So wie hier in der Getec Arena in Magdeburg sieht es aufgrund der aktuellen Covid-19-Richtlinien derzeit bei deutschen Handballspielen aus. Was müssen Schiedsrichter pandemiebedingt jetzt zusätzlich wissen? (Foto: imago images/Hartmut Bösener)

Absichtliches Anhusten in Zeiten von Covid-19

Im Moment muten der Spielbetrieb im DHB und seine Gliederungen wie ein zartes Pflänzchen an, das durch eine Vielzahl von Hygienebestimmungen am Leben erhalten wird.

Frühzeitig konnte durch sportwissenschaftliche Studien belegt werden, dass im Leistungssport ein Mund-Nasen-Schutz auf der Spielfläche einen deutlich negativen Einfluss zeigt. Eine Maskenpflicht würde demnach den Spielbetrieb recht bald zum Erliegen bringen und ist deshalb kein Thema mehr.

Der "hypothetische" Fall

Eine aus Schiedsrichterkreisen aufgeworfene Überlegung hinterfragt eine hässliche Aktion, die diese Pandemie möglich machen könnte: „Wie wäre ein Spieler zu bestrafen, der eine andere Person absichtlich anhustet?“

Die Lösung

Mit der Regelarbeitsgruppe der IHF konnte kurzfristig geklärt werden, dass dieses Verhalten in die Kategorie der besonders grob unsportlichen Verhaltensweisen einzuordnen ist. Anfängliche Vergleiche mit dem als Tätlichkeit einzustufenden Anspucken führen zwar auch zu den Bestimmungen der Regel 8:10a (siehe auch die Guideline zu dieser Regelbestimmung), sind aber letztlich nicht voll zutreffend.

Absichtliches Anhusten ist besser als nonverbale Drohung gemäß Regel 8:10a einzuordnen. Damit ist dieses besonders grob unsportliche Verhalten ebenso gegenüber allen anderen Personen wirksam und führt zur Disqualifikation mit Bericht. Letztlich ist die Einordnung als Drohung auch logisch nachvollziehbar: Der fehlbare Spieler droht der absichtlich angehusteten Person nonverbal die Infizierung mit Covid-19 an.

Disqualifikation – und dann?

Mit der Disqualifikation eines Spielers drängt sich aktuell allerdings gleich eine weitere Frage auf: „Wo halten sich disqualifizierte Spieler bis zum Spielende auf?“

Klar ist, dass sie den Auswechselraum zu verlassen haben. Aber wo haben sie sich dann aufzuhalten? Besteht für diese Spieler dann eine grundsätzliche Verpflichtung, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen? 

Da die diversen Hygienekonzepte es nicht erlauben, Zuschauer- und Spieler-Bereiche zu vermischen, kann man disqualifizierte Spieler nicht wie bisher ohne Kontakt zum Team auf der gegenüberliegenden Tribünenseite platzieren. Entsprechende Bestimmungen treffen derzeit gleichermaßen den Profi- und den Breitensport.

Dennoch sollte unter Berücksichtigung der aktuell gestatteten Zuschauerzahlen eine Möglichkeit gegeben sein, dass sich der disqualifizierte Spieler auf der Zuschauertribüne sowohl mit Abstand zu seiner Mannschaft als auch mit entsprechendem Abstand zu anwesenden Zuschauern aufhalten kann. Ob der entsprechende Spieler dort einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss, ist der jeweiligen Hygienebestimmung zu entnehmen.

Der Auswechselraum zu Pandemiezeiten

Schließlich gilt es noch, auf eine weitere coronabedingte Sonderregelung im Auswechselreglement hinzuweisen. Die Auswechselräume sind grundsätzlich auf das Ende der Auswechselbank beschränkt (siehe Auswechselraumreglement; Abschnitt 1 Abs. 1). Aufgrund der Hygienebestimmungen sollen sich Auswechselspieler und Mannschaftsoffizielle möglichst mit einem größeren Abstand zueinander aufhalten. Theoretisch könnte der Auswechselraum bis an das Spielfeldende reichen. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf das inzwischen übliche Ende der Coachingzone in Höhe der gedachten Verlängerung der eigenen 7-m-Markierung. Diese bleibt auch in Pandemiezeiten unverändert.