Robert Schulze mit der Anzeige des Videobeweises (IMAGO/wolf-sportfoto)

Der Videobeweis

Zur Saison 2023/24 wird der Videobeweis in der LIQUI MOLY HBL eingeführt. Dieser bietet den Schiedsrichtern die Möglichkeit, Situationen unmittelbar auf einem Bildschirm anzusehen, wenn sie die Aktion nicht vollständig auf dem Spielfeld sehen konnten und vor dem Treffen einer Entscheidung nochmals überprüfen möchten. Dies betrifft insbesondere Schlüsselsituationen im Spiel, in denen die Schiedsrichter beschließen, sich zusätzlich zu ihrem Eindruck auf dem Spielfeld die Fernsehbilder anzusehen.

Ausschließlich die Schiedsrichter (im Falle 6, 10 und 11 auch die Delegierten) haben das Recht, den Videobeweis anzufordern und zu entscheiden.

Die jeweilige Situation, in denen der Videobeweis angefordert werden kann, sind wie folgt gem. der internationalen Hallenhandballregeln mit den DHB-Zusatzbestimmungen definiert:

  1. Situation: Tor/kein Tor
    Zur Bestimmung, ob der Ball die Torlinie völlig überquert hat (oder nicht).
  2. Situation: Tor/kein Tor
    Zur Bestimmung, ob die Zeit abgelaufen oder das Spiel unterbrochen worden ist, bevor (oder nach dem) der Ball die Torlinie vollständig überquert hat.
  3. Schwerwiegende und unfaire Aktionen
    Situationen ohne Ball, die außerhalb des Blickfelds der Schiedsrichter passieren.
  4. Situation: Disqualifikation (rote Karte)
    Schwerwiegende und unfaire Aktionen Situationen ohne Ball, die außerhalb des Blickfelds der Schiedsrichter passieren
  5. Situation: Konflikte auf dem Spielfeld
    Konfrontationen zwischen zwei (oder mehr) Spielern und die Schiedsrichter haben Zweifel daran, welche(r) Spieler zu bestrafen ist.
  6. Situation: Wechselfehler
    Der Fehler ist nicht eindeutig vom Tisch identifiziert worden.
  7. Situation: Simulation
    Wenn die Schiedsrichter ernsthafte Zweifel daran haben, ob ein Spieler progressiv bestraft werden sollte oder wenn ein Spieler versucht, die Schiedsrichter durch Simulation zu täuschen.
  8. Situation: Regel 8
    Wenn die Schiedsrichter ernsthafte Zweifel daran haben, ob eine 2-Minuten-Strafe oder eine Disqualifikation gemäß 8:5, 8:6, 8:9 oder 8:10 auszusprechen ist.
  9. Situation: Den Spielausgang verändernde Situationen in den letzten 30 Sekunden (gilt auch für Verlängerung)
    Wenn die Schiedsrichter ernsthafte Zweifel an einer 7-m-Entscheidung oder einem technischen Fehler eines Spielers haben, der ein Tor erzielt.
  10. Situation: Elektronisches Team-Time-out
    Im Falle einer technischen Fehlfunktion des elektronischen Team-Time-out-Systems, Ungewissheit des Delegierten oder der Schiedsrichter bezüglich der Mannschaft, die in Ballbesitz war, als der Buzzer betätigt wurde oder bei Zweifeln des Delegierten darüber, wer den Buzzer betätigt hat
  11. Situation: Sonstiges
    Im Falle einer Entscheidung, die einen Protest (Einspruch) nach sich ziehen kann

In der Saison 2023/24 haben lediglich die fett markierten Situationen (Punkt 2, 3, 4, 5, 7, 8, 9, 11) Gültigkeit. Bei Verfügbarkeit der technischen Voraussetzungen können die weiteren Anwendungsbereiche* (Punkt 1, 6, 10) genutzt werden. Die in diesem Abschnitt aufgezählten Anwendungsmöglichkeiten für den Videobeweis sind abschließend.

Einsprüche gegen die Anforderung des Videobeweises und die durch die Schiedsrichter oder den Delegierten getroffenen Tatsachenentscheidung sind unzulässig.

Offizielle und/oder Spieler fordern den Videobeweis

Das Fordern des Videobeweises (gemeint ist das Zeigen des Zeichens) durch Spieler oder Offizielle wird als unsportliches Verhalten bewertet und soll durch die Schiedsrichter/Delegierte konsequent sanktioniert (progressiv bestraft) werden. 

Ablauf vor und während des Spiels

In den Fällen, in denen die Schiedsrichter den Videobeweis anfordern wollen, unterbrechen sie das Spiel durch ein Time-Out. Die Schiedsrichter geben in der Folge ein Signal und zeigen das Zeichen für den Videobeweis an, um alle Beteiligten zu informieren, dass die Situation mittels Videobeweis überprüft wird.

Die Schiedsrichter besprechen sich mit den Delegierten und erklären den Grund für die Nutzung des Videobeweises. Ist die Nutzung des Videobeweises gemäß Regeln in dieser Situation nicht erlaubt, muss der Delegierte eingreifen.

Grundsätzlich soll im Falle des durch die Schiedsrichter angeforderten Videobeweises die zu überprüfende Spielsituation durch beide Schiedsrichter bewertet werden, sie treffen anschließend eine gemeinsame Entscheidung.

Während der Entscheidungsfindung halten sich beide Schiedsrichter am VAR-Operatorplatz auf, während der Delegierte die Spieler und Mannschaftsoffiziellen kontrolliert. 

Eine bereits vor dem Videobeweis getroffene Entscheidung der Schiedsrichter kann nach dessen Einsatz nur dann korrigiert werden, wenn das Spiel zuvor noch nicht fortgesetzt wurde. 

Wenn der Videobeweis kurz vor oder am Ende einer Halbzeit angefordert wird, müssen die Schiedsrichter beide Mannschaften auf dem Spielfeld halten, bis eine Entscheidung auf Grundlage des Videobeweises getroffen wurde.

Nach Überprüfung per Videobeweis kann die Entscheidung der Schiedsrichter nur getroffen (oder korrigiert) werden, wenn der Videobeweis klare und aussagekräftige visuelle Beweise liefert. Sind die Schiedsrichter nicht in der Lage, eine Entscheidung zu treffen, weil der Videobeweis nicht aussagekräftig ist, müssen sie eine Entscheidung aufgrund der von ihnen beobachteten Tatsachen treffen.

Die Überprüfung per Videobeweis ist so schnell wie möglich durchzuführen. 

Es dürfen sich ausschließlich die Schiedsrichter, der/die Delegierten und der VAR-Operator am VAR-Operatorplatz aufhalten.

Für nicht autorisierte Personen ist dies nicht erlaubt. Der notwendige Schutz für die Schiedsrichter, die Delegierten und den VAR-Operator ist durch einen Ordnungsdienst bzw. ausreichendem Sicherheitsabstand zu den Zuschauern zu gewährleisten.

Nach Ende der Überprüfung per Videobeweis haben die Schiedsrichter die Entscheidung den verantwortlichen Mannschaftsoffiziellen beider Mannschaften, dem Kampfgericht und den Zuschauern in der Halle klar zu kommunizieren.

Die Delegierten und die Schiedsrichter müssen dem Grundsatz möglichst weniger Spielunterbrechungen folgen.

Notwendige Vorbereitungen 

Der Heimverein ist für die Sicherstellung der Rahmenbedingungen verantwortlich, um einen reibungslosen Ablauf zur Nutzung des VAR-Systems sowie des Live-Videoanalyse-Tools zu gewährleisten. 

Zur Nutzung des Videobeweises wird die entsprechende technische Ausstattung an einem gesondert auszuweisenden VAR-Operatorplatz - bestenfalls hinter dem Kampfgericht bzw. an einem im Vorfeld abgestimmten Platz in der Arena - eingerichtet.

Der VAR-Operatorplatz wird von einem oder mehreren Mitarbeitenden des Vereins betreut. Hierzu zählen u. a. Auf- und Abbau, Verkabelung, enger Austausch mit Aufnahmeleitung und Schiedsrichtern. Die Bedienung des Systems erfolgt über den vom Heimverein gemeldeten VAR-Operator. Die Schiedsrichter kommunizieren dem VAR-Operator, welche Kameraperspektiven sie angezeigt bekommen möchten. Außerhalb des konkreten Einsatzes des Videobeweises hat nur der VAR-Operator Zugang zum VAR-Operatorplatz.

Der Heimverein hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Platz mit ausreichend Platz und der notwendigen Abtrennung zu Zuschauern, Mannschaften und weiteren Personen ausgestattet ist. Alternativ kann hierfür auch entsprechendes Sicherheitspersonal verantwortlich sein.

Technische Probleme

Im Falle von technischen Fehlfunktionen mit dem VAR-System werden die Mannschaftsoffiziellen bei nächstmöglicher Gelegenheit durch den/die Delegierten entsprechend informiert. Im Falle von einzelnen Kameraausfällen darf der Videobeweis weiterhin eingesetzt werden. Im Falle eines Systemausfalls sind der/die Delegierten (durch den VAR-Operator) und die Schiedsrichter (durch den/die Delegierten) umgehend zu informieren, sodass der Videobeweis nicht herangezogen werden kann.

Während der ersten Spiele in der LIQUI MOLY HBL gab es schon technische Probleme, die dazu führten, dass der Videobeweis nicht zur Verfügung stand. Wie genau zu verfahren ist, wird nachfolgend erläutert:

Fall 1 – Die Technik steht von Beginn an nicht zur Verfügung

Dann wird der Videobeweis für dieses Spiel nicht genutzt (auch dann, wenn der VAR-Operator das Problem während des Spiels lösen könnte).

Fall 2 – Ausfall der Technik während des Spiels

Der VAR-Operator versucht alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten das System umgehend wieder in Betrieb zu bringen. Gelingt dies in einer überschaubaren Zeit, dann kann es genutzt werden. Sollte dies nicht gelingen, dann kann der Videobeweis ab diesem Zeitpunkt nicht mehr genutzt werden, selbst wenn die Technik mit Verzögerung später doch wieder funktionieren würde.

Fall 3 – Ausfall einzelner Kameras

Die Technik wird auf jeden Fall trotzdem genutzt. Sollten Kamera 1 und 2 (siehe TV-Kamerastandards) ausfallen, wird der Videobeweis nicht mehr genutzt (Vorgehensweise wie im Fall 2).

TV-Kamerastandards

Die TV-Kamerastandards sind von DYN definiert. Der Hostbroadcaster erstellt ein Basissignal aller Liga-Spiele mindestens als Level 1 (Kamerastandard 2+2). Bei ausgesuchten Spielen erweitert der Hostbroadcaster den Kamerastandard um eine weitere Kamera auf Level 2 (Kamerastandard 3+2). Ausgewählte Topspiele werden als Level 3 (Kamerastandard 5+2) produziert (siehe u.a. Grafiken).

Videobeispiel 1

 

Auf Rechtsaußen passiert eine Aktion: Spieler BLAU 14 zieht deutlich mehrfach am Trikot, daraufhin stößt WEISS 7 ihn deutlich um. Die SR*innen unterbrechen das Spiel durch ein Time-Out. Die SR*innen geben in der Folge ein Signal und zeigen das Zeichen für den Videobeweis an, um alle Beteiligten zu informieren, dass die Situation mittels Videobeweis überprüft wird.

Die Schiedsrichter besprechen sich dann mit den Delegierten und erklären den Grund für die Nutzung des Videobeweises.

Der Delegierte gibt die Überprüfung frei, da mehre Berechtigungsgründe vorliegen: Situation 3 (Schwerwiegende und unfaire Aktionen) sowie Situation 6 (Regel 8).

Nach Sichtung VAR entscheiden die SR*innen richtig auf DoB gegen 7 weiß – es fehlt allerdings die Hinausstellung für BLAU 14 für die Provokation.

Videobeispiel 2

 

Mannschaft WEISS erzielt kurz vor Ende der Halbzeit ein Tor. Mannschaft BLAU führt schnell den Anwurf aus. WEISS 4 fängt den Ball regelgerecht ab und startet einen Gegenstoß. Bei ca. 11 Meter setzt WEISS 4 zum Torwurf an und der Ball landet im Tor. Das automatische Signal ertönt. Frage: Tor oder kein Tor? Dies wäre gemäß den Regularien eine Situation (Situation 2: Tor/kein Tor) zur Nutzung des Videobeweises, um zu bestimmen, ob die Zeit abgelaufen ist, bevor (oder nach dem) der Ball die Torlinie vollständig überquert hat.

Dies war aber für die SR*innen nicht möglich, da bereits vor dem Spiel bekannt war, dass in dem VAR-Videos nicht die Spielzeit eingeblendet sein wird (in derartigen Fällen ist aber zwingend die Einbindung der Spielzeit in das VAR-System notwendig). Daher war auf den Wurf zur Pause von WEISS 4 nur nach eigener Wahrnehmung zu reagieren und nicht der VAR aufrufbar. Also lag aus technischen Gründen hier keine Berechtigung zur Forderung des VAR durch die SR*innen vor.

Fazit

Nach der problemlosen Einführung der Buzzer-Technologie folgt nunmehr der nächste logische Schritt, gleichwohl noch nicht gleich alle möglichen Funktionen genutzt werden können.

Der Videobeweis gehört – trotz der anfänglichen technischen Herausforderungen – zur Zukunft im Handball.

Daher sollte man Zuschauer nicht verwundert sein, warum in dieser Saison in bestimmten Spielen oder Situationen der Videobeweis nicht genutzt wird/werden kann.