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Aufhebung des Vorwarnzeichens – Ja oder nein?
Banale Frage zu Beginn
Kann überhaupt eine Mannschaft ein Team-Time-out beantragen, wenn diese sich im Angriff befindet und das Vorwarnzeichen angezeigt ist?
Antwort
Ja, auch während für die angreifende Mannschaft das Vorwarnzeichen angezeigt wird, kann diese Mannschaft selbstverständlich ein Team-Time-out beantragen (IHF-Erl. 3 Abs. 3).
Ein weiterer Aspekt, der geklärt werden muss: Wann ist eigentlich das Vorwarnzeichen aufzuheben – wann ist es nicht mehr gültig?
Gemäß Erläuterung 4C ist das Handzeichen anzuzeigen bis:
- der Angriff beendet ist oder
- das Handzeichen nicht mehr gültig ist (siehe nachfolgende Hinweise).
Das Vorwarnzeichen wird normalerweise bis zum Ende eines Angriffs angezeigt.
Während eines Angriffs gibt es zwei Situationen, in denen die Beurteilung „Passives Spiel“ nicht länger gültig ist und die Wirkung des Handzeichens aufgehoben wird.
- Die ballbesitzende Mannschaft führt einen Torwurf aus und der Ball prallt vom Tor oder Torwart direkt zu ihr zurück oder ihr ist aufgrund dessen ein Einwurf zuzusprechen.
- Ein Spieler oder Offizieller der abwehrenden Mannschaft erhält eine persönliche Bestrafung wegen regelwidrigen oder unsportlichen Verhaltens gemäß Regel 16.
In diesen beiden Situationen wird der ballbesitzenden Mannschaft eine neue Aufbauphase gestattet.
Im Weiteren klären wir, was überhaupt ein Angriff ist. Wie ist dieser definiert?
Gemäß IHF-Erläuterung 4C beginnt ein Angriff mit dem Ballbesitz und endet mit einem Torerfolg oder Ballverlust. Gleiche Definition ist auch in der Erläuterung 8b 2. Absatz zu finden.
Und was sagt das Regelwerk zu Bestrafungen während eines Team-Time-outs?
Im Falle von Strafen gemäß Regel 16 zählt das Team Time-out zur Spielzeit (16:10), sodass unsportliches Verhalten und andere Vergehen entsprechend geahndet werden. Dabei ist es bedeutungslos, ob sich der betreffende Spieler/Offizielle auf oder außerhalb der Spielfläche befindet. Entsprechend können eine Verwarnung, eine Hinausstellung oder Disqualifikation gemäß Regeln 16:1-3 und 16:6-9 für unsportliches Verhalten (8:7-10) oder Vergehen die unter Regel 8:6b fallen, gegeben werden (Erl. 3 7. Absatz).
Nicht zur Anwendung kommen in derartigen Fällen die Bestimmungen der Regel 8:10c oder 8:10d.
So weit so gut.
Lösung
Die zuvor zitierte IHF-Erläuterung 4C kennt zwei Situationen, in denen das Vorwarnzeichen während eines Angriffs nicht mehr anzuzeigen ist. Wesentlich ist hier Nummer 2, wenn ein Spieler oder Offizieller der abwehrenden Mannschaft eine persönliche Bestrafung wegen regelwidrigen oder unsportlichen Verhaltens erhält.
Ist mit der zuletzt genannten Variante aber wirklich jegliche persönliche Bestrafung eines gegnerischen Spielers oder Offiziellen und damit eine persönliche Bestrafung auch während eines Team-Time-outs gemeint?
Sinn und Zweck dieser speziellen Regelvorschrift ist es, ein regelwidriges Abwehrverhalten, das nicht überwiegend gegen den Ball gerichtet ist, gegenüber der unter dem Vorwarnzeichen angreifenden Mannschaft nicht auch noch zu „honorieren“. Wenn also eine abwehrende Mannschaft den Spielfluss eines angreifenden Teams mit Regelwidrigkeiten oder Unsportlichkeiten unterbricht, die eine persönliche Bestrafung der fehlbaren Person erfordert, soll dies die unter besonderem Druck stehenden Angreifer nicht noch mehr belasten. Ihnen wird durch die regeltechnisch geforderte Aufhebung des Vorwarnzeichens ein regulärer Aufbau eines neuen Angriffs zugestanden.
Dieser Sinn ist aber während eines Team-Time-outs nicht gegeben. Hier wird kein Angriffsfluss unterbrochen. Der Angriff ist durch das Team-Time-out quasi temporär ausgesetzt. Die progressive Bestrafung eines Spielers oder Offiziellen während eines Team-Time-outs benachteiligt die angreifende Mannschaft daher nicht noch zusätzlich. Zudem war es die Entscheidung der angreifenden Mannschaft selbst, mit dem beantragten Team-Time-out ihren Angriff zu unterbrechen.
Die in der IHF-Erläuterung 4C verwendete Formulierung: „Während eines Angriffs...“ macht es nochmals deutlich.
In der angesprochenen Situation ist also nach Ablauf des Team-Time-outs das Vorwarnzeichen weiter anzuzeigen.
Der Beitrag vom 23.01.2020 ist hiermit nicht mehr gültig und der Artikel 20.08.2020 wird hiermit ersetzt.