Quelle: DHB

Zusammenprall beim Gegenstoß: Der Torwart trägt die Verantwortung

Wenn der Torwart den Torraum verlässt, um im Feld einen langen Pass zu einem Spieler abzufangen, besteht die Gefahr eines Zusammenpralls der beiden (meist) mit hohem Tempo aufeinander zulaufenden Spieler. Anhand der heutigen Beispiele soll nochmals verdeutlicht werden, was die Situation so gefährlich macht, welcher Kontakt aber auch ausreichend sein kann, welche Strafe auszusprechen ist und wie eine mögliche Spielfortsetzung ist.

Beispiel 1

Mannschaft WEISS ist im Angriff und verliert den Ball. Der Ball gelangt in den Torraum und der Torwart von Mannschaft ROT nimmt ihn auf und führt den Abwurf mit einem langen Pass zu seinem gegenstoßlaufenden Spieler ROT 6 aus. Torwart WEISS 25 hat seinen Torraum verlassen und es kommt zum Kontakt mit ROT 6 infolgedessen er ‚unsanft‘ zu Boden geht. Die Schiedsrichter zeigen WEISS 25 nach kurzer Beratung die rote Karte und setzen das Spiel mit Freiwurf ROT fort.

Quelle: DHB

Beispiel 2

Mannschaft ROT ist im Angriff. Den Torwurf von ROT 77 kann Torwart Mannschaft BLAU halten. Der Ball gelangt zu BLAU 5, der den Ball mit einem langen Pass zu BLAU 24 spielt. Torwart ROT 1 hat zwischenzeitlich seinen Torraum verlassen. BLAU 24 kann den langen Pass fangen und den Ball ins leere Tor werfen.  Dabei kommt es zum Kontakt mit dem Torwart ROT 1 und BLAU 24 fällt eher unkontrolliert zu Boden.

REGELTECHNISCHE EINORDNUNG VON KAY HOLM, LEITER BEREICH LEHRE IM DHB-SCHIEDSRICHTERWESEN

Die Gefahr

Auch Vergehen mit geringem Körperkontakt können sehr gefährlich sein und zu schweren Verletzungen führen, wenn der Spieler sich im Sprung oder im Lauf befindet und nicht in der Lage ist, sich zu schützen.  In diesem Fall ist die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontakts maßgebend für die Beurteilung, ob auf Disqualifikation zu entscheiden ist.  

Dies gilt auch, wenn ein Torwart den Torraum verlässt, um den für den Gegenspieler gedachten Ball abzufangen.

Die Regel 8:5 (Kommentar) nimmt daher den Torwart in die Pflicht. Fakt ist, der Torwart hat beim Herauslaufen generell die besten Wahrnehmungsmöglichkeiten dies zu vermeiden. Deshalb haben die Regelgeber ihm auch die alleinige Verantwortung dafür übertragen, dass es in solchen Situationen nicht zu einem gesundheitsgefährdenden Zusammenprall kommt.

Die Regelung gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums ist und einen Zusammenprall mit einem Gegenspieler verursacht. Sie gilt nicht, wenn

a) der Torwart in dieselbe Richtung läuft wie ein Gegenspieler; bspw. nachdem er die Spielfläche wieder aus der Auswechselzone betritt.

b) der Angreifer dem Ball hinterherrennt und der Ball sich zwischen Angreifer und Torwart befindet.

In solchen Situationen treffen die Schiedsrichter eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenentscheidung.

Die Bestrafung

Verursacht der Torwart einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler (8:5 Kommentar), ist er zu disqualifizieren, falls er:   

a) in Ballbesitz gelangt, aber in der Bewegung einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht;   

b) den Ball nicht erreichen oder kontrollieren kann, aber einen Zusammenprall mit dem Gegenspieler verursacht.

Beachte

Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt nicht zu einer Disqualifikation mit Bericht. Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt.

Spielfortsetzung

Grundsätzlich ist das Spiel mit einem Freiwurf für die nicht fehlbare Mannschaft fortzusetzen. Es ist jedoch auf 7-m-Wurf zu entscheiden, wenn die Schiedsrichter der Ansicht sind, dass der Angreifer ohne die regelwidrige Aktion des Torwarts in Ballbesitz gekommen wäre. Die Position der übrigen Abwehrspieler ist ohne Belang.

Gelangt der Ball trotz des Zusammenpralls ins Tor, ist – unabhängig von der notwendigen Bestrafung - auf Tor zu entscheiden.

Beachte

Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt auch in den letzten 30 Sekunden nur dann zu einem 7m, wenn die Voraussetzungen von Regel 8:5, letzter Absatz erfüllt sind oder wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt.

Fazit

In beiden Beispielen sind die Kriterien der Regel 8:5 Kommentar erfüllt. Die angemessene Strafe  in beiden Fällen ist eine Disqualifikation ohne Bericht. Die Spielfortsetzung Freiwurf in Beispiel 1, ist eine Tatsachenentscheidung der Schiedsrichter. Die Grundlage dazu wurde oben beschrieben. Im Beispiel 2 ist die Spielfortsetzung Anwurf, da der Ball ins Tor gelangte.

Merke

Der Torwart trägt die alleinige Verantwortung dafür, dass es beim Abfangen von Gegenstoß-Pässen zu keiner Gesundheitsgefährdung des Gegenspielers kommt! Und beide Beispiele zeigen deutlich, dass die Gefährdung des Spielers und nicht die Intensität des Körperkontakts maßgebend für die Beurteilung ist, ob auf Disqualifikation zu entscheiden ist.