Quelle: DHB

Der erlaubte und der nicht erlaubte Körperkontakt

Erkennt der Schiedsrichter eine Regelwidrigkeit, sollte er für die Beurteilung, ob neben der Entscheidung über die Spielfortsetzung eine persönliche Strafe auszusprechen ist, zunächst immer die vier allgemeinen Kriterien prüfen (Stellung, Körperteil, Intensität, Auswirkung – Regel 8:3).

Wichtig: Diese müssen in ihrem Zusammenwirken beurteilt werden! Zusätzlich ist dabei immer auch die konkrete Spielsituation zu beurteilen. So ist z. B. relevant, ob die Regelwidrigkeit gegen einen Spieler begangen wird, der gerade eine klare Torchance hat, sich im Sprung befindet oder sich bei einem Gegenstoß in hohem Tempo bewegt.

Der Schiedsrichter muss bei Zweikämpfen im Verhalten gegenüber dem Gegenspieler beurteilen, ob es sich um eine regelkonforme Aktion (8:1) oder um eine Regelwidrigkeit nach Regel 8:2 handelt, die bei erstmaliger Ahndung normalerweise keine persönliche Strafe nach sich zieht oder der progressive Strafenkatalog (Verwarnung, direkte Hinausstellung, Disqualifikation ohne und mit schriftlichem Bericht) zur Anwendung kommt (Regel 8:3 bis 8:6).

Im heutigen Pfiff der Woche ein Beispiel.

Was im Video geschieht

Mannschaft ROT ist im Angriff. ROT 2 geht zunächst an der vorgezogenen Abwehrspielerin BLAU vorbei und setzt bei ca. 8m zum Sprungwurf an. Die Abwehrspielerin steht leicht versetzt in einer frontalen Grundposition und nimmt mit beiden Armen und Händen Kontakt zur Gegenspielerin auf. ROT 2 kann zwar aufs Tor werfen, fällt dabei jedoch unkontrolliert zu Boden. Der Schiedsrichter entscheidet nur auf Freiwurf für Mannschaft ROT. 

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Merkmale des heutigen Angriffsspiels sind schnelle Passfolgen, verbunden mit Positionswechseln und dynamischen Vorwärtsbewegungen der Angriffsspieler, insbesondere der Ballbesitzer. In der Regel hat hier ein mit Ball in Richtung eines Gegenspielers laufender oder springender Angreifer (nach Ballannahme in torgefährlicher Vorwärtsbewegung) ein wesentlich höheres Aktionstempo. 

Dürfte der Abwehrspieler nicht gemäß Regel 8:1b Körperkontakt aufnehmen, um diesen Bewegungsvorsprung aufzufangen, wäre er bei schnellen Richtungswechseln und Täuschungen des Angreifers in vielen Situationen chancenlos. 

Wichtig ist immer, dem Abwehrspieler regelgerechtes Verhalten zuzugestehen! Allerdings unterliegt der erlaubte Kontakt regeltechnischen Einschränkungen, die sich aus der Regel 8:2 ergeben. Diese Einschränkungen bedeuten, dass das regelgerechte Abwehrverhalten sehr technikorientiert ausgeführt werden muss und entsprechend anspruchsvoll ist, sonst ergeben sich rasch nahtlose Übergänge zu Regelwidrigkeiten (8:2).

Regel 8:2 führt Regelwidrigkeiten auf, die normalerweise keine persönlichen Strafen nach sich ziehen, sondern generell nur mit einem Freiwurf für den Gegner geahndet werden, also ohne persönliche Sanktionen von Spielern. Regel 8:2 verweist aber auch ausdrücklich auf die Beurteilungskriterien in Regel 8:3!

Angreifer mit Ball haben in der Vorwärtsbewegung in der Regel eine höhere Dynamik als ihre Gegenspieler. Daher dürfen die Abwehrspieler in Zweikämpfen Arme und Hände als "Stoßdämpfer" einsetzen. 

Regel 8:1b gibt vor, wie die Abwehrspielerin ihre Arme und Hände bei Aufnahme des Körperkontakts benutzen darf. Die Armtechnik ist nach dem Regeltext eine passive.

Mit angewinkelten Armen soll Gegendruck am Körper/Wurfarm des Ballbesitzers erzeugt werden. Arme und Hände haben also die Funktion eines Distanzhalters und "Stoßdämpfers", d. h., mit der beschriebenen Armtechnik soll in erster Linie die höhere Aktionsgeschwindigkeit des in der Vorwärtsbewegung befindlichen Angreifers ausgeglichen werden. 

Zur Situation im Video

Stellung/Position

Die Abwehrspielerin BLAU agiert zunächst überwiegend aus einer frontalen Grundposition heraus. Sie nimmt von vorne Kontakt mit der Angreiferin auf, indem sie ihre Arme und Hände benutzt.

Körperteil

Arme und Hände sollen i.d.R nur einen – passiv gedachten – Gegendruck erzeugen. Hier wird aber in der Folge weiter mit dem linken Arm gegen die im Sprung befindliche Angreiferin oberhalb des Körperschwerpunktes gedrückt/leicht gestoßen. Der linke Arm der Abwehrspieler ist sichtlich gestreckt.   

Intensität

Diesbezüglich ist vor allem der Kommentar zu Regel 8:5 maßgebend: Oft reichen Vergehen mit geringem Körperkontakt (z. B. ein kurzer Stoß) aus, um einen springenden Gegenspieler so zu destabilisieren, dass er unkontrolliert zu Boden stürzt – eine häufige Ursache für schwere Verletzungen. 

Außerdem – auch dies wird in den Kriterien aufgeführt – kann sich der Spieler, da er sich im Sprung befindet und die Foulabsicht oft nicht wahrnimmt, nicht rechtzeitig schützen.

Auswirkung

Die Angriffsspielerin verliert im Sprung die Körperkontrolle und es liegt trotz geringer Intensität des Vergehens eine Gesundheitsgefährdung vor. ROT 2 stürzt unkontrolliert – ohne sich mit den Füßen abfangen zu können – unmittelbar mit dem Rücken auf den Boden. Unabhängig ob sich hier die Spielerin verletzt oder nicht, müssen die Schiedsrichter die fehlbare Spielerin konsequent disqualifizieren.

Fazit

Eine frontale Grundposition des Abwehrspielers ist noch lange keine Gewähr dafür, dass sein Abwehrverhalten auch insgesamt regelgerecht ist! 

Körperkontakt mit angewinkelten Armen ist hier für die Schiedsrichter ein wichtiges Kriterium.

Anmerkung 

Die Körpersprache des FSR ist unglücklich. Mit der Bewegung ins Hohlkreuz signalisiert er, dass die Angreiferin aufgrund ihrer Haltung verantwortlich ist. Damit verkennt er den Stoß der Abwehrspielerin als Ursache für den Sturz.