Quelle: privat
Besonders grob unsportliches Verhalten in den letzten 30 Sekunden
Für die Ahndung von besonders grob unsportlichem Verhalten in den letzten 30 Sekunden sind zwei Situationen sind zu unterscheiden:
Die Regel 8:10c behandelt Situationen, bei denen der Ball nicht (!) im Spiel ist (Beispiel: Wurfentscheidung durch die Schiedsrichter) und die Regel 8:10d behandelt Situationen, bei denen der Ball im Spiel ist.
Die Anwendung der Regel 8:10c und 8:10d erfordert ein hohes Maß an Regelsicherheit und ist immer noch bisweilen problematisch. Häufige Ursache hierfür sind die ungenauen Interpretationen des Regeltextes durch die Anwender.
Mit diesem Beispiel wollen wir nochmals die Voraussetzungen und die Beurteilungskriterien für die Entscheidung für ein Vergehen nach Regel 8:10d aufzeigen, wenn also der Ball im Spiel ist.
WAS IM VIDEO GESCHIEHT
Es sind die letzten Sekunden im Spiel. Mannschaft ROT ist im Angriff und führt mit 25:26. Das Vorwarnzeichen für passives Spiel ist angezeigt und der Spieler ROT wirft auf das Tor von Mannschaft GELB. Der Wurf wird geblockt und landet im Torraum. Torwart GELB nimmt den Ball auf und führt den Abwurf aus. Er spiel einen langen Pass zum Mitspieler, der sich in der gegnerischen Hälfte in Höhe der Freiwurflinie befindet. Der Angreifer GELB und zwei Abwehrspieler von Mannschaft ROT springen zum Ball, um den Ball zu erreichen. Keiner der drei Spieler kann den Ball unter Kontrolle bringen und der Ball gelangt dadurch zu dem Mitspieler von Mannschaft GELB, der den Ball aufnehmen kann. Während des Torwurfs ertönt das automatische Schlusssignal und der Torwart von Mannschaft ROT hält den Wurf. Anschließend entscheidet der Schiedsrichter auf 7-Meter-Wurf für Mannschaft GELB und der Abwehrspieler ROT wird disqualifiziert (im Video nicht zu sehen).
REGELTECHNISCHE EINORDNUNG VON KAY HOLM, LEITER BEREICH LEHRE IM DHB-SCHIEDSRICHTERWESEN
Regel 8:10d findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden oder zusammen mit dem Schlusssignal erfolgt (siehe Regel 2:4, Abs. 1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).
Voraussetzung für eine Disqualifikation und 7-Meter-Entscheidung ist zunächst, dass der ballbesitzenden Mannschaft durch ein Vergehen eines Spielers im Sinne von Regel 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a bzw. 8:10b (II) oder durch ein Vergehen eines Offiziellen gemäß Regel 8:10a bzw. 8:10b (I) die Chance genommen wird, in eine Torwurfsituation zu kommen oder eine klare Torgelegenheit zu erreichen.
Die Anwendung der Regel 8:10d ist jedoch nur möglich, wenn ein Vergehen vorliegt, das auch während der übrigen Spielzeit gemäß den Regeln 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a bzw. 8:10b mit einer Disqualifikation zu ahnden gewesen wäre.
Schauen wir daher zunächst auf die gesundheitsgefährdende Ausführung und die Beurteilungskriterien der Regel 8:5:
Ein Spieler, der seinen Gegenspieler gesundheitsgefährdend angreift, ist zu disqualifizieren (16:6a).
Für die Einstufung von Regelwidrigkeiten als gesundheitsgefährdend sind zunächst wieder die allgemeinen Beurteilungskriterien von 8:3 maßgebend. Die regelwidrige Aktion muss außerdem ausschließlich oder überwiegend gegen den Körper eines Gegenspielers gerichtet sein. Daneben rückt jetzt die Beurteilung als gesundheitsgefährdend ins Blickfeld; Regel 8:5 nennt Kriterien dafür:
- hohe Dynamik und Intensität der Attacke
- der (anders als beim bloßen Versuch, Regel 8:4e) tatsächliche Verlust der Körperkontrolle des Gegenspielers vor allem bei Spielhandlungen im Lauf oder Sprung (8:5a)
- die besonders aggressive Ausführung der Regelwidrigkeit (8:5b): Schlag ins Gesicht bzw. gegen Hals oder Nacken, Zurückreißen des Wurfarms in Wurfsituationen oder Stoß mit dem Knie gegen den Körper
- Das rücksichtslose Verhalten des fehlbaren Spielers, der eine Gefährdung der Gesundheit seines Gegenspielers aufgrund seiner direkten körperlichen Einwirkung bewusst in Kauf nimmt (8:5c).
Ein weiteres wichtiges Kriterium ergibt sich aus den situativen „Rahmenbedingungen“. So kann eine Gefährdung auch dadurch entstehen, dass der Attackierte die regelwidrige Aktion (weil sie z. B. von hinten erfolgt) nicht wahrnehmen und nicht entsprechend reagieren kann (sich schützen oder noch eine kontrollierte Gegenbewegung ausführen). Die körperliche Einwirkung trifft ihn völlig unvorbereitet.
Beispiele
Stoßen in den Rücken beim Torwurf oder in schnellen Gegenstoßsituationen, dadurch Verlust der Körperkontrolle.
Während der Ausholbewegung eines Angreifers von hinten auf dessen Wurfarm schlagen oder diesen zurückreißen.
Dem Gegenspieler ein Bein stellen oder ihn im Sprung am Bein festhalten, sodass er die Körperkontrolle verliert
Bei Regel 8:6 findet man Hinweise und Merkmale, die als Beurteilungskriterien in Ergänzung zu Regel 8:5 dienen:
Häufig, aber nicht zwingend Voraussetzung für eine Disqualifikation mit Bericht (Regel 8:6) sind hier besonders aggressive, gefährliche und rücksichtslose Regelwidrigkeiten.
Die folgenden Kriterien stellen eine Hilfe bei der Abgrenzung zwischen den Regeln 8:5 und 8:6 dar (s. „Guidelines und Interpretationen“):
A) WAS MEINT „BESONDERS RÜCKSICHTLOS“?
- Tätlichkeiten und tätlichkeitsähnliche Aktionen
- skrupellose bzw. verantwortungslose Aktionen ohne jeglichen Ansatz eines regelgerechten Verhaltens
- unbeherrscht schlagend ausgeführte Aktionen
- böswillige Aktionen
B) WAS MEINT „BESONDERS GEFÄHRLICH“?
- Aktionen gegenüber einem schutzlosen Gegenspieler
- übermäßig riskante und folgenschwere, gesundheitsschädigende Aktionen
C) WAS SIND „VORSÄTZLICHE AKTIONEN“?
- bewusst und gewollt durchgeführte böswillige Aktionen
- mutwillige, ausschließlich auf den Körper des Gegenspielers gerichtete Aktionen, die lediglich der Zerstörung der gegnerischen Aktion dienen
D) WAS SIND „ARGLISTIGE AKTIONEN“?
- hinterhältige oder verdeckt ausgeführte Aktionen, die den Gegenspieler unvorbereitet treffen
E) WAS MEINT „OHNE JEGLICHEN BEZUG ZUR SPIELHANDLUNG“?
- Aktionen fernab des ballführenden Spielers
- Aktionen ohne jeglichen spieltaktischen Bezug
Soweit die Beurteilungskriterien für Regelwidrigkeiten, die mit einer Disqualifikation ohne oder mit Bericht zu ahnden sind.
Beurteilung der Situation im Video
Gleichwohl die Sicht auf die Situation anhand des Videos nicht optimal ist, kann man feststellen, dass gleich drei Spieler versuchen, den Ball in der Luft zu fangen.
Richtig ist, dass der Abwehrspieler dabei Kontakt mit Angreifer erhält, der anschließend zu Boden fällt, ohne aber die Körperkontrolle zu verlieren.
Unter Beachtung und Anwendung der vorgenannten Beurteilungskriterien kann die Situation nicht gemäß Regel 8:10d geahndet werden, da die Voraussetzungen für ein Vergehen nach dieser Regel nicht vollumfänglich zutreffen. Es ist zwar in den letzten 30 Sekunden, es ist aber kein Vergehen nach Regel 8:5 oder 8:6 bzw. 8:10a bzw. 8:10b (II).
Die richtige Entscheidung wäre hier Vorteil Mannschaft GELB gewesen, da ein Mitspieler GELB den Ball erhält.
FAZIT
Die Anwendung der Regel 8:10d ist nur möglich, wenn ein Vergehen vorliegt, das auch während der übrigen Spielzeit gemäß den Regeln 8:5 bzw. 8:6 sowie 8:10a bzw. 8:10b zu ahnden gewesen wäre. In den letzten 30 Sekunden kann und darf kein anderer (strengerer) Maßstab bei Beurteilung angelegt werden.
Was wäre, wenn…
Angenommen der Abwehrspieler ROT hätte den Angreifer gesundheitsgefährdend (gemäß Regel 8:5) angegriffen und er kann den Ball trotzdem noch zu seinem Mitspieler spielen, dann wäre die Disqualifikation ohne Bericht plus 7-Meter-Wurf korrekt gewesen. Denn gemäß den Guidelines müssen die Schiedsrichter das Spiel spätestens dann unterbrechen und auf 7-Meter-Wurf entscheiden, wenn der noch angespielte Mitspieler kein Tor erzielt (z. B. Torwart hat den Ball gehalten oder das Schlusssignal ertönt) bzw. das Spiel mit einem weiteren Pass fortgesetzt wird.
Weitere Hinweise zu den letzten 30 Sekunden finden Sie unter Strafe für grob unsportliches Verhalten im DHB-Schiedsrichterportal (dhb-schiedsrichterportal.de).
Weitere Regelhinweise zum Thema 8:10d
Gelingt es dem ballführenden Spieler trotz einer gegen ihn gerichteten regelwidrigen Aktion gemäß den Regel 8:5 oder 8:6 ein Tor zu erzielen, entfällt die ansonsten fällige 7-Meter-Entscheidung. Dies gilt auch, wenn ein von ihm noch angespielter Mitspieler ein Tor erzielen kann. Eine weitere Vorteilsgewährung ist in diesen Fällen nicht vorgesehen.
Bei Disqualifikation eines Abwehrspielers gemäß Regel 8:5 und 8:6 in den letzten 30 Sekunden führen nur diejenigen Vergehen zu einer Disqualifikation mit Bericht plus 7-Meter-Wurf, die der Regel 8:6 Kommentar entsprechen. Ein Vergehen eines Abwehrspielers gemäß Regel 8:5 in den letzten 30 Sekunden ist mit Disqualifikation ohne Bericht plus 7-Meter-Wurf zu bestrafen.
Eine Disqualifikation des Torwarts nach Regel 8:5 Kommentar (Verlassen des Torraums) führt auch in den letzten 30 Sekunden nur dann zu einem 7-Meter-Wurf, wenn die Voraussetzungen von Regel 8:5, letzter Absatz erfüllt sind oder wenn es sich um ein Vergehen nach Regel 8:6 handelt.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.