Quelle: DHB
Augen auf beim „Wischenlassen“!
In der Nähe der Freiwurf- oder Torraumlinie sind nasse Stellen dabei weitaus gefährlicher für die Gesundheit aller auf der Spielfläche agierenden Spieler als ein kleiner Wasserfleck in der Nähe einer Spielfeldecke. Da die Schiedsrichter nicht immer alles im Blick haben, ist es üblich geworden, dass auch Spieler die Schiedsrichter auf derartige Gefahrenstellen aufmerksam machen. Dass dies nicht immer aus sportlichen Absichten erfolgt, zeigt dieser "Pfiff der Woche".
Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:
Dass ein Spiel von den Schiedsrichtern mit Time-out unterbrochen werden muss, um eine bestehende Gefährdung auf der Spielfläche zu beseitigen, ist keine Seltenheit. Gemäß der IHF-Erläuterung 2 liegt es dabei im Urteilsvermögen der Schiedsrichter, die Notwendigkeit eines Time-out zu erkennen. Egal um welche Art der Gefährdung es sich handelt, der Schiedsrichter muss sich immer selbst davon überzeugen, ob eine unmittelbare Unterbrechung des Spiels mit Time-out erforderlich ist. Das gilt auch dann, wenn das Spiel bereits wegen einer Wurfentscheidung unterbrochen war.
Das obige Videobeispiel zeigt, zu welchem unsportlichen Verhalten es kommen kann, wenn sich der Schiedsrichter auf den Hinweis eines Spielers, der eine nasse Stelle auf der Spielfläche entdeckt haben will, verlässt.
Der Abwehrspieler GRÜN 22 zeigt dem Feldschiedsrichter mit Handzeichen 16 an, dass er das Spiel unterbrechen sollte, um einen von ihm entdeckten Wasserfleck in Nähe der Freiwurflinie von Team GRÜN wischen zu lassen. Der dort unmittelbar zuvor befindliche Angreifer WEISS 44 hatte von diesem Gefährdungsmoment noch nichts bemerkt. Ohne eigene Wahrnehmung unterbricht der Schiedsrichter sofort den Angriff von WEISS und winkt die Wischerin herbei.
Zeitgleich mit dem Time-out sprintet der zuvor um die Gesundheit aller besorgte Abwehrspieler GRÜN 22 jedoch Richtung Auswechselraum, um sich gegen seinen Mitspieler GRÜN 20 austauschen zu lassen. Offensichtlich hatte der Trainer dies aber nicht vor, weil er unmittelbar im Anschluss GRÜN 19 von der Spielfläche beordert, um GRÜN 22 wieder einwechseln zu können.
Wer nun einen direkten Zusammenhang zwischen dem Hinweis auf eine nasse Stelle auf der Spielfläche und dem Wunsch von Team GRÜN, gefahrlos wechseln zu können, vermutet, muss es bei dieser Vermutung belassen, zumal die Wischerin an der besagten Stelle auf Anweisung des Feldschiedsrichters ihrer Aufgabe nachgeht.
Um derartige Situationen, die ein gewisses Unbehagen hervorrufen, zu vermeiden, müssen sich Schiedsrichter von der angezeigten Gefährdung zunächst selbst ein Bild zu machen, bevor sie das Spiel mit Time-out unterbrechen. Stellen sie fest, dass eine Gefährdungslage nicht vorliegt und der Spieler die Spielunterbrechung zu anderen Zwecken nutzen wollte, ist dies als unsportliches Verhalten zu beurteilen und der Spieler progressiv zu bestrafen (Regel 8:7).
Zur Akzeptanz einer derartigen Entscheidung trägt bei, wenn die Schiedsrichter auf Hinweise von Spielern und/oder Offiziellen grundsätzlich immer erst nach eigener Wahrnehmung reagieren. Eine von den Schiedsrichtern über das gesamte Spiel hinweg gezeigte konsequente Handhabung ermöglicht bei entsprechenden Situationen auch eine Entscheidung gemäß Regel 8:7 gegen Ende des Spiels. Wenig Akzeptanz ist zu erwarten, wenn die Schiedsrichter die Beteiligten erstmals in den Schlussminuten mit einer persönlichen Bestrafung eines Spielers aus besprochenem Anlass überraschen.
Pfiff der Woche
Unter der Rubrik "Pfiff der Woche" präsentieren wir jeweils eine beachtenswerte Szene aus dem aktuellen Spielbetrieb der Bundesligen von Männern und Frauen – und gegebenenfalls auch aus den Ligen darunter. Warum die ausgewählten Situationen besondere Beachtung verdienen? Nun, weil sie einen bestimmten Regelaspekt verdeutlichen, der uns Schiedsrichtern nicht in jedem Spiel „vor die Pfeife“ kommt.