Wenn der Torwart verlässt, ist immer besondere Aufmerksamkeit geboten

Wenn der Torwart den Torraum verlässt, um im Feld einen langen Pass zu einem Spieler abzufangen, besteht die Gefahr eines Zusammenpralls der beiden (meist) mit hohem Tempo aufeinander zulaufenden Spieler! Anhand des heutigen Beispiels soll verdeutlicht werden, dass nicht jede Regelwidrigkeit in diesem Kontext eine Aktion nach Regel 8:5 Kommentar Abs. 2 ist.

Was im Video geschieht

Mannschaft SCHWARZ ist im Angriff und verlieren den Ball. Spieler BLAU 27 erhält den Ball und spielt einen langen, hohen (Bogen-)Pass in die gegnerische Hälfte, der für seinem gegenstoßlaufenden Mitspieler BLAU 5 gedacht ist. Der gegenstoßlaufende Spieler BLAU 5 läuft mit Blick zum Passgeber. Der Torwart Mannschaft SCHWARZ hat die Situation erkannt und läuft dem Ball entgegen, bleibt aber deutlich seitlich vom Angreifer. Als BLAU 5 bereits am Torwart vorbei bzw. auf gleicher Höhe ist, kann er den Ball noch mit der rechten Hand fangen. Torwart SCHWARZ 12 jetzt deutlich hinter BLAU 5 versucht noch an den Ball zu kommen, greift aber in den Wurfarm und zieht diesen von BLAU 5 zurück. Der fällt dann zu Boden, kann aber den Ball noch Richtung Tor werfen. Der Ball überschreitet die Torlinie und die Schiedsrichter geben das Tor. Nach dem Time-out zeigen sie dem Torwart SCHWARZ 12 die rote Karte.

Regeltechnische Einordnung von Kay Holm, Leiter Bereich Lehre im DHB-Schiedsrichterwesen

Die Regel 8:5 (Kommentar) nimmt den Torwart grundsätzlich in die Pflicht. Fakt ist, der Torwart hat beim Herauslaufen generell die besten Wahrnehmungsmöglichkeiten einen Zusammenprall zu vermeiden. Deshalb haben die Regelgeber ihm auch die alleinige Verantwortung dafür übertragen, dass es in solchen Situationen nicht zu einem gesundheitsgefährdenden Zusammenprall kommt.

Die Regelung gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums ist und einen Zusammenprall mit einem Gegenspieler verursacht. 

Sie gilt aber nicht, wenn

  • der Torwart in dieselbe Richtung läuft wie ein Gegenspieler; bspw. nachdem er die Spielfläche wieder aus der Auswechselzone betritt.
  • sich der Ball zwischen Angreifer und Torwart befindet und der Angreifer, der dem Ball hinterherrennt, die Möglichkeit hat, einen Zusammenprall zu vermeiden.

In solchen Situationen treffen die Schiedsrichter eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung. 

Fazit

In dem Beispiel sind die Kriterien der Regel 8:5 Kommentar nicht erfüllt. Der Torwart ist zwar außerhalb seines Torraums, verursacht aber auch keinen direkten Zusammenprall. Auch die Kriterien der vorgenannten Guidelines Buchstabe a) und b) treffen hier nicht die Situation. 

Hier müssen die Schiedsrichter eine Entscheidung anhand der konkreten Situation treffen (Tatsachenentscheidung).

Der Angreifer ist schon am Torwart vorbei. Erst dann greift der Torwart dem Angreifer in den Wurfarm. In dieser besonderen Situation ist daher der Torwart als Feldspieler (Regel 5:3) zu betrachten und unterliegt in diesem Fall den Spielregeln für die im Feld spielenden Spieler.

Da die Bedingungen der Regel 8:5 (aber nicht des Kommentars Abs. 2) erfüllt sind, ist die Disqualifikation des Torwart in jeder Hinsicht die angemessene Strafe.

Die Entscheidung der Schiedsrichter, Vorteil mit Torerfolg und Disqualifikation ohne Bericht für den Torwart, ist daher korrekt.