdem er dann den Ball hat, führt der den Freiwurf im Sitzen aus und SCHWARZ 36 erzielt nach einem weiteren Pass ein Tor.

Was in Video 2 geschieht

Mannschaft WEISS ist im Angriff. Die Schiedsrichter entscheiden dann auf Freiwurf für Mannschaft SCHWARZ. SCHWARZ 4 bemüht sich um den Ball. Nachdem er dann den Ball hat, führt der den Freiwurf im Knien aus und SCHWARZ 44 erzielt ein Tor.

Video 2

 

 

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Zu Video 1

Der Hinweis im Regelwerk (15:1), dass der Werfer sich vor der Ausführung eines Wurfs (außer bei einem Abwurf) in einer aufrechten Position befinden muss, d. h. außer den Füßen darf kein anderer Körperteil Kontakt mit dem Boden haben, wurde hier nicht beachtet.

Auch dass der Spieler bei einer Entscheidung gegen seine Mannschaft den Ball sofort fallen lassen oder niederlegen muss, sodass er spielbar ist, wurde nicht geahndet. Das (bewusste) Nichtniederlegen des Balls (oder die Freigabe) hätte den Gegenstoß verhindert. Diese Unsportlichkeit wird als schwerwiegend angesehen und hat deshalb eine direkte Hinausstellung zur Folge, unabhängig davon, ob der betreffende Spieler zuvor eine Verwarnung erhalten hat (Regel 8:8).

Die korrekte Entscheidung wäre eine Hinausstellung gegen WEISS 34 gewesen und dann wäre auch der Freiwurf in einer aufrechten Position ausgeführt worden.

Zu Video 2

Auch hier wurde der Hinweis im Regelwerk (15:1) nicht beachtet.

Hier wäre die korrekte Entscheidung gewesen, die Ausführung des Freiwurfes zu korrigieren.

Fazit

Nicht alles, was man im TV sieht, ist richtig und sollte daher – bei falscher Regelanwendung – nicht gemäß dem Motto: „Die Schiedsrichter im Fernsehen haben es doch auch so gemacht“ nachgemacht werden.