Quelle: IMAGO / Holsteinoffice

Der Auszeit-Buzzer

Mit Beginn der Saison 2022/23 (2. Bundesliga ab dem 01.02.2023) wird die Buzzertechnik für die Beantragung eines Team-Time-outs zugelassen und eingesetzt.

Ein technisches Hilfsmittel hält Einzug in die HBL

Wenn Mittwoch, 31. August die Saison 2022/23 der LIQUI MOLY HBL mit dem Pixum Super Cup in Düsseldorf eröffnet wird, kommt erstmals der Auszeit-Buzzer zum Einsatz.

Im Handball steht grundsätzlich die menschliche Entscheidungsfähigkeit über den technischen Möglichkeiten. Aber im modernen Spitzensport sind technische Hilfsmittel in vielen Sportarten allgegenwärtig. Nunmehr wird auch im Handball ein regeltechnischer Prozess technisch unterstützt.

Selbst wenn die Technik zunächst nur in der HBL zum Einsatz kommt, möchten wir hier im SR-Portal über die Anforderungen, den Einsatz sowie die regeltechnischen Konsequenzen informieren, da jedem Schiedsrichter diesbezüglich Fragen gestellt werden könnten. Daher ist eine umfassende Information erforderlich, um das gleiche Verständnis für eine einheitliche und regelgerechte Antwort parat zu haben.

Wie sind die Anforderungen an das Buzzertechnik-System?

  • Die Bemessungen pro Säule (B x H x T) betragen: 10 x 100 bis 130 x 10 cm. Die Säulenhöhe kann je nach Anbieter variieren.
  • Die Säule muss auf einem standfesten Sockel platziert sein.
  • Die Positionierung der Säule erfolgt jeweils links und rechts neben dem Zeitnehmertisch.
  • Der Buzzer-Button befindet sich jeweils auf der Säule.
  • Eine Schnittstelle zum Hallenanzeigesystem muss gegeben sein.

Welche Richtlinien gelten für den Einsatz?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass die allgemeinen Regeln bezüglich der Anzahl der TTO grundsätzlich weiterhin gelten (vgl. Regel 2:10 und Erl. 3 der Internationalen Handballregeln).

Abweichend hiervon ist aber keine „Grüne Karte“ mehr zur Beantragung notwendig, sondern das TTO wird durch Drücken des Buzzers eines Mannschaftsoffiziellen beantragt.

Wer kann ein Team-Time-out mittels Buzzer beantragen?

Hier haben sich zur regulären Beantragung (mit Karte) keine Änderungen ergeben. Das TTO kann gemäß der Erläuterung 3 nur durch einen der eingetragenen Mannschaftsoffiziellen der Mannschaft beantragt werden.

Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Gemäß Absatz 2 der Erläuterung 3 kann auch beim Einsatz der Buzzertechnik nur die Mannschaft ein TTO beantragen, die sich zum Zeitpunkt des Betätigens des Buzzers in Ballbesitz befindet.

Was ist, wenn die Buzzertechnik nicht funktioniert?

Im Falle von technischen Problemen mit dem Buzzer kann ein Mannschaftsoffizieller das Team-Time-out beantragen, indem er sich an den Delegierten wendet und das Team-Time-out mündlich anfordert.

Was passiert, wenn der Buzzer unberechtigt betätigt wird?

Je nach Situation sind folgende Sanktionen vorgesehen:

Fall 1

Ein Mannschaftsoffizieller beantragt ein TTO, während die gegnerische Mannschaft im Ballbesitz ist (keine klare Torgelegenheit).

Hier ist folgendes Vorgehen festgelegt:

Der Mannschaftsoffizielle, der das TTO falsch beantragt hat, wird progressiv bestraft und die (gegnerische) Mannschaft, die in Ballbesitz war, erhält zusätzlich einen 7-Meter-Wurf. Außerdem verliert die Mannschaft, die die Unterbrechung durch das fehlerhafte TTO verursacht hat, ein (1) TTO – die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert.

Fall 2

Ein Mannschaftsoffizieller beantragt ein TTO, während sich die gegnerische Mannschaft sich in einer klaren Torgelegenheit befindet.

Hier ist folgendes Vorgehen festgelegt:

Der Mannschaftsoffizielle, der das TTO per Druck auf den Buzzer falsch beantragt hat, erhält eine Disqualifikation mit Bericht (Rote und Blaue Karte gemäß 8:10b) und die (gegnerische) Mannschaft, die in Ballbesitz war, erhält zusätzlich einen 7-Meter-Wurf. Die Mannschaft, die die Unterbrechung durch das fehlerhafte TTO verursacht hat, verliert ein (1) Team-Time-out – die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert.

Fall 3

Sollte eine in den Fällen 1 und 2 beschriebene Situation in den letzten 30 Sekunden verursacht werden, hat der Mannschaftsoffizielle A der benachteiligten Mannschaft das Recht, zwischen einem 7-Meter-Wurf oder der Aufrechterhaltung des Ballbesitzes zu wählen.

Wird die Aufrechterhaltung des Ballbesitzes gewählt, wird das Spiel mit einem Freiwurf aus dem Auswechselbereich oder dort, wo sich der Ball im Moment der Unterbrechung befand, fortgesetzt, wenn diese Position für die Mannschaft günstiger ist.

Fall 4

Wenn eine Mannschaft unmittelbar nach dem Verlust des Ballbesitzes ein TTO beantragt und klar ist, dass dies nicht absichtlich der Fall war, sind die folgenden Entscheidungen zu treffen:

Die Mannschaft, die die Unterbrechung durch das fehlerhafte TTO verursacht hat, verliert ein (1) Team-Time-out – die Gesamtzahl der Team-Time-outs wird um eins reduziert. Die Spielfortsetzung ist entsprechend der Situation auf dem Spielfeld im Moment der Unterbrechung.

Weitere Fall-Situationen

Bei den folgenden regelwidrigen Beantragungen eines TTO wird wie folgt verfahren:

Fall 5.1

Eine Mannschaft beantragt durch Drücken des Buzzers ein 4. TTO.

Fall 5.2

Eine Mannschaft beantragt durch Drücken des Buzzers ein 2. TTO während der letzten 5 Minuten des Spiels.

Fall 5.3

Eine Mannschaft beantragt durch Drücken des Buzzers das 3. TTO innerhalb einer Halbzeit.

Fall 5.4

Eine Mannschaft beantragt durch Drücken des Buzzers ein TTO in der Verlängerung.

Fall 5.5

Eine Mannschaft beantragt durch Drücken des Buzzers ein 2. TTO innerhalb eines Angriffs (Hinweis: Zwischen zwei TTO einer Mannschaft muss der Gegner mindestens einmal in Ballbesitz sein).

Maßnahmen und Spielfortsetzungen

Hier ist im Moment der Unterbrechung zu unterscheiden, ob der Ball im Spiel oder nicht im Spiel war. Die regelwidrigen Beantragungen der Fälle 5.1 bis 5.5 haben folgende Entscheidungen zur Konsequenz:

Wenn der Ball im Moment der Unterbrechung im Spiel ist:

Der Mannschaftsoffizielle, der das Team-Time-out falsch beantragt hat, wird progressiv bestraft. Das Spiel wird mit Freiwurf für die gegnerische Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand, fortgesetzt.

Wenn der Ball im Moment der Unterbrechung nicht im Spiel ist:

Der Mannschaftsoffizielle, der das TTO falsch beantragt hat, wird progressiv bestraft. Das Spiel wird mit dem zum Zeitpunkt der Unterbrechung auszuführenden Wurf fortgesetzt.

Fall 6

Sollte der Buzzer in einer regelwidrigen Situation versehentlich gedrückt oder heruntergezogen worden sein, werden keine Maßnahmen ergriffen.

Für die Spielfortsetzung gilt:

Wenn der Ball im Moment der Unterbrechung im Spiel ist, ist die Spielfortsetzung Freiwurf für die gegnerische Mannschaft an der Stelle, an der sich der Ball zum Zeitpunkt der Unterbrechung befand.

Wenn der Ball im Moment der Unterbrechung nicht im Spiel ist, wird das Spiel mit dem zum Zeitpunkt der Unterbrechung auszuführenden Wurf fortgesetzt.

Fazit

Die Einführung ist gut und richtig. Aber zu glauben, dass damit alle Probleme gelöst seien, ist ein Irrglaube. Es entfällt lediglich das Ablegen der Grünen Karte vor dem Zeitnehmer und die Zeitspanne bis zum anschließenden Signal. Selbstverständlich entfallen dadurch auch die Diskussionen, wann die Karte gelegt wurde und wann der Pfiff kam. Nichtsdestotrotz muss immer noch durch Schiedsrichter/Delegierte sowie Zeitnehmer und Sekretär geprüft werden, ob der Zeitpunkt korrekt war oder nicht. Und wenn er korrekt war, muss das TTO weiterhin bestätigt werden.

Mit der Einführung der Buzzer geht lediglich die Verantwortung vom Zeitnehmer/Delegierten auf den Mannschaftsoffiziellen über. Der Buzzer macht dann manches einfacher, aber eben nicht alles.

Im Übrigen verweisen wir hier auf den Beitrag vom 03.02.2022 unter Rubrik Zeitnehmer/Sekretär zum Thema „DAS TEAM-TIME-OUT (REGEL 2:10, ERLÄUTERUNG 3)“. Denn der Ballbesitz bleibt unverändert die Voraussetzung für die Gewährung eines TTO (siehe Fallstrick 5).