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Das Tragen von Ohrstöpseln

Bei einer großen Geräuschkulisse – ausgehend von der Tribüne – ist es für Spieler und Trainer schwierig, zu kommunizieren. Ob das Tragen von Gehörschutz-Stöpseln auf dem Spielfeld erlaubt ist, was das Regelwerk dazu sagt und ob sich der Spieler dadurch einen Vorteil verschafft, lesen Sie im folgenden Beitrag.

Regelfrage

Unsere Torhüterin der weiblichen C-Jugend hat Probleme mit großer Lautstärke. Daher wollte sie mit Schaumgummi-Ohrstöpseln spielen. Diese sind nicht so dicht, sodass man noch Pfiffe hört, aber doch den Grundlärm der Halle dämpfen. Der anwesende Schiedsrichter hatte ihr das jedoch nicht erlaubt. In der Spielordnung bzw. Regelwerk wäre aber nichts zu finden, was dagegensprechen würde. 

Antwort

Gemäß Regel 4:9 ist das Tragen von Gegenständen, die die Spieler gefährden könnten oder mit denen sich Spieler einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen, nicht erlaubt. Dies betrifft z. B. Kopfschutz, Gesichtsmaske, Handschuhe, Armbänder, Armbanduhren, Ringe, sichtbares Piercing, Halsketten oder Ketten, Ohrschmuck, Brillen ohne Haltebänder oder mit festen Gestellen sowie alle anderen Gegenstände, die eine Gefährdung darstellen könnten.

Spieler, die solche gefährlichen Gegenstände tragen/an sich haben, dürfen nicht mitspielen, bis der Mangel behoben ist.

Flache Ringe, kleine Ohrringe und sichtbare Piercing sind erlaubt, wenn sie abgedeckt sind und Spieler nicht gefährden. Das Tragen von Stirnbändern, Kopftüchern und Kapitänsbinden aus weichem, elastischem Material ist erlaubt.

In diesem Fall sind also zwei Fragen zu beantworten. Erstens, könnten die Ohrstöpsel Spieler gefährden und Zweitens, kann sich die Spielerin damit einen unrechtmäßigen Vorteil verschaffen? 

Eine Gefährdung von anderen Spielern kann man hier definitiv ausschließen, denn die gezeigten Ohrstöpsel sind aus weichem, hautfreundlichem Schaumstoff und beim Anwendungsprinzip handelt sich hier um sogenannte IN-Ohr-Stöpsel, die gemäß Herstellerangaben eng zusammengerollt, tief in den Gehörgang eingeführt werden und daher auch fast unsichtbar sind. Eine Fremdgefährdung kann daher ausgeschlossen werden. Denn das Tragen von Stirnbändern, Kopftüchern und Kapitänsbinden aus weichem, elastischem Material ist ja ebenso erlaubt. 

Um auch noch die zweite Fragestellung zu klären, ob sich die Spielerin damit einen unrechtmäßigen Vorteil verschafft, kann im Prinzip auch mit nein beantwortet werden. Ein Spieler ohne Ohrstöpsel, der schlecht hören kann, darf ja auch mitspielen. 

Fazit

Das Tragen dieser gezeigten Ohrstöpsel ist aus regeltechnischer Sicht erlaubt. Es ist aber im Interesse der Spielerin sicherzustellen, dass sie die Pfiffe der Schiedsrichter hört. Etwaiges unsportliches Verhalten führt trotzdem zur Strafe, denn das mögliche Argument, ich habe den Pfiff nicht gehört, zählt dann nicht.