Quelle: DHB

Anwurfausführung aus der Anwurfzone

Die Ausführung des Anwurfs aus der Anwurfzone hat sich insgesamt positiv auf eine schnelle Spielfortsetzung ausgewirkt. Dabei ist immer wieder auf eine regeltechnisch korrekte Ausführung beziehungsweise deren Unterbindung zu achten, wie das heutige Beispiel zeigt.

Was im Video geschieht

Mannschaft BLAU ist im Angriff. Spieler BLAU 6 erzielt ein Tor, und Mannschaft ROT will den Anwurf ausführen. Spieler ROT 21 erhält den Ball kurz vor der Anwurfzone. Er betritt die Anwurfzone. Als er sich mit mindestens einem Fuß und dem Ball innerhalb der Anwurfzone befindet, pfeift der Schiedsrichter den Anwurf an. Er führt den Anwurf aus, während sich der gesamte Körper, inklusive Füße und Hände, in der Anwurfzone befindet. Der Ball soll zu Spieler ROT 66 gespielt werden, der sich deutlich außerhalb der Anwurfzone befindet. Spieler BLAU 98, der sich bei der Ausführung ebenfalls außerhalb der Anwurfzone befindet, läuft zwischen Spieler ROT 21 und Spieler ROT 66 in den Passweg. Er kann den Ball vor Spieler ROT 66 abfangen, betritt dabei aber die Anwurfzone und wird von Spieler ROT 66 getroffen, der den Ball eigentlich annehmen wollte. Nach einer Auszeit und Klärung erhält Spieler BLAU 98 eine Hinausstellung, und das Spiel wird mit einem Anwurf von Mannschaft ROT fortgesetzt. 

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Wurde der Anwurf korrekt ausgeführt?

Der Anpfiff durch die Schiedsrichter konnte erfolgen, als sich ROT 21 mit Ball und mindestens einen Fuß (komplett) innerhalb der Anwurfzone befand.

Vor/mit dem Anpfiff hatte nicht nur der Werfer eine korrekte Anfangsposition eingenommen, sondern auch alle seine Mitspieler, die sich in der eigenen Hälfte befanden.

Der Anwurf wird innerhalb von drei Sekunden nach Anpfiff von der Anwurfzone aus ausgeführt. Dabei befindet sich der ganze Körper (komplett) inkl. Füße/ Hände bei der Ausführung in der Anwurfzone.

Der Anwurf gilt aber erst als ausgeführt, wenn

  • der Ball zunächst die Hand des Werfers verlassen und anschließend die Anwurfzonenlinie vollständig überquert hat oder
  • der Ball gepasst und von einem Mitspieler berührt oder kontrolliert wurde, obwohl dies innerhalb der Anwurfzone erfolgt ist.

Die Gegenspieler müssen sich dabei außerhalb der Anwurfzone befinden und dürfen Ball oder Gegenspieler innerhalb der Anwurfzone nicht berühren, bis der Wurf als ausgeführt gilt (Regel 15:4, 8:7c, 8:8f). Sie dürfen sich aber direkt außerhalb der Anwurfzone aufhalten.

In diesem Beispiel wurden die Bedingungen für den Anpfiff und die Ausführung korrekt erfüllt. An der Ausführung ist daher nichts zu beanstanden.

Während der Ausführung befindet sich zunächst BLAU 98 außerhalb der Anwurfzone. Er berührt bzw. fängt den Ball aber noch innerhalb der Anwurfzone und ist bei der Ballkontrolle selbst auch in der Anwurfzone.

Die Gegenspieler dürfen aber den Ball (oder Gegenspieler) innerhalb der Anwurfzone erst berühren, nachdem der Wurf als ausgeführt gilt (Regel 15:4, 8:7c, 8:8f). Da der Ball sich aber noch innerhalb der Anwurfzone befand, war der Anwurf noch nicht ausgeführt. BLAU 98 verhindert somit aktiv die Ausführung. 

Abwehrspieler, die die Wurfausführung stören, indem sie z. B. eine nicht korrekte Position einnehmen oder diese vor der Wurfausführung verlassen, sind mit Ausnahme der Fälle der Regeln 14:8, 14:9, 15:4 Absatz 2 und 15:5 Absatz 3 zu bestrafen.

Aktives Verhindern der Wurfausführung der gegnerischen Mannschaft und Nichteinhalten des 3-Meter-Abstands und/oder andere Regelverstöße, die die Ausführung des Wurfs verhindern, sind als unsportliches Verhalten direkt mit einer Hinausstellung zu ahnden (8:8f).

Daher ist die Entscheidung auf die direkte Hinausstellung gegen BLAU 98 vollkommen korrekt und sehr gut von den Schiedsrichtern erkannt. Auch die Wiederholung des Anwurfs ist korrekt, da ein Wurf, dessen Ausführung durch eine Regelwidrigkeit der anderen Mannschaft gestört wird, ist grundsätzlich zu wiederholen (Regel 15:9 3. Absatz).

Der dabei entstandene Gesichtstreffer durch ROT 66 gegen BLAU 98 ist durch hereinlaufen von BLAU 98 entstanden, ohne jede Absicht und daher auch nicht (zusätzlich) zu bestrafen.