Anders als z. B. in Österreich werden es die Hallensprecher in Deutschland – hier Jens Zimmermann – nicht erleben, dass sie mit am Zeitnehmertisch sitzen dürfen. (Foto: imago images/wolf-sportfoto)
Der Hallensprecher sitzt am Zeitnehmertisch ...
In den Durchführungsbestimmungen aller deutschen Ligen finden sich daher entsprechende Passagen. Manchmal wird ausgeführt, wer sich am „Zeitnehmertisch“ (die im Regelwerk in Abbildung 1 zur Regel 1 verwendete Bezeichnung) aufhalten darf, manchmal wird dem Hallensprecher ausdrücklich untersagt, am Zeitnehmertisch Platz zu nehmen. So steht es auch in der Richtlinie für die Durchführung von Spielen der Lizenzligen (DFO): „Ein Hallensprecher ist einzusetzen. Dieser darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen.“ Hinzuzufügen wäre aus regeltechnischer Sicht allerdings noch, dass auch ein Aufenthalt des Hallensprechers in den beiden Auswechselräumen untersagt ist (siehe auch Regel 4:2 Abs. 3).
Die ausführlichen Bestimmungen der HBL und der HBF zum Thema Hallensprecher und Beschallung zeigt Info 1 unten im Kasten. Sie beinhalten u. a. erlaubte und nicht gestattete Verhaltensweisen des Hallensprechers sowie eine mögliche Konsequenz bei Nichtbefolgung.
Info 1: Hallensprecher und Beschallung
Ein Hallensprecher ist einzusetzen. Dieser darf nicht am Zeitnehmertisch sitzen. Bei den Durchsagen haben unsportliche Äußerungen und/oder unsportliches Verhalten zu unterbleiben. Hierunter fallen insbesondere:
- Jede Kommentierung von Schiedsrichterentscheidungen.
- Jede Durchsage während des laufenden Spiels, außer Torschütze, Assists und Spielstand sowie
- jede Musikeinspielung; hierunter fallen z. B. Musikfanfaren, Trompeten-Soli während des laufenden Spiels (ausgenommen ist die Zeit zwischen Torerfolg und maximal 7 Sekunden nach Wiederanpfiff).
Auf Torhüterparaden sowie Torhüter und Werfer beim 7 m darf während des Spiels hingewiesen werden. Unter anderem können stimmungsfördernde und das Publikum motivierende, aber faire Durchsagen und Musikeinspielungen für die Dauer erfolgen, wenn die Spielzeit angehalten ist.
Eine Nichtbefolgung kann zur Ablösung durch die Schiedsrichter oder den Delegierten führen.
Der Einsatz von Vuvuzelas sowie druckgasbetriebenen Lärminstrumenten ist nicht gestattet und vom Heimverein zu unterbinden.
Die mit dem TV-Vertragspartner vereinbarten Grenzwerte für die Hallenbeschallung (s. TV-Pflichtenheft), die eine reibungsfreie TV-Produktion und Übertragung ermöglichen, müssen eingehalten werden. Ihre Einhaltung wird durch den Technischen Delegierten überwacht.
Andere Länder – andere Sitten
Dieses bekannte Sprichwort trifft auch auf die Regelungen zum Thema Hallensprecher zu. In den Durchführungsbestimmungen des Österreichischen Handballverbandes (ÖHB) findet sich zum Beispiel folgende Bestimmung: „Am Zeitnehmertisch nehmen lediglich der Zeitnehmer, Sekretär und Delegierte sowie der Hallensprecher Platz.“
Dabei ist es im Spielbetrieb des Wiener Handballverbandes (WHV) offensichtlich auch gestattet, dass die Funktion des Hallensprechers bei Bedarf in Personalunion vom Zeitnehmer wahrgenommen wird. Nur so erklärt sich die nachfolgende Regelfrage, die den Schiedsrichtern dieses Verbandes zu Schulungszwecken gestellt wurde (Zitat):
Der Delegierte „D“ ist bei einem WHV Spiel als technischer Delegierter eingesetzt. Neben „D" sitzt die Zeitnehmerin „G“. „G“ übt nicht nur die Funktion des Zeitnehmers aus, sondern sie bedient auch das Hallenmikrofon. In der 22. Minute der 1. HZ wird durch die Schiedsrichter ein Stürmerfoul gegen Mannschaft A gepfiffen. Während sich Mannschaft A noch über die getroffene Entscheidung beschwert, führt die Mannschaft B schnell den Freiwurf aus. Der Trainer der Mannschaft A beschwert sich inzwischen ebenfalls über die getroffene Entscheidung. Der Delegierte „D“ möchte den Offiziellen beruhigen, neigt sich über den Richtertisch und versucht, die Aufmerksamkeit des Trainers auf sich zu lenken, indem er die Geräusche „KSSKSS, KSSKSS" von sich gibt. Leider übersieht der Delegierte „D“, dass die Zeitnehmerin „G“ vergessen hat, das Mikrofon abzudrehen. Daher sind die Geräusche „KSSKSS, KSSKSS“ in der relativ leeren Halle für alle Beteiligten sehr laut und störend wahrnehmbar. Der Spieler B5, der gerade Gegenstoß rennt und sich allein vor dem Tor der Mannschaft A befindet, bricht aufgrund der akustischen Störung seine Aktion ab. Auch die anderen Spieler sowie der Tormann A1 bleiben verdutzt stehen. Wie wird das Spiel regeltechnisch richtig fortgesetzt?
a) Rote Karte für den Delegierten „D“
b) Tor für Mannschaft B
c) Freiwurf für Mannschaft B auf der 9-Meter-Linie der Mannschaft A
d) Gelbe Karte für die Zeitnehmerin „G“
e) 7-Meter-Wurf für Mannschaft B
f) Freiwurf für Mannschaft B auf der Stelle des gepfiffen Stürmerfouls
Die Transformation
Obwohl die zitierte Regelfrage in unserem nationalen Verband aufgrund der geltenden Durchführungsbestimmungen auf den ersten Blick wenig Sinn ergibt, können aus ihr dennoch zwei Regelaspekte transformiert werden, die es Wert sind, regeltechnisch analysiert zu werden:
- Wie ist das Spiel fortzusetzen, wenn eine Aktion vom Zeitnehmertisch, die nicht mit einem Pfiff verbunden ist, zu den oben beschriebenen Irritationen der Spieler und damit zur Unterbrechung des Spiels führt?
- Welche Maßnahmen/Sanktionen können die Schiedsrichter gegenüber Sekretär und Zeitnehmer sowie gegebenenfalls gegenüber dem technischen Delegierten ergreifen?
Spielfortsetzung
Zunächst sollten die Schiedsrichter bei derart offensichtlichen Irritationen aller Beteiligten das Spiel mit Time-out (3 kurze Pfiffe und Handzeichen 16) unterbrechen. Hierdurch wird nicht nur die Spielzeituhr zeitnah angehalten; es werden auch weitere denkbare regelwidrige Verhaltensweisen (insbesondere Zeit-, Prell- oder Schrittfehler des ballführenden Spielers) vermieden, die zu neuerlichen Regelproblemen führen könnten.
Wird ein Spiel durch einen unberechtigten Pfiff während einer klaren Torgelegenheit unterbrochen, ist gemäß Regel 14:1b auf 7-m-Wurf zu entscheiden. Dies gilt sogar, wenn die klare Torgelegenheit durch einen Pfiff aus dem Zuschauerbereich vereitelt wird (siehe Regel 14:1c).
An dieser Stelle muss unbedingt darauf hingewiesen werden, dass durch die Schiedsrichter keine unberechtigten Pfiffe erfolgen können. Allenfalls kann durch einen Pfiff des Schiedsrichters ein bestehender Vorteil der ballführenden Mannschaft unglücklicherweise abgepfiffen werden.
Die weitere Analyse der Fragestellung führt zur IHF-Erläuterung 7. Sie gibt weitere Hinweise zu regeltechnischen Lösungen für die Fälle, bei denen das Spiel durch den Zeitnehmer oder einen anwesenden Delegierten unterbrochen wird. In den Bestimmungen dieser Erläuterung ist zwar nicht explizit von einem Pfiff die Rede, der zur Unterbrechung des Spiels erforderlich wäre, es wird aber immer eine gewollte Spielunterbrechung beschrieben. Selbst dann, wenn sie eine bestehende klare Torgelegenheit vereitelt.
Wenn der Anlass, der die Spieler auf der Spielfläche dermaßen irritiert, dass sie jegliche Spielhandlung einstellen, zwar vom Zeitnehmertisch kommt, aber keine gewollte Spielunterbrechung sein sollte, können diese Regelbestimmungen nicht angewandt werden.
Was in diesen Fällen bleibt, sind die Bestimmungen der Regel 13:4 (Spielunterbrechung ohne Vorliegen einer Regelwidrigkeit), die als Spielfortsetzung allerdings nur einen Freiwurf vorsehen. Der Freiwurf wird in diesen Fällen an der Stelle ausgeführt, an der sich der Ball bei Spielunterbrechung befand. Zu beachten sind allerdings auch die Bestimmungen der Regel 13:6, die den eigenen Torraum und den Raum zwischen Freiwurf- und Torraumlinie der gegnerischen Mannschaft als Ausführungsort ausschließen.
Eine Zusammenfassung zur Fragestellung der regelgerechten "Spielfortsetzung" im Allgemeinen und speziell zur zitierten Regelfrage bieten Info 2a bis 2c.
Info 2a: Wer darf das Spiel unterbrechen?
Zur Unterbrechung des Spiels sind berechtigt:
- die Schiedsrichter (Regelverstöße; 17:5, Abs. 2),
- der Zeitnehmer und der Delegierte bei Wechselfehler (Erläuterung 7A),
- der Zeitnehmer und der Delegierte aus anderen Gründen im Auswechselraum (Erläuterung 7B.)
Die Unterbrechung erfolgt durch einen Pfiff (siehe beispielsweise Regel 17:6 und 17:7 bezüglich Schiedsrichter; Erläuterung 3, TTO bezüglich Zeitnehmer/Delegierter). Anstelle des Pfiffs kann bei einer Unterbrechung durch den Zeitnehmer auch das akustische Signal der Zeitmessanlage dienen. Das Anhalten der Spielzeituhr oder Geräusche in der Halle stellen noch keine Unterbrechung dar, sondern geben den Schiedsrichtern (dem Zeitnehmer, dem Delegierten) bei Bedarf Anlass, das Spiel zu unterbrechen.
Info 2b: Gründe für die Unterbrechung und die jeweilige Spielfortsetzung
Nach jeder Unterbrechung haben die Schiedsrichter (ggf. neben der Entscheidung über persönliche Strafen) immer auch über die Spielfortsetzung zu entscheiden. Es gibt folgende Möglichkeiten:
| Unterbrechungsgrund | Spielfortsetzung |
| Regelverstoß nach 13:1a, b | Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft |
| Regelverstoß nach 14:1a | 7-m-Wurf |
| Unberechtigter Pfiff bei klarer Torgelegenheit (14:1b) | 7-m-Wurf |
| Eingreifen einer nicht am Spiel beteiligten Person bei klarer Torgelegenheit (14:1c) | 7-m-Wurf |
| Vergehen in den letzten 30 Sekunden (8:10c, 8:10d) | 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft |
| Unterbrechung infolge „höherer Gewalt“ bei klarer Torgelegenheit (14:1, letzter Absatz) | 7-m-Wurf |
| Unterbrechung ohne Vorliegen einer Regelwidrigkeit (13:4) | Freiwurf für die zuletzt ballbesitzende Mannschaft |
Info 2c: Schlussfolgerungen für den zitierten Regelfall
- Die Geräusche des Delegierten stellen keine Unterbrechung des Spiels dar. Sie sind, wie andere äußere Einflüsse, allenfalls als Störung einzustufen.
- Bei nicht hinnehmbaren störenden Einflüssen unterbrechen die Schiedsrichter das Spiel wie oben beschrieben und geben Time-out.
- Die Schiedsrichter entscheiden über die Fortsetzung des Spiels anhand der folgenden Kriterien:
– Ein Regelverstoß einer Mannschaft (13:1, 14:1a) liegt nicht vor.
– Ein unberechtigter Pfiff (14:1b) liegt nicht vor – die Schiedsrichter haben das Spiel in der vorliegenden Situation bewusst unterbrochen.
– Eine Einflussnahme durch eine nicht am Spiel beteiligte Person (14:1c) liegt nicht vor – der Delegierte ist Bestandteil des Spiels (Eintrag auf Spielformular).
– Ein Fall „höherer Gewalt“ (14:1, letzter Absatz) liegt nicht vor.
– Die Situation, in der sich der angreifende Spieler (und andere auf der Spielfläche befindliche Spieler) gestört fühlte, kann lediglich als Unterbrechung ohne Vorliegen einer Regelwidrigkeit eingestuft werden.
– Das Spiel ist mit Freiwurf für die angreifende Mannschaft am Ort, an dem sich der Ball bei Abpfiff befand, aber außerhalb der gegnerischen 9-m-Linie, wieder aufzunehmen.
Sanktionsmöglichkeiten
Insbesondere die Lösungsangebote, die der zitierten Regelfrage angehängt sind, führen zur grundsätzlichen Frage: Sind Maßnahmen bzw. Sanktionen seitens der Schiedsrichter gegenüber Sekretär, Zeitnehmer oder gar dem technischen Delegierten möglich und welche könnten das sein?
Zuvor jedoch der Hinweis, dass es sich bei Schiedsrichtern, Zeitnehmer, Sekretär und – soweit eingesetzt – dem technischen Delegierten um ein Team handelt, das im Rahmen ihrer jeweiligen Aufgabenstellung gemeinsam für einen fairen, ordnungsgemäßen und regelgerechten Spielablauf Verantwortung trägt. In diesem Team gilt es, sich gegenseitig zu unterstützen und bei auftretenden Problemen zunächst miteinander zu kommunizieren, um eine schnelle und wirksame Lösung zu finden.
Sollte es seitens der Schiedsrichter dennoch einmal notwendig sein, einen Schritt weiter zu gehen, muss unbedingt die Stellung und der Status von Zeitnehmer, Sekretär und technischem Delegierten beachtet werden. Für alle drei gilt – obwohl im Spielbericht eingetragen –, dass sie nicht zu dem Personenkreis zählen, auf den die Regelungen der progressiven Bestrafung angewendet werden können.
Außer einem schriftlichen Bericht im Spielprotokoll, mit dem das fehlerhafte Verhalten für die spielleitende Stelle verständlich beschrieben wird, gibt es bei Zeitnehmer und Sekretär auch noch die ultimative Maßnahme einer Entbindung vom Amt im laufenden Spiel. Danach übernimmt die jeweils verbleibende Person beide Aufgaben. Sollte der Worst Case eintreten, weil beide Personen von ihren Aufgaben entbunden werden, müssten die Schiedsrichter diese Aufgaben zusätzlich übernehmen.
Eine Entbindung des technischen Delegierten von seinen Aufgaben durch die Schiedsrichter ist in den entsprechenden Richtlinien nicht vorgesehen. Anders als Zeitnehmer und Sekretär, die als Gehilfen der Schiedsrichter eingeordnet werden, ist der technische Delegierte berechtigt, Anordnungen zu treffen, die für die Durchführung des Spiels zweckdienlich sind. Er übernimmt damit eine Position mit eigenständigen Aufgaben, von denen er von den Schiedsrichtern im Spiel nicht entbunden werden kann.
Fazit
Obwohl die eingangs für die Wiener Schiedsrichterkollegen gedachte Regelfrage zunächst keinen rechten Bezug zur bundesdeutschen Handballsituation aufwies, konnten ihr zwei regeltechnische Fragestellungen entnommen werden, die auch für unsere Schiedsrichter*innen von Interesse sind. Auch wenn die aufgezeigten Fragestellungen nur selten auftreten, ist es doch wichtig, die einschlägigen Bestimmungen der Regeln und Richtlinien zu kennen, um eine regelgerechte Entscheidung treffen zu können.