Liegt ein "Nichtniederlegen des Balls" vor oder nicht?
Im heutigen Regelfall weist ein Schiedsrichterkollege auf eine besondere Situation gegen Ende eines Spiels hin (siehe Video oben). Letztlich geht es um die Beantwortung folgender Fragen:
- Liegt ein Fall der Regel 13:5 (Nichtniederlegen des Balls) vor?
- Welcher der beteiligten Spieler von Mannschaft GRÜN ist gegebenenfalls wie zu bestrafen?
Der Fall
Bei 59:36, also in den letzten 30 Sekunden des Spiels, entscheiden die Schiedsrichter auf Freiwurf für die angreifende Mannschaft. Unmittelbar nach dem Pfiff nimmt Abwehrspieler Nr. 3 GRÜN den auf den Boden gefallenen Ball einmal auf, um ihn aber unverzüglich wieder auf den Boden zu legen. Anschließend wird der Ball von Abwehrspieler Nr. 7 GRÜN, der unmittelbar hinter seinem Mitspieler Nr. 3 GRÜN steht, nochmals aufgenommen. Hierdurch verzögert sich die Ballaufnahme durch den im Freiwurfraum befindlichen Angreifer Nr. 33 SCHWARZ, der anschließend mit dem gefassten Ball zum Freiwurfort läuft. Dort angekommen, unterbricht der Feldschiedsrichter das Spiel mit Time-out und bespricht sich sodann mit seinem Teampartner. Ihre Entscheidung lautet: 7-m-Wurf für Mannschaft GRÜN und Disqualifikation für Nr. 7 GRÜN.
Die Lösung
Beim Pfiff des Feldschiedsrichter befindet sich der angreifende Spieler Nr. 3 SCHWARZ zwar in einer Fallbewegung, ist aber noch in Ballbesitz. Ganz sicher ist, dass der Abwehrspieler Nr. 3 GRÜN noch keinen Ballkontakt hat. Insofern können die Bestimmungen der Regel 13:5 (Nichtniederlegen des Balls) für diesen Fall nicht herangezogen werden. Die regeltechnische Beurteilung muss sich daher an den Merkmalen und Kriterien der Regel 8:7c orientieren.
Regel 8:7 führt zur korrekten Entscheidung
Das in der Regel 8:7c genannte Kriterium des erforderlichen 3-m-Abstands zum ausführenden Werfer kann hier nicht herangezogen werden. Weder hatten die an der Spielsituation beteiligten Spieler eine realistische Möglichkeit, so zeitig nach dem Pfiff einen 3-m-Abstand vom Freiwurfort einzunehmen, noch stand ein Werfer der angreifenden Mannschaft zur Ausführung bereit.
Neben der Missachtung des 3-m-Abstands kommen aber andere Verhaltensweisen (Kriterien) in Betracht, die zu dem in der Regelbestimmung enthaltenen Merkmal der „Verzögerung der Wurfausführung“ führen.
Das Verhalten des Abwehrspielers Nr. 3 GRÜN ist aufgrund der Erkenntnisse aus der Videoaufzeichnung nicht geeignet, das Merkmal „Verzögerung der Wurfausführung“ zu erfüllen. Zwar fasst er den Ball unmittelbar nach dem Pfiff des Feldschiedsrichters noch einmal an, lässt ihn aber ebenso umgehend wieder los. Dieses Verhalten kann durchaus noch in Zusammenhang mit der unmittelbar vorangegangenen Abwehraktion gestellt werden.
Zweifelsfrei behindert bzw. verzögert wird die Freiwurfausführung allerdings vom Verhalten des Abwehrspielers Nr. 7 GRÜN. Er hatte mit der vorangegangenen Abwehraktion nichts zu tun. Die Entscheidung des Feldschiedsrichters gegen seine Mannschaft war schon lange erfolgt. Sein Mitspieler hatte zudem den folgenden kurzen Ballkontakt schon wieder beendet. In dieser Situation behindert das Verhalten des Abwehrspielers Nr. 7 GRÜN die Ballaufnahme für den schnell von der Torraumlinie nahenden Angreifer Nr. 3 SCHWARZ.
Wie im Video zu sehen, hatte der Abwehrspieler Nr. 7 GRÜN den Ball sogar kurz aufgenommen und wieder fallen gelassen. Letztlich kann aber auch das dahingestellt bleiben, weil er insbesondere mit seinem Stellungsspiel die Ballaufnahme durch den gegnerischen Spieler zu behindern versucht. Das Verhalten des Abwehrspielers Nr. 7 GRÜN erfüllt damit das Merkmal der Regel 8:7c (Verzögerung der Wurfausführung) und ist grundsätzlich progressiv zu bestrafen. Da sich die Aktion aber in den letzten 30 Sekunden des Spiels ereignet, sind die Bestimmungen der Regel 8:10c anzuwenden. Es ist, wie von den Schiedsrichtern gezeigt, auf 7-m-Wurf für die nicht fehlbare Mannschaft und Disqualifikation des Abwehrspielers Nr. 7 zu entscheiden.