Bild: IMAGO/Jan Huebner

Begründung von Disqualifikationen mit Bericht

Die Regeln 8:6 und 8:10 verlangen bei besonders rücksichtslosen, besonders gefährlichen, vorsätzlichen oder arglistigen Aktionen sowie bei besonders grob unsportlichem Verhalten neben der zwingenden Disqualifikation zusätzlich einen schriftlichen Bericht der Schiedsrichter*innen an die zuständige Instanz. Auf Grundlage dieses Berichts entscheidet die zuständige Stelle über mögliche weitere Maßnahmen.

Unabhängig davon, ob eine automatische Sperre nach § 17 Abs. 1 der aktuellen Rechtsordnung eintritt, sind die Schiedsrichter*innen verpflichtet, der spielleitenden Stelle in einem schriftlichen Bericht die Wahrnehmungen darzulegen, die zur Disqualifikation nach Regel 8:6 oder 8:10 geführt haben.

Durch die geänderte Rechtsordnung, die ab dem 01.07.2026 gilt, gewinnt dieser Bericht künftig noch weiter an Bedeutung. Zum besseren Verständnis sind am Ende des Beitrags sowohl der aktuelle § 17 der Rechtsordnung als auch der künftige § 13 der neuen Rechtsordnung aufgeführt.

Die nachfolgenden Musterformulierungen sollen dabei unterstützen, Sachverhaltsschilderungen vollständig, präzise und regelbezogen zu formulieren.

Grundsätzlich ist es nicht mehr erforderlich, die Spielzeit des Vorfalls im Bericht anzugeben, da diese vom Sekretär im elektronischen Spielprotokoll vermerkt wird. Obwohl der Spielstand für die regeltechnische Entscheidung ebenfalls unerheblich ist, sollte er zum Zeitpunkt der Entscheidung dennoch festgehalten werden.

Disqualifikationen nach den Regeln 8:5, 8:9 oder 8:11 sind im Spielprotokoll grundsätzlich nicht zusätzlich zu begründen, da sie zum Zeitpunkt der Berichtserstellung bereits abgegolten sind. Abweichende Durchführungsbestimmungen sind jedoch unbedingt zu beachten.

Die nachfolgenden Ausführungen sind Beispiele und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Musterformulierungen stehen zudem im DHB-Schiedsrichterportal unter „Downloads“ zur Verfügung.


Disqualifikation mit Bericht gemäß Regel 8:6

Regel 8:6a

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6a; Spielstand 11:7. Er stieß beim Gegenstoß den vor ihm laufenden Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B von hinten, sodass dieser gegen die Wand prallte und sich verletzte. Der Spieler musste behandelt werden. Die Aktion war besonders rücksichtslos beziehungsweise besonders gefährlich.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6a; Spielstand 11:7. Er stieß den sich im Sprungwurf befindlichen Gegenspieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B von der Seite beziehungsweise von hinten, sodass dieser ohne jede Körperkontrolle mit dem Rücken beziehungsweise Gesäß auf dem Boden aufkam. Der Spieler musste länger behandelt werden. Die Aktion war besonders rücksichtslos beziehungsweise besonders gefährlich.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6a; Spielstand 11:7. Er traf beim aktiven Abwehrblock den gegnerischen Werfer Nr. 7 (Probe) vom TuS B mit der Hand so heftig im Gesicht, dass dessen Nase stark blutete. Die Aktion war besonders rücksichtslos beziehungsweise besonders gefährlich.

Regel 8:6b

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6b; Spielstand 11:7. Er schlug dem Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B mit der Faust ins Gesicht. Spieler Probe fiel daraufhin zu Boden. Beide Spieler befanden sich zu diesem Zeitpunkt auf der ballfernen Seite. Die Aktion war arglistig beziehungsweise vorsätzlich und fand ohne jeglichen Bezug zur Spielhandlung statt.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6b in Verbindung mit Regel 8:10a; Spielstand 11:7. Gegen Spieler Muster wurde von Schiedsrichter Mayer eine Hinausstellung ausgesprochen. Spieler Muster beleidigte daraufhin beim Verlassen der Spielfläche Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B mit den Worten: „Du blinder Vogel!“ und schlug ihm anschließend ins Gesicht.


Disqualifikation mit Bericht gemäß Regel 8:10a und 8:10b

Regel 8:10a

Beispiel 1:
Der Offizielle A (Testler) vom HC A wurde gemäß Regel 8:10a disqualifiziert; Spielstand 11:7. Er spuckte Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B an und traf ihn, nachdem gegen ihn eine Hinausstellung ausgesprochen worden war.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a. Nach einer gegen ihn ausgesprochenen Hinausstellung; Spielstand 11:7, beleidigte er Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B, indem er ihm den Mittelfinger zeigte beziehungsweise ihn mit den Worten anschrie: „Das gibt es doch nicht, geh doch nach Hause, du blinde Nuss.“

Beispiel 3:
Beim Spielstand von 11:7 lief der Offizielle A (Testler) des HC A im laufenden Spiel auf das Spielfeld und schrie mich, Schiedsrichter Mayer, beleidigend an: „Du bist doch bescheuert!“ Der Offizielle A Testler wurde gemäß Regel 8:10a in Verbindung mit Regel 8:10b I disqualifiziert.

Beispiel 4:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a. Nach einer gegen ihn ausgesprochenen Hinausstellung; Spielstand 11:7, beleidigte er Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B, indem er ihm den Mittelfinger beziehungsweise den Vogel zeigte.

Beispiel 5:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Testler) vom HC A gemäß Regel 8:10a. Er beleidigte Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B nach einer Hinausstellung; Spielstand 11:7, mit den Worten: „Du blinder Vogel!“ Die Beleidigung war deutlich in der Halle zu hören.

Beispiel 6:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Testler) vom HC A gemäß Regel 8:10a. Er bedrohte Schiedsrichter Mayer beziehungsweise Spieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B nach einer Hinausstellung gegen seine Mannschaft; Spielstand 11:7, mit den Worten: „Komm du mal nachher aus der Halle, da kannst du was erleben!“ Die Drohung war deutlich in der Halle zu hören beziehungsweise wurde auch von [Name] wahrgenommen.

Regel 8:10b

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Testler) vom HC A gemäß Regel 8:10b I. Er lief während einer klaren Torgelegenheit des Gegners, Spieler Nr. 8, auf das Spielfeld und veranlasste dadurch eine Unterbrechung des laufenden Spiels durch den Zeitnehmer; Spielstand 11:7.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen den Offiziellen B (Mustermann) vom HC A gemäß Regel 8:10b I. Er stand in Höhe der Coachingzone mit beiden Füßen im Spielfeld. Dabei kam es zum versehentlichen Kontakt mit dem vorbeilaufenden Gegenspieler Nr. 11 vom Gastverein, der daraufhin zu Boden fiel. Der Offizielle stand dabei mit dem Rücken zum Spielfeld.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10b II; Spielstand 11:7. Er vereitelte durch unberechtigtes Betreten des Spielfeldes als zusätzlicher Spieler beziehungsweise vom Auswechselraum aus eine klare Torgelegenheit des Gegners, Spieler Nr. 11.


Disqualifikationen gemäß Regel 8:11a und 8:11b

Disqualifikationen gemäß Regel 8:11a und 8:11b erfolgen nur dann mit Bericht, wenn das ursächliche Fehlverhalten gemäß Regel 8:6 beziehungsweise 8:10 zu ahnden ist.

Regel 8:11a

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6a in Verbindung mit Regel 8:11a. Er verhinderte in den letzten 30 Sekunden; Spielstand 22:14, der Ball war nicht im Spiel, die Ausführung eines Freiwurfs, Abwurfs, Einwurfs oder Anwurfs durch ein besonders rücksichtsloses beziehungsweise besonders gefährliches Vergehen, indem er dem ausführenden Spieler von hinten mit hoher Intensität beidbeinig in den Rücken sprang. Der Spieler fiel unkontrolliert zu Boden, bevor der Wurf ausgeführt war. Das Vergehen war gemäß Regel 8:6a besonders rücksichtslos beziehungsweise besonders gefährlich. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11a zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a in Verbindung mit Regel 8:11a. Er verhinderte in den letzten 30 Sekunden; Spielstand 22:14, der Ball war nicht im Spiel, die Ausführung eines Freiwurfs, Abwurfs, Einwurfs oder Anwurfs der gegnerischen Mannschaft, indem er Schiedsrichter Meyer lautstark beleidigte beziehungsweise bedrohte: „Du blinder Vogel!“ / „Komm du mal gleich aus der Halle!“ Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11a zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Testler) vom HC A gemäß Regel 8:10a in Verbindung mit Regel 8:11a. Er verhinderte in den letzten 30 Sekunden; Spielstand 22:14, der Ball war nicht im Spiel, die Ausführung eines Freiwurfs, Abwurfs, Einwurfs oder Anwurfs der gegnerischen Mannschaft, indem er Schiedsrichter Meyer lautstark beleidigte beziehungsweise bedrohte: „Du blinder Vogel!“ / „Komm du mal gleich aus der Halle!“ Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11a zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Regel 8:11b

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:6a in Verbindung mit Regel 8:11b. Er trat seinen Gegenspieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B in den letzten 30 Sekunden im laufenden Spiel; Spielstand 22:14, von hinten in die Beine, sodass dieser unkontrolliert zu Boden fiel. Das Vergehen war gemäß Regel 8:6a besonders rücksichtslos beziehungsweise besonders gefährlich. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11b zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Mustermann) vom HC A gemäß Regel 8:10b in Verbindung mit Regel 8:11b. Er betrat bei 59:46 die Spielfläche und vereitelte dadurch eine klare Torgelegenheit der gegnerischen Mannschaft. Das Vergehen wurde gemäß Regel 8:10b I geahndet. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11b zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10b in Verbindung mit Regel 8:11b. Er betrat bei 59:46 während einer klaren Torgelegenheit der gegnerischen Mannschaft als zusätzlicher Spieler die Spielfläche. Das Vergehen wurde gemäß Regel 8:10b II geahndet. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Regel 8:11b zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.


Disqualifikationen wegen falscher Nutzung des elektronischen Team-Time-outs gemäß Regel 8:10b

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Mustermann) vom HC A gemäß Regel 8:10b. Er beantragte ein Team-Time-out, als die gegnerische Mannschaft in Ballbesitz war und eine klare Torgelegenheit hatte. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Reglement für elektronische Team-Time-outs zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen. Ferner wurde die Gesamtzahl der Team-Time-outs von Mannschaft HC A um eins reduziert.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Mustermann) vom HC A gemäß Regel 8:10b. Er beantragte ein Team-Time-out in den letzten 30 Sekunden des Spiels, als die gegnerische Mannschaft in Ballbesitz war. Gemäß Reglement für elektronische Team-Time-outs hat sich der Mannschaftsverantwortliche der gegnerischen Mannschaft für Ballbesitz, also Freiwurf, oder 7-m-Wurf entschieden. Ferner wurde die Gesamtzahl der Team-Time-outs von Mannschaft HC A um eins reduziert.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen den Offiziellen A (Mustermann) vom HC A gemäß Regel 8:10b. Er beantragte ein viertes Team-Time-out, ein zweites Team-Time-out in den letzten fünf Minuten des Spiels, ein drittes Team-Time-out in der ersten beziehungsweise zweiten Halbzeit oder ein Team-Time-out in der Verlängerung, als die gegnerische Mannschaft in Ballbesitz war. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Reglement für elektronische Team-Time-outs zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen.

Beispiel 4:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Musterkerl) vom HC A gemäß Regel 8:10b. Er beantragte ein Team-Time-out, als die gegnerische Mannschaft in Ballbesitz war und eine klare Torgelegenheit hatte. Der gegnerischen Mannschaft wurde gemäß Reglement für elektronische Team-Time-outs zudem ein 7-m-Wurf zugesprochen. Ferner wurde die Gesamtzahl der Team-Time-outs von Mannschaft HC A um eins reduziert.


Disqualifikationen nach Regel 16:11b vor dem Spiel

Beispiel 1:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a in Verbindung mit Regel 16:11b. Er ohrfeigte seinen Gegenspieler Nr. 7 (Probe) vom TuS B beim Warmlaufen vor dem Spiel auf der Spielfläche. Der Spieler war bereits im Spielbericht eingetragen. HC A hat den Spieler ersetzt und ist mit 16 Spielern angetreten.

Beispiel 2:
Disqualifikation gegen Spieler Nr. 9 (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a. Beim Betreten der Halle begegneten wir dem bereits umgezogenen Spieler Muster, Nr. 9, der sofort rief: „Aber nicht schon wieder diese Idioten!“ Dies stellt eine Beleidigung dar. Vor Spielbeginn haben wir festgestellt, dass Spieler Muster, Nr. 9, im Spielprotokoll eingetragen war. HC A hat den Spieler ersetzt und ist mit 16 Spielern angetreten.

Beispiel 3:
Disqualifikation gegen den Offiziellen B (Muster) vom HC A gemäß Regel 8:10a in Verbindung mit Regel 16:11b. Er beleidigte mich vor dem Spiel mit den Worten: „Du dummer Kerl, du Idiot, du lernst das nie!“ Der Offizielle B war bereits im Spielbericht eingetragen. HC A hat den Offiziellen ersetzt und ist mit fünf Offiziellen angetreten.


Auszüge aus der aktuellen und künftigen DHB-Rechtsordnung

Aktuelle DHB-Rechtsordnung, Stand: 15.11.2025

§ 17 Verfahren und Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte

Wird ein Spieler, eine Spielerin oder ein Mannschaftsoffizieller disqualifiziert und ihm anschließend die blaue Karte gezeigt, ist er beziehungsweise sie vorläufig für das nächste Meisterschafts- oder Pokalmeisterschaftsspiel der Mannschaft, in der er beziehungsweise sie fehlbar wurde, im laufenden Spieljahr gesperrt, ohne dass es eines besonderen Verfahrens oder einer Benachrichtigung bedarf.

Die Disqualifikation mit Bericht, also die blaue Karte, muss im Spielprotokoll vermerkt werden. Andernfalls gilt die blaue Karte als nicht gezeigt. Die automatische Sperre nach diesem Absatz ist eine ausschließlich mannschafts- und spielbezogene Sperre, die nicht für die Teilnahme am sonstigen Spielbetrieb gilt. Die vorläufige automatische Sperre gilt auch, wenn nach einer bereits erfolgten Disqualifikation eine weitere Disqualifikation mit Zeigen der blauen Karte verhängt wird.

DHB-Rechtsordnung, Stand: 15.11.2025, gültig ab 01.07.2026

§ 13 Strafen bei Vergehen von Spielern und Mannschaftsoffiziellen innerhalb der Wettkampfstätte

Von den Schiedsrichtern geahndete Regelverstöße:

Besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen gemäß Regel 8:6 IHR gegen Schiedsrichterinnen, Zeitnehmerinnen, Sekretär*innen und Spielaufsicht beziehungsweise Technische Delegierte können von der spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu drei Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Besonders rücksichtslose, besonders gefährliche, vorsätzliche oder arglistige Aktionen gemäß Regel 8:6 IHR gegen Spieler*innen, Mannschaftsoffizielle und andere Personen können von der spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu drei Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Besonders grob unsportliches Verhalten gemäß Regel 8:10 IHR kann von der spielleitenden Stelle mit einer Sperre von bis zu zwei Monaten und/oder einer Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro bestraft werden.

Vorfälle entsprechend den Tatbeständen in Absatz 1 vor Spielbeginn, in der Halbzeitpause und nach Spielende innerhalb der Wettkampfstätte können entsprechend bestraft werden.

Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 müssen bis zum nächsten Spieltag ergehen. Dabei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.

Fazit zur Änderung der Rechtsordnung

Ab dem 01.07.2026 entfällt die automatische Sperre. Die spielleitenden Stellen müssen ihre Strafe dann innerhalb der bis zum nächsten Spieltag bemessenen Ausschlussfrist verhängen.


Regelfrage aus dem aktuellen Regelfragenkatalog

17.5 Welche Strafen sind im Spielprotokoll zu begründen?

a) Alle Disqualifikationen, mit Ausnahme von Disqualifikationen infolge einer dritten Hinausstellung
b) Alle Strafen, mit Ausnahme von Ermahnungen
c) Alle Hinausstellungen und Disqualifikationen
d) Disqualifikationen infolge gesundheitsgefährdender Fouls und grob unsportlichen Verhaltens in den letzten 30 Sekunden des Spiels, wenn dem Gegner damit die Möglichkeit genommen werden soll, eine Torchance herauszuspielen
e) Disqualifikationen infolge besonders grob unsportlichen Verhaltens
f) Alle progressiven Strafen in den letzten 30 Sekunden des Spiels, wenn dem Gegner damit die Möglichkeit genommen werden soll, eine Torchance herauszuspielen

Richtige Antwort: e)
Regelbezug: 8:5, 8:10a-b, 16:6, 17:10