Angreifer bleibt im Torraum liegen

Im Videobeispiel ist eine Spielszene zu beobachten, in der ein Angreifer nach einem Sprungwurf, den der Torwart Richtung Spielfeld abwehren kann, gegen den rechten Torpfosten prallt und dort zunächst liegen bleibt.

Der abgewehrte Ball kann von einem weiteren Angreifer aufgenommen und erfolgreich ebenfalls per Sprungwurf ins Tor geworfen werden.

Ein komplexer Spielablauf, bei dem die Schiedsrichter, die das Spiel bis zum Torerfolg weiterlaufen lassen, viele regeltechnische Aspekte zu beachten haben.

Hier die regeltechnische Einordnung von DHB-Schiedsrichterwart Wolfgang Jamelle:

Gleich zu Beginn der Videosequenz ist der mitlaufende Schiedsrichter gefordert. Er hat zu beurteilen, ob die gezeigte Abwehraktion regelgerecht ist oder der Angreifer die Ball- und/oder die Körperkontrolle verliert, was im weiteren Verlauf zu einer 7-m-Entscheidung gemäß Regel 14:1a für die angreifende Mannschaft führen könnte.

Bei seiner Beurteilung muss er Geduld zeigen, da Regel 14:2 Abs. 2 Satz 1 verlangt, dass die Schiedsrichter in allen Situationen, in denen eine Entscheidung auf 7-m-Wurf in Betracht kommen könnte, erst dann eingreifen sollen, wenn sie sicher sind, dass diese Entscheidung auch tatsächlich angezeigt ist.

Da der Abwehrspieler keine entscheidende regelwidrige Aktion unternimmt, kann der Angreifer unbedrängt einen regelgerechten Sprungwurf ausführen. Regelgerechter Sprungwurf heißt: Der Absprung hat vor der Torraumlinie zu erfolgen und der Ball muss die Hand des Werfers verlassen, bevor dieser den Torraum berührt (siehe Regel 6:3a). Beides ist im vorliegenden Beispiel gegeben.

Ergänzend darf durch die Aktion des Angreifers auch kein Nachteil für die Gegenspieler gegeben sein. Hier wäre insbesondere eine Behinderung oder gar eine Gefährdung des Torwarts zu nennen. Wäre dies der Fall gewesen, hätten die Schiedsrichter unverzüglich auf Abwurf entscheiden (siehe Regel 6:2a) und im Fall einer Gefährdung des Torwarts gegebenenfalls auch eine progressive Bestrafung gegen den Angreifer aussprechen müssen. Ebenso darf der Torwart bei seiner Abwehraktion den Angreifer nicht gefährden (siehe Regel 5:5).

Im weiteren Ablauf kann der Torwart den Ball Richtung Spielfeld abwehren. Der Angreifer rutscht nach seinem Sprungwurf gegen den rechten Torpfosten und bleibt dort erst einmal liegen. Eine Behinderung des Torwarts liegt auch jetzt nicht vor, sodass die Schiedsrichter zunächst die weitere Spielentwicklung abwarten können. Allenfalls bei einer Verletzung des Angreifers, die seine sofortige Behandlung auf der Spielfläche erfordert, sollte eine unverzügliche Spielunterbrechung erfolgen (siehe auch IHF-Erläuterung 8 Buchstabe a Abs. 1).

Der vom Torwart abgewehrte Ball wird von einem weiteren Angreifer aufgenommen, der ebenfalls einen Sprungwurf ausführt. Selbstverständlich haben die Schiedsrichter jetzt erneut die Abläufe des Sprungwurfs und der Abwehraktion des Torwarts wie zuvor schon beschrieben zu beobachten und regeltechnisch zu bewerten. Zusätzlich müssen sie aber auch noch beobachten, ob der im Torraum liegende Angreifer bei diesem zweiten Sprungwurf den Ball berührt oder sogar von diesem getroffen wird. Wäre dies der Fall, bevor der Ball die Torlinie vollständig überquert hätte, müssten die Schiedsrichter auf Abwurf entscheiden.

All dies hat aber hier nicht stattgefunden. Die Schiedsrichter haben souverän die Übersicht behalten und so einen regelgerechten Torerfolg ermöglicht. Eine Behandlung des zunächst am Torpfosten leicht verletzt liegengebliebenen Angreifers auf der Spielfläche ist auch nicht erforderlich. Er kann selbstständig aufstehen und Richtung eigene Spielfeldhälfte laufen.