Quelle: IMAGO/Jan Huebner
Die gelbe Karte – auch nach 46 Jahren nicht vergilbt
Im Strafenkatalog war die Verwarnung schon immer ein wesentliches Element des Schiedsrichters. Die Verwarnung gehörte damals mehr wie heute zum Maßnahmenkatalog eines jeden Schiedsrichters.
So ist in einem Regelheft aus den 20er Jahren unter dem Punkt „Die Spielrichter.“ 4. Absatz zu lesen: „Der Schiedsrichter hat in den Fällen bei denen ihm das Verhalten eines Spielers gefährlich zu werden erscheint, sowie bei rohem oder unangemessenem Verhalten das Recht, die Schuldigen zu verwarnen oder auszuschließen.“
Heute ist Gelbe Karte selbstverständlich und das sichtbare Zeichen für eine Verwarnung als angemessene Strafe bei Regelwidrigkeiten und unsportlichem Verhalten, die progressiv zu bestrafen sind. So steht es im aktuellen Regelwerk.
Blick in die Geschichte
Wie aber hat sich denn die Verwarnung von Spielern und Offiziellen entwickelt? In einer Rückschau soll dies kurz skizziert werden.
Interessant ist, um diesen Punkt voranzustellen, dass Offizielle erst 1972 ins Visier gerieten. Bis dato war immer nur von Spielern die Rede. „Der Schiedsrichter hat ebenfalls das Recht, einen Offiziellen, der sich auf dem Auswechselplatz befindet, zu verwarnen und zu disqualifizieren ...“ (hier Regel 18:12, „Das Handballspiel - Internationale Hallen- und Feldhandballregeln“ Deutscher Handball-Bund, Ausgabe 1. Juli 1973).
Bis in die erste Hälfte der 60er Jahre gab es zwar laut Regelwerk die Verwarnung, es gab aber weder ein Handzeichen, geschweige denn die Gelbe Karte.
Auch wenn es in den damaligen Regelheften nicht Expressis verbis stand, war nur das Wort "Verwarnung" auszusprechen.
Erst 1966 kam ein Kommentar ins Regelheft, der klarstellte „Wenn ein Spieler verwarnt wird, muss der Schiedsrichter das Wort Verwarnung aussprechen und einen Arm senkrecht hochhalten, damit sowohl Spieler als Zuschauer deutlich Kenntnis erhalten“ (hier Regel 18:6 Kommentar, „Das Handballspiel – Internationale Hallen- und Feldhandballregeln“ Deutscher Handball-Bund, Ausgabe 1967).
1972 wurde, neben der Erweiterung der Verwarnung auch für die Offiziellen, auch das Zeichen leicht abgewandelt „Wenn ein Spieler oder ein Offizieller verwarnt wird, muss der Schiedsrichter das Wort "Verwarnung" deutlich aussprechen und einen Arm senkrecht mit geballter Faust hochhalten, damit davon deutlich Kenntnis genommen werden kann“ (hier Regel 18:12 Kommentar, „Das Handballspiel – Internationale Hallen- und Feldhandballregeln“ Deutscher Handball-Bund, Ausgabe 1. Juli 1973).
Einzug der gelben Karte ins Regelheft
Im Regelheft in der Ausgabe von 1977 hieß es dann schließlich: „Wenn ein Spieler oder Offizieller verwarnt wird, müssen die Schiedsrichter deutlich sichtbar die gelbe Karte zeigen.“
Der Text wurde in den Jahren danach immer mal wieder leicht modifiziert. So heißt es in der Ausgabe von 1981 in Regel 18:2 „Wenn ein Spieler oder Offizieller verwarnt wird, ist dies vom Schiedsrichter durch Hochhalten der gelben Karte anzuzeigen.“
In der Ausgabe von 1985 stand es dann unter Regel 17:2 „Die Verwarnung ist dem Fehlbaren und dem Sekretär/Zeitnehmer vom Schiedsrichter durch Hochhalten der gelben Karte anzuzeigen.“
In der aktuellen Fassung heißt es nun unter Regel 16:2 „Die Verwarnung ist dem fehlbaren Spieler oder dem Offiziellen und dem Zeitnehmer/Sekretär durch Hochhalten der Gelben Karte anzuzeigen (Handzeichen Nr. 13).“
Die Verwarnung ist und bleibt Teil des Handballspiels
Die Verwarnung war schon von Beginn an Teil des Handballspiels. Auch wenn sich die Art und Weise des Aussprechens bzw. die Anzeige der Verwarnung im Laufe der Zeit weiterentwickelt hat, ist doch der eigentliche Sinn und Zweck unverändert, nämlich ein deutliches Signal an den Spieler oder Offiziellen, dass hier eine Grenze erreicht bzw. überschritten wurde und nachfolgend anders bestraft wird.
In einer Ausgabe von 1926 heißt es:
„Der Schiedsrichter hat in Fällen, in denen ihm das Verhalten eines Spielers gefährlich zu werden scheint, wie überhaupt bei unangemessenem Verhalten das Recht, die Schuldigen zu verwarnen oder auszuschließen.
Merke: Um dieser außerordentlich schwierigen dehnbaren Regel gerecht zu werden, muss sich der Schiedsrichter jeden Augenblick klar darüber sein, wie eigentlich ein anständiges Spiel verlaufen soll, nämlich der Spieler soll im Gegner stets den Menschen sehen, dessen Gesundheit ihm unantastbar ist und dem er sowie den eigenen Mitspielern und den Spielrichtern ritterlich zu begegnen hat.
Nicht nur die begangene rohe Tat ist als unangemessenes Verhalten anzusehen, auch die Handlung die roh erscheint und deren Ausführung der Schiedsrichter durch den Pfiff verhinderte. [...]
Dem Schiedsrichter bleibt überlassen, zu verwarnen oder sofort auszuschließen. Letzteres wird er nur bei Beleidigungen oder absichtlich rohem Spiel tun. Auch wie oft er verwarnen will, steht ihm frei, aber bei der dritten Verwarnung wird seine Geduld erschöpft sein. Am besten verbittet sich der Schiedsrichter vor dem Spiel jede laute Beurteilung seiner Entscheidungen und handelt von vornherein danach.“ (Quelle: Der Schiedsrichter – Lehre im Schiedsrichterwesen für Turnierspiele – von W. Braungardt - Zweite Ausgabe, Seite 36 Nr. 13)
Gleichwohl manche Begriffe oder Wortwahl nicht (mehr) in die heutige Zeit passen, sind aber dennoch viele Aussagen im vorgenannten Text im Kern noch heute gültig, richtig und wichtig.
Interessant ist, dass schon in den 20er Jahren von außerordentlich schwierigen dehnbaren Regeln gesprochen wurde und das "ritterliche" Verhalten von Spielern (jemandem mit sehr gutem Benehmen) wünscht man sich auch heute noch.
Fazit
Vom Alter her könnte man sagen, dass die Gelbe Karte in die Jahre gekommen ist. Aber sie ist immer noch ein wichtiges Werkzeug aus dem Strafenkatalog für die Schiedsrichter, auch wenn die Verwarnung im internationalen Bereich oder den Bundesligen eher begrenzt in der ersten Spielhälfte genutzt wird.
Dennoch sollte die Gelbe Karte weiterhin, aber verstärkt dem Sinn der aktuellen Regeln und Regelauslegung entsprechend eingesetzt werden.
Gelbe Karten sollen und dürfen nicht ohne Beachtung der Beurteilungskriterien einfach nur "abgearbeitet" werden.
Eine gegebene Verwarnung sollte bzw. darf nicht wirkungslos sein, sie muss mit einer Botschaft an die betroffene Mannschaft verbunden angezeigt werden.
Der gute Schiedsrichter weiß alle Möglichkeiten auszuschöpfen und arbeitet von Beginn des Spiels auch mit Hinweisen und Ermahnungen.
P.S.: Save the Date – 2027 feiert die Gelbe Karte ihren 50. Geburtstag.