Black-out bei der Freiwurfausführung

„Alles, was schiefgehen kann, wird auch schiefgehen.“ So lautet Murphys Gesetz. In unserem heutigen Videobeispiel zeigen wir einen Black-out bei einer Freiwurfausführung. Die Klippe für die Schiedsrichter ergibt sich in diesem Beispiel zum einen aus dem Umstand der außergewöhnlichen Freiwurfausführung und zum anderen aus der nachfolgenden Aktion der angreifenden Mannschaft.

Die Schiedsrichter hatten auf Freiwurf für die angreifende Mannschaft entschieden. Der ausführende Spieler befindet sich in korrekter Position und der Feldschiedsrichter pfeift den Freiwurf an. Anstatt den Ball jedoch abzuspielen, prellt der ausführende Spieler den Ball auf den Boden, nimmt ihn anschließend im Lauf wieder auf, um ihn unmittelbar danach zu seinem Mitspieler auf der Position Rückraum-Rechts zu passen.

Obwohl der Feldschiedsrichter inzwischen auf Freiwurf für die gegnerische Mannschaft entschieden hatte, nimmt der Mitspieler den Ball auf und bewegt sich mit Ball noch zwei Schritte auf einen Abwehrspieler zu, um abschließend noch einen Torwurf auszuführen.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Gemäß den Bestimmungen der Regel 15:7 Abs. 1 sind die Konsequenzen von Fehlern des Werfers oder seiner Mitspieler während der Wurfausführung davon abhängig, ob die Ausführung des Wurfs angepfiffen war oder nicht.

Obwohl der Freiwurf im Videobeispiel vom Feldschiedsrichter angepfiffen worden war, kommt es in diesem Fall gar nicht darauf an. Die Bestimmungen der Regel 15:8 besagen, dass Regelwidrigkeiten in Verbindung mit der Ausführung eines Wurfs (hier: Freiwurf) direkt nach der Wurfausführung in jedem Fall zu ahnden sind. Eins der danach in der Regelbestimmung aufgeführten Beispiele ist auch im Videoclip zu sehen: Der Werfer prellt den Ball und nimmt ihn wieder auf. Er berührt den Ball ein zweites Mal, bevor dieser einen anderen Spieler oder das Tor berührt hat. Dies ist regelwidrig (siehe auch Regel 15:2 Abs. 1 und 2) und mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft zu ahnden.

Im Fortgang der Aktion hatte der fehlbare Spieler beim Pfiff des Schiedsrichters bereits zu seinem Mitspieler auf der Position Rückraum-Mitte gepasst, der trotz der bereits deutlich zuvor erfolgten Entscheidung gegen seine Mannschaft noch einen Torwurf ausführt. Dieses Verhalten ist unsportlich im Sinne der Regel 8:8b und mit einer direkten Hinausstellung für den fehlbaren Spieler zu ahnden.